Nichteheliche Lebensgemeinschaft -

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Eherecht - Ehe ohne Trauschein - Wilde Ehe -

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Zusammenleben ohne Trauschein!
Mit den Beatles, den Stones, Eric Burdon, der Flower Power Generation kamen die lagen Haare und das wilde Leben der 60er. Viele der damaligen  Revoluzzer wollten alles ändern, die Welt sollte besser werden.
Grosse Worte und grosse Gesten, geblieben ist davon nicht viel.
Teufel schlief angeblich jeden Abend im einem anderen Bett einer seiner Mitbewohnerinnen.
Auch von dieser "richtungsweisenden" Lebensform ist nicht viel geblieben.
Auch die Ehe kam damals ausser Mode. Man lebte ohne Trauschein zusammen.
Viele dieser trauscheinlosen Lebensgemeinschaften haben bis heute durchgehalten. Das ist eines der wenigen positiver Dinge, die heute von den 60er geblieben sind.
Woher wir das wissen?
In der nichtehelichen Lebensgemeinschaft treten die gleichen Zwangsläufigkeiten auf, wie in jeder anderen Lebensgemeinschaft auch. Die Tennies der 60er sind heute ältere Herrschaften, da wird schon mal der langjährige Lebenspartner krank oder verstirbt.
In vielen nichtehelichen Lebensgemeinschaften kommt in solchen Fällen leider nach vielen Jahren des "Eheglücks" ein böses Erwachen, denn egal wie lange die Partner so zusammengelebt haben, rechtlich sind es zwei eigenständige Personen. Aus dem Zusammenleben allein, ergeben sich keinerlei Rechte und Pflichten für den anderen.
Dies gilt allgemein für alle nichtehelichen Ehegemeinschaften.
Egal, wie lange Sie zusammenleben oder zusammen gelebt haben, es entstehen keine Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsansprüche, Erbansprüche etc.
So könnte es z. B. sein, dass Sie im Krankenhaus zur Intensivstation keinen Zutritt erhalten, wenn  z. B. ein naher Verwandter Ihres Lebenspartners das nicht will.
Die Rechtsanwälte unserer Hotline verzeichnen beim Thema "Nichteheliche Lebensgemeinschaft" eine kontinuierlich ansteigende Tendenz an Anrufen, wobei die Anzahl der Anrufer älteren Alters überproportional ansteigt.
Viele Anrufer die jahrelang, manchmal jahrzehntelang mit einem Partner zusammengelebt haben, fallen im Krankheitsfall oder auch Todesfall aus allen Wolken, wenn Ihnen unvermittelt bekannt gemacht wird, dass sie keinerlei Rechte aus dieser Lebensgemeinschaft herleiten können.
Da kann es schon mal passieren, dass z. B. eine leibliches Kind eines oder einer Verstorbenen auftaucht und Rechenschaft darüber fordert, was die/der Verstorbene hinterlassen hat. Das kann dazu führen, dass ein Hinterbliebener beweisen muss, was ihm in der langjährigen "Ehewohnung" gehört.
Meinen sollte man, dass nun, nachdem der Gesetzgeber nach Hartz eins, zwei, drei, vier Lebenspartner, auch in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende, verpflichtet für den anderen Unterhalt zu leisten, indem z. B. die Einkommen angerechnet werden, sich daran was geändert hat. Dem ist jedoch nicht so.
Insgesamt sind unsere beratenden Rechtsanwälte immer wieder erstaunt, wie wenig Anrufer zum Thema "Nichteheliche Lebensgemeinschaft" darüber wissen, wie wenig Rechte ihnen diese Form des Zusammenlebens sichert. Die Rechte etwas zu erwarten oder zu fordern sind gleich Null, ebenso sieht es mit den Pflichten aus.
Hier kann jedem, der diese Form des Zusammenlebens für sich wählt nur geraten werden: "Mach Dich schlau, bevor die Umstände Dich zwingen, Dich schlau machen zu müssen.
Für jede nichteheliche Lebensgemeinschaft, die auf Dauer angelegt sein soll, sollte ein Partnerschaftsvertrag geschlossen werden.
Ein in einer solchen Lebensgemeinschaft lebender sollte auch keinerlei Hemmungen haben, seinen Partner auf einen zu schliessenden Partnerschaftsvertrag anzusprechen.
Einen Partnervertrag abschliessen bedeutet schliesslich nicht, dass dem anderen misstraut wird, obwohl ein derartiger Vertrag sich auch im Misstrauensfall empfiehlt.
Ein Partnervertrag schützt Ihren Lebensgefährten auch vor den bösen Überraschungen, die Sie Ihrem Partner garantiert ersparen wollten, wenn Sie denn wüssten, dass diese auf Ihren Lebenspartner zukommen könnten.
Ein Partnervertrag schützt auch letztendlich Sie vor Überraschungen, die Sie mit Ihrem Umfeld, aber auch mit offiziellen Institutionen erleben könnten.
Ein Partnerschaftsvertrag darf nicht mit einem Ehevertrag verwechselt werden. Im Gegensatz zum Ehevertrag regelt und sichert der Partnerschaftsvertrag i. d. R. primär die Angelegenheiten, die in der Lebensgemeinschaft mit Trauring, der Ehe selbstverständlich sind.
Das macht die "Scheidung" in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft deshalb nicht sehr viel komplizierter.
Das Scheidungsrecht ist hier nicht anwendbar, auch einer Online-Scheidung bedarf es nicht!
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Rechtsanwältin Andrea Münzebrock hilft Ihnen auch hier gerne weiter!
Frau Rechtsanwältin Münzebrock ist seit 1998 auch in der Online-Rechtsberatung und Rechtsberatung per Telefon der Anwaltshotline Justitia Direct engagiert.
RoDi
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Thema: Eherecht - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Partnervertrag -
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