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Online Rechtsberatung per eMail
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In
Zeiten in denen in Internet Milliarden umgesetzt werden, ist
Suchmaschinenspam schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Man hat
sich in der Branche der Suchmaschinenoptimierer auch
mittlerweile zusammengetan und vergibt auch schöne Zertifikate.
Auf manchen Webseiten präsentiert, sind diese jedoch nichts als
schöner Schein.
Um hier rechtlich raten zu
können, genügt es jedoch nicht, die wettbewerbsrechtlichen
Regeln zu kennen. Ein Anwalt der Ihnen hier raten will, muss
auch in der Lage sein, ein möglicherweise wettbewerbswidriges
Tun in Form von Suchmaschinenspam beurteilen zu können.
Justitia Direct hat diese Anwälte. |
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Recht:
Justitia Direct |
www.e-juristen.dwww.e-juristen.de
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Aktuell: |
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Suchmaschinenspamming
- Spam in Suchmaschinen |
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Sumaspam!
Hä? Wat ist dat denn? |
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Sie
wollen mit dem Internet Geld verdienen und haben noch nie von
Spam in Suchmaschinen gehört? Haben
Sie sich noch nie gewundert, dass Sie mit Ihrer Webseite - voll
mit guten und hilfreichen Informationen - in keiner Suchmaschine
gefunden werden? |
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Das
Thema Suchmaschinenspam oder auch Indexspamming wollen wir an
dieser Stelle mal unter juristischen Gesichtspunkten betrachten. |
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Klargestellt
soll vorab sein, dass wir hier nicht die kleinen
Manipulationsversuche wie beispielsweise Weisstext, ausserhalb
des Bildschirms platzierte Layer, kleine Netzwerke und
ähnliches meinen, wenn wir von Index-Spamming sprechen, weil es
sich hier oft nur lediglich um mühvolle Versuche handelt, im
Konzert der professionellen Spammer nicht ganz unterzugehen. |
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Der
Suchmaschinenspam hat sich innerhalb weniger Jahr rasant
entwickelt. So ist z. B. das Erstellen von Internetseiten mit
nicht zum Thema der Webseite passenden Metatags ein Relikt der
Jahre 2001, 2002 und wird heute nur (fast) noch von Stümpern
praktiziert. Heute wird zu den Metatags passender Wertloscontent
eingestellt, was nichts daran ändert, dass die Webseiten
trotzdem Müll sind. |
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Insgesamt
ist das Suchmaschinenspammig heute wesentlich intelligenter,
aber auch arbeitsaufwändiger geworden. Tausende, zehntausende,
manchmal hunderttausende mit Programmen erstellte Webseiten
unterscheiden sich vom Aufbau her mittlerweile kaum noch von der
Struktur normal erstellter Webseiten, sodass es für
Suchmaschinenbetreiber immer schwerer wird, die Spreu vom Weizen
zu trennen. |
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Aber
noch immer herrscht bei Suchmaschinenbetreibern der Glaube vor,
man könnte das Problem "technisch" lösen. Ganz
besonders dieser Technologiegläubigkeit verfallen sind die
Macher von Big G. |
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Möglicherweise
ist der Glaube und Wille der Sumabetreiber* dem Problem des
Suchmaschinenspammig mit ausgereiften Programmen begegnen zu
können, weniger ein logistisches, als vielmehr ein finanzielles
Problem. |
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Warum
Sumaspammig? |
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Eine
dicke, fette Anzeige auf der Titelseite der Bildzeitung ist
sicherlich jedem Geschäft förderlich. |
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Eine
solche Anzeige gibt es jedoch leider nicht umsonst. |
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Erste
Plätze in den Ergebnissen der Suchmaschinen kosten kein Geld. |
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Als
Preis dafür stellten und stellen die Suchmaschinenbetreiber
sich vor, dass der Betreiber einer Webseite dem Internetnutzer
gute und informative Inhalte zur Verfügung stellt. |
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An
erster Stelle unter einem vielgesuchten Suchwort gefunden zu
werden, bedeutet den Platz an der Sonne innezuhaben. Das
Geschäft rollt. |
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Und
