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Rechtsauskunft online per eMail und Telefon!

Täglich - auch Samstags und Sonntags!
 
Zahlungsmodalitäten -
Per Rechnung >
Per Kreditkarte >
Per Scheck >
Per Telefon >
Infos zur Rechnung der Rechtsauskunft  >
Info: Ein Sie beratender Anwalt rechnet immer direkt mit Ihnen ab. Es kann daher vorkommen, dass der jeweilige Anwalt einzelne Zahlungsarten nicht vornehmen kann. Dies wird er Ihnen jedoch umgehend bekannt machen.
   Bezahlung der Rechtsauskunft per Rechnung -
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erteilung Ihrer gewünschten Auskunft durch die oder den von Ihnen beauftragte(n ) Anwältin oder Anwalt und ist mit Rechnungsstellung fällig.
Wir bitten zu beachten: Aus Schaden wird man klug. Leider. Und deshalb mussten wir dazu übergehen, bei Anfragen aus dem Ausland grundsätzlich Vorkasse zu erheben.
Gleiches gilt für bestimmte Konstellationen innerhalb Deutschlands.
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Bezahlung der Rechtsauskunft per Kreditkarte - 
Abwicklung wie unter > Per Lastschrift < beschrieben.
Bezahlung der Rechtsauskunft per Scheck -
Die Empfangsadresse wird Ihnen vom jeweiligen Anwalt bekanntgemacht.
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Bezahlung der Rechtsauskunft per Telefon -
Hört sich kompliziert an, funktioniert aber schnell und problemlos.
Wir haben eine Inkassonummer eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine 0190 Servicenummer, für deren Nutzung Euro 1.86 pro Minute berechnet werden.
Beträgt z. B. das von Ihnen zu entrichtende Beratungshonorar Euro 18.60, so rufen Sie vor der Beratung diese Nummer an und lassen die Leitung 10 Minuten stehen.
Sie legen auf und das war es. Ihre Rechnung ist beglichen. Die 18 Euro 60 werden mit Ihrer nächsten Telefonrechnung erhoben.
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 Infos zu den Berechnungsgrundlagen der anwaltlichen Rechnung -
Leider existiert in Deutschland bis heute keine rechtssichere Gesetzesgrundlage für den "kleinen" Rechtsrat zwischendurch. 
Der Preis für diese "Erstberatungen" (?) im Einzelfall ist pauschal nicht zu beziffern.
Aus unserer mehr als 6jährigen Erfahrung heraus, können wir jedoch sagen, dass die Kosten für "Teleberatungen" in 80% aller Fälle 35 Euro nicht überschreiten.
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