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In Zeiten in denen in Internet Milliarden umgesetzt werden, ist Suchmaschinenspam schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Man hat sich in der Branche der Suchmaschinenoptimierer auch mittlerweile zusammengetan und vergibt auch schöne Zertifikate. Auf manchen Webseiten präsentiert, sind diese jedoch nichts als schöner Schein.

Um hier rechtlich raten zu können, genügt es jedoch nicht, die wettbewerbsrechtlichen Regeln zu kennen. Ein Anwalt der Ihnen hier raten will, muss auch in der Lage sein, ein möglicherweise wettbewerbswidriges Tun in Form von Suchmaschinenspam beurteilen zu können. Justitia Direct hat diese Anwälte.

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Suchmaschinenspamming - Spam in Suchmaschinen

Sumaspam! Hä? Wat ist dat denn?
Sie wollen mit dem Internet Geld verdienen und haben noch nie von Spam in Suchmaschinen gehört? Haben Sie sich noch nie gewundert, dass Sie mit Ihrer Webseite - voll mit guten und hilfreichen Informationen - in keiner Suchmaschine gefunden werden?
Das Thema Suchmaschinenspam oder auch Indexspamming wollen wir an dieser Stelle mal unter juristischen Gesichtspunkten betrachten.
Klargestellt soll vorab sein, dass wir hier nicht die kleinen Manipulationsversuche wie beispielsweise Weisstext, ausserhalb des Bildschirms platzierte Layer, kleine Netzwerke und ähnliches meinen, wenn wir von Index-Spamming sprechen, weil es sich hier oft nur lediglich um mühvolle Versuche handelt, im Konzert der professionellen Spammer nicht ganz unterzugehen.
Der Suchmaschinenspam hat sich innerhalb weniger Jahr rasant entwickelt. So ist z. B. das Erstellen von Internetseiten mit nicht zum Thema der Webseite passenden Metatags ein Relikt der Jahre 2001, 2002 und wird heute nur (fast) noch von Stümpern praktiziert. Heute wird zu den Metatags passender Wertloscontent eingestellt, was nichts daran ändert, dass die Webseiten trotzdem Müll sind.
Insgesamt ist das Suchmaschinenspammig heute wesentlich intelligenter, aber auch arbeitsaufwändiger geworden. Tausende, zehntausende, manchmal hunderttausende mit Programmen erstellte Webseiten unterscheiden sich vom Aufbau her mittlerweile kaum noch von der Struktur normal erstellter Webseiten, sodass es für Suchmaschinenbetreiber immer schwerer wird, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Aber noch immer herrscht bei Suchmaschinenbetreibern der Glaube vor, man könnte das Problem "technisch" lösen. Ganz besonders dieser Technologiegläubigkeit verfallen sind die Macher von Big G.
Möglicherweise ist der Glaube und Wille der Sumabetreiber* dem Problem des Suchmaschinenspammig mit ausgereiften Programmen begegnen zu können, weniger ein logistisches, als vielmehr ein finanzielles Problem.
Warum Sumaspammig?
Eine dicke, fette Anzeige auf der Titelseite der Bildzeitung ist sicherlich jedem Geschäft förderlich.
Eine solche Anzeige gibt es jedoch leider nicht umsonst.
Erste Plätze in den Ergebnissen der Suchmaschinen kosten kein Geld.
Als Preis dafür stellten und stellen die Suchmaschinenbetreiber sich vor, dass der Betreiber einer Webseite dem Internetnutzer gute und informative Inhalte zur Verfügung stellt.
An erster Stelle unter einem vielgesuchten Suchwort gefunden zu werden, bedeutet den Platz an der Sonne innezuhaben. Das Geschäft rollt.
Und wenn man keine guten Inhalte zur Verfügung stellen kann oder will, tut man halt so, als hätte man gute Inhalte. Suchroboter sind schliesslich saudumm und können nur Aneinanderreihungen von Buchstaben, Wörtern und Sätzen identifizieren. Ob diese Aneinanderreihungen dann einen Sinn ergeben, erschliesst sich den heutigen Suchrobotern noch nicht.
Natürlich ist mit Texten allein kein Erreichen erster Platzierungen bei Sumas möglich. Hier spielen viele weitere Faktoren wie Pagerank (?), Linkpop, Domainpop etc eine wichtige Rolle. Wie die Formen der Manipulation im Einzelnen zusammenspielen, kann hier aussen vor bleiben. Zur Beurteilung der rechtlichen Faktoren genügt es, dass manipuliert und getäuscht wird.
Wirtschaftskriminalität Suchmaschinenspam?
Wenn ich neben dem besten Schuhgeschäft der Stadt einen neuen Schuhladen aufmache und dadurch meinen Konkurrenten aus dem Geschäft dränge ist das legitim. Nicht mehr legitim ist es, wenn ich, um dieses Ziel zu erreichen täglich einen 40Tonner vor seinem Geschäft parke, damit sein Laden unsichtbar wird.
Suchmaschinenspam, Indexspammig, das systematische Überfluten der Suchmaschinen stellt einen wettbewerbwidrigen Behinderungs- und Verdrängungswettwerb dar, wie z. B. das Landgericht Frankfurt bereits in seinem Urteil ( AZ: 3/12 O 96/01) v. 10.08.2001 feststellte. Hier ging es um 800 Webseiten, ein Klacks, gemessen an der Zahl, die viele Spammer sonst den Suchmaschinen untergejubelt haben. Maximalziel ist es, bei allen nur möglichen, sinnigen und auch unsinnigen Suchworteingaben, in den Ergebnissen ganz vorne zu stehen, ganz gleich, wie relevant oder irrelanvant der Inhalt der Seite zum tatsächlich Gesuchten auch sein mag. Warum sollte jemand, der im Internet nach "Offenbarungseid" sucht, nicht interessiert sein, eine Villa am Comer See zu kaufen? Und eine Unfallversicherung braucht doch schliesslich jeder!