wenn man keine guten Inhalte zur Verfügung stellen kann oder
will, tut man halt so, als hätte man gute Inhalte. Suchroboter
sind schliesslich saudumm und können nur Aneinanderreihungen
von Buchstaben, Wörtern und Sätzen identifizieren. Ob diese
Aneinanderreihungen dann einen Sinn ergeben, erschliesst sich
den heutigen Suchrobotern noch nicht. |
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Natürlich
ist mit Texten allein kein Erreichen erster Platzierungen bei
Sumas möglich. Hier spielen viele weitere Faktoren wie Pagerank
(?),
Linkpop, Domainpop etc eine wichtige Rolle. Wie die Formen der
Manipulation im Einzelnen zusammenspielen, kann hier aussen vor
bleiben. Zur Beurteilung der rechtlichen Faktoren genügt es,
dass manipuliert und getäuscht wird. |
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Wirtschaftskriminalität
Suchmaschinenspam? |
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Wenn
ich neben dem besten Schuhgeschäft der Stadt einen neuen
Schuhladen aufmache und dadurch meinen Konkurrenten aus dem
Geschäft dränge ist das legitim. Nicht mehr legitim ist es,
wenn ich, um dieses Ziel zu erreichen täglich einen 40Tonner
vor seinem Geschäft parke, damit sein Laden unsichtbar wird. |
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Suchmaschinenspam,
Indexspammig, das systematische Überfluten der Suchmaschinen
stellt einen wettbewerbwidrigen Behinderungs- und
Verdrängungswettwerb dar, wie z. B. das Landgericht Frankfurt
bereits in seinem Urteil ( AZ: 3/12 O 96/01) v. 10.08.2001 feststellte.
Hier ging es um 800 Webseiten, ein Klacks, gemessen an der Zahl,
die viele Spammer sonst den Suchmaschinen untergejubelt haben.
Maximalziel ist es, bei allen nur möglichen, sinnigen und auch
unsinnigen Suchworteingaben, in den Ergebnissen ganz vorne zu
stehen, ganz gleich, wie relevant oder irrelanvant der Inhalt
der Seite zum tatsächlich Gesuchten auch sein mag. Warum sollte
jemand, der im Internet nach "Offenbarungseid" sucht,
nicht interessiert sein, eine Villa am Comer See zu kaufen? Und
eine Unfallversicherung braucht doch schliesslich jeder! |
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Etwas
vereinfacht dargestellt: |
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Indexspamming
ist wettbewerbswidrig, also ist es nicht legal. |
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Wie
also sollte man es anders nennen, wenn sich zwei oder mehrere
zusammentun, um sich mit einem nicht legalen Mittel geldwerte
Vorteile zu verschaffen? |
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Es
ist eine Form der verabredeten (strafrechtlich relevanten)
Kriminalität, die einen jährlichen Schaden von sicherlich
mehreren Millarden Euro verursachen dürfte. Der den
Suchmaschinen und "normalen" Webseitenbetreibern
entstehende Schaden dürfte jedoch höher ausfallen, als die mit
dem Indexspammig erzielten Gewinne. |
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Viele
der handvoll professioneller Ersteller von wettbewerbswidrigem
Indexspam in Deutschland stellen sich gerne als die "Robin
Hoods" des Internets dar. Der "Schlaue" frisst
den "Dummen". Wobei logischerweise auch jeder dumm
ist, der sich wettbewerbswidriger Mittel nicht bedienen will
oder kann. |
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Die
Erfolge der Suchmaschinenspammer zwingen wiederum andere zu
Aufwendungen, die Sie nicht hätten, gäbe es diese
Personengruppe nicht. Auch dies ist Teil des durch Sumaspammig
verursachten Schadens. |
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Suchmaschinenspam
- legal weil bisher ungeahndet? |
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Dass
wettbewerbswidriges Index-Spamming in Deutschland noch immer
nahezu risiko- und sanktionslos betrieben werden kann, liegt u.
a. auch am unzulänglichen deutschen Wettbewerbsrecht, dass den
wirtschaftlich Starken unverhältnismässig bevorteilt und
deshalb mittlerweile (vor allem durch kapitalstarke
Grosskonzerne) auch missbräuchlich, als normales Mittel des
Wettbewerbs, lösgelöst von allen juristischen Notwendigkeiten,
genutzt wird. |
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Durch
den Gesetzgeber hier Abhilfe zu schaffen, tut schon lange
not. |
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Für
viele, sich nach aussen stinkseriös gebende Grosskonzerne, ist
Suchmaschinenspam mittlerweile ein normales Marketinginstrument.
Man geht sich selbst untereinander aus den Füssen und duldet
was der andere tut. Betroffene, wirtschaftlich Schwache werden
mit Riesenstreitwerten mundtot gemacht. Treten diese selbst, ob
der Benachteiligung juristisch gegen diese Riesen an, geht man
durch alle Instanzen und zahlt dies aus der Portokasse. |
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Diese
Unzulänglichkeiten des deutschen Wettbewerbsrechts sind jedoch
noch das kleinste Hindernis, wenn es darum geht, das Problem
Suchmaschinenspam juristisch aufzuarbeiten. |
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Ein
weiteres erhebliches Problem stellt die Gerichtsbarkeit dar, die
auf die Verhältnisse des Internets (immer noch) nicht eingestellt
ist. |
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Wünschenswert
wäre hier, dass die Gerichte, so wie sie Kammern für
Handelssachen unterhalten, spezielle Kammern für
Internetangelegenheiten einrichten, die mit Richtern besetzt
sind, die Internet nicht für "irgendein modernes"
Spielzeug, ähnlich wie Nitendo halten. Eine umfassende
Beweisführung in mit dem Internet befassten Angelegenheiten
stellt sich oft, ob der Fülle der darzustellenden
Informationen, mit den konventionellen Mitteln der
Gerichtsbarkeit als nicht realisierbar dar. |
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Dies
gilt insbesondere für die Beweisführung zum Index-Spamming,
wenn der Störer 100 000de von Webseiten bei den Suchmaschinen
untergebracht hat. Alles zu Papier gebracht (in dreifacher
Ausführung) müssten manche Akten innerhalb der Gerichte mit
dem Gabelstapler transportiert werden. |
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Das
in zivilrechtlichen Angelegenheiten normale und auch meist schon
zur Beurteilung massgebende schriftliche Vorverfahren dürfte
sich in vielen das Internet betreffende Angelegenheiten als
wenig tauglich darstellen. Es sollten Möglichkeiten geschaffen
werden, innerhalb einer mündlichen Verhandlung, direkt und
zeitnah Behauptetes an einem Rechner mit Zugang zum Internet
nachvollziehbar demonstrieren zu können. |
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Auch
kollidiert das "Zeitlassen" vieler Gerichte mit der
Schnelllebigkeit des Internets. |
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Abschliessend
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Suchmaschinenspam
ist keineswegs ein Kavaliersdelikt und wegen des in die
Milliarden gehenden volkswirtschaftlichen Schadens auch
keineswegs vernachlässigbar. |
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Trotz
anders lautender Bekundungen wissen die Initiatoren und
Profiteure des Spams, dass ihr Treiben keinesfalls juristisch in
Ordnung geht, wie der Aufbau vieler Sites verdeutlicht. |
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Spamsites
werden mittlerweile nicht nur mehr mit Blick auf möglichst gute
Platzierungen gestaltet. Immer mehr Seiten zeigen deutliche
Merkmale einer juristischen Beratung schon in der Planungsphase. |
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So
wird die Wortwahl und Satzzusammenstellung in Metatags und
Content so gestaltet, dass in einem möglicherweise kommenden
wettbewerbsrechtlichen Verfahren Platz für Argumentation bleibt,
die ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Verhalten widerlegen
soll. |
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Aufgrund
der Tatsache, dass leider immer noch allzu viele Gerichte mit
diesen speziellen Angelegenheiten des Internet schlicht
überfordert sind, stellt dies eine Überlegung dar, die im
Einzelfall aufgehen könnte und ein wettbewerbsrechtliches
Vorgehen (noch) zum unkalkulierbaren Risiko macht. |
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Fundstelle
zum Thema: Suchmaschinenspamming . Indexspammig: |
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www.linksandlaw.de/ |
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Suma = Suchmaschine |
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Suchmaschinen-Optimierung
> Saarland - Saarbrücken |
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jusdi101 |
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