Etwas vereinfacht dargestellt:
Indexspamming ist wettbewerbswidrig, also ist es nicht legal.
Wie also sollte man es anders nennen, wenn sich zwei oder mehrere zusammentun, um sich mit einem nicht legalen Mittel geldwerte Vorteile zu verschaffen?
Es ist eine Form der verabredeten (strafrechtlich relevanten) Kriminalität, die einen jährlichen Schaden von sicherlich mehreren Millarden Euro verursachen dürfte. Der den Suchmaschinen und "normalen" Webseitenbetreibern entstehende Schaden dürfte jedoch höher ausfallen, als die mit dem Indexspammig erzielten Gewinne.
Viele der handvoll professioneller Ersteller von wettbewerbswidrigem Indexspam in Deutschland stellen sich gerne als die "Robin Hoods" des Internets dar. Der "Schlaue" frisst den "Dummen". Wobei logischerweise auch jeder dumm ist, der sich wettbewerbswidriger Mittel nicht bedienen will oder kann.
Die Erfolge der Suchmaschinenspammer zwingen wiederum andere zu Aufwendungen, die Sie nicht hätten, gäbe es diese Personengruppe nicht. Auch dies ist Teil des durch Sumaspammig verursachten Schadens.
Suchmaschinenspam - legal weil bisher ungeahndet?
Dass wettbewerbswidriges Index-Spamming in Deutschland noch immer nahezu risiko- und sanktionslos betrieben werden kann, liegt u. a. auch am unzulänglichen deutschen Wettbewerbsrecht, dass den wirtschaftlich Starken unverhältnismässig bevorteilt und deshalb mittlerweile (vor allem durch kapitalstarke Grosskonzerne) auch missbräuchlich, als normales Mittel des Wettbewerbs, lösgelöst von allen juristischen Notwendigkeiten, genutzt wird.
Durch den Gesetzgeber hier Abhilfe zu schaffen, tut schon lange not. 
Für viele, sich nach aussen stinkseriös gebende Grosskonzerne, ist Suchmaschinenspam mittlerweile ein normales Marketinginstrument. Man geht sich selbst untereinander aus den Füssen und duldet was der andere tut. Betroffene, wirtschaftlich Schwache werden mit Riesenstreitwerten mundtot gemacht. Treten diese selbst, ob der Benachteiligung juristisch gegen diese Riesen an, geht man durch alle Instanzen und zahlt dies aus der Portokasse.
Diese Unzulänglichkeiten des deutschen Wettbewerbsrechts sind jedoch noch das kleinste Hindernis, wenn es darum geht, das Problem Suchmaschinenspam juristisch aufzuarbeiten.
Ein weiteres erhebliches Problem stellt die Gerichtsbarkeit dar, die auf die Verhältnisse des Internets (immer noch) nicht eingestellt ist.
Wünschenswert wäre hier, dass die Gerichte, so wie sie Kammern für Handelssachen unterhalten, spezielle Kammern für Internetangelegenheiten einrichten, die mit Richtern besetzt sind, die Internet nicht für "irgendein modernes" Spielzeug, ähnlich wie Nitendo halten. Eine umfassende Beweisführung in mit dem Internet befassten Angelegenheiten stellt sich oft, ob der Fülle der darzustellenden Informationen, mit den konventionellen Mitteln der Gerichtsbarkeit als nicht realisierbar dar.
Dies gilt insbesondere für die Beweisführung zum Index-Spamming, wenn der Störer 100 000de von Webseiten bei den Suchmaschinen untergebracht hat. Alles zu Papier gebracht (in dreifacher Ausführung) müssten manche Akten innerhalb der Gerichte mit dem Gabelstapler transportiert werden. 
Das in zivilrechtlichen Angelegenheiten normale und auch meist schon zur Beurteilung massgebende schriftliche Vorverfahren dürfte sich in vielen das Internet betreffende Angelegenheiten als wenig tauglich darstellen. Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, innerhalb einer mündlichen Verhandlung, direkt und zeitnah Behauptetes an einem Rechner mit Zugang zum Internet nachvollziehbar demonstrieren zu können.
Auch kollidiert das "Zeitlassen" vieler Gerichte mit der Schnelllebigkeit des Internets.
Abschliessend -
Suchmaschinenspam ist keineswegs ein Kavaliersdelikt und wegen des in die Milliarden gehenden volkswirtschaftlichen Schadens auch keineswegs vernachlässigbar.
Trotz anders lautender Bekundungen wissen die Initiatoren und Profiteure des Spams, dass ihr Treiben keinesfalls juristisch in Ordnung geht, wie der Aufbau vieler Sites verdeutlicht.
Spamsites werden mittlerweile nicht nur mehr mit Blick auf möglichst gute Platzierungen gestaltet. Immer mehr Seiten zeigen deutliche Merkmale einer juristischen Beratung schon in der Planungsphase.
So wird die Wortwahl und Satzzusammenstellung in Metatags und Content so gestaltet, dass in einem möglicherweise kommenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren Platz für Argumentation bleibt, die ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Verhalten widerlegen soll.
Aufgrund der Tatsache, dass leider immer noch allzu viele Gerichte mit diesen speziellen Angelegenheiten des Internet schlicht überfordert sind, stellt dies eine Überlegung dar, die im Einzelfall aufgehen könnte und ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen (noch) zum unkalkulierbaren Risiko macht.
Fundstelle zum Thema: Suchmaschinenspamming . Indexspammig:
 

www.linksandlaw.de/

* Suma = Suchmaschine
Suchmaschinen-Optimierung > Saarland - Saarbrücken
jusdi101
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