Rechtsberatungsgesetz noch in Kraft!

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Berufsrecht der Rechtsanwälte lässt kostenlose (gratis) Rechtsberatung nicht zu!

Lesen!

Hier geht es nicht darum kostenlose Rechtsberatung zu erhalten und wenn Sie nicht lesen wollen worum es hier geht: Verlassen Sie bitte die Seite und suchen Sie weiter nach "kostenlos". So langsam stinkt es uns, weil es immer mehr werden, weil es mittlerweile nicht mehr zu ertragen ist.

Hier der passende Link: > Link, damit Sie keine Zeit verlieren.

Im Internet gibt es nichts wirklich "umsonst". Haben Sie das immer noch nicht kapiert?

In der Vergangenheit wurden aus "Mitleid" viele, viele Rechtsberatungen kostenlos durch bei uns angeschlossene Anwälte gemacht. Nicht ein einziges Mal kam auch nur ein schlichtes "DANKE" zurück.

Und deswegen war es das HIER jetzt auch mit "kostenlos", auch wenn es in dieser Seite eigentlich um "Nicht kostenlos geht".

Kapiert?

 

!
 Sie wollen sofort zur Online-Rechtsberatung per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie erhalten sofort Ihre Informationen  
................................................................................
 
 

 

 Aktuell > Juni 2005 >
Verwirrung um geplante Gesetzesreform -

Kostenlose Rechtsberatung?
 
Sie rufen lieber an und besprechen Ihr Problem sofort mit einem Rechtsanwalt?

So funktioniert es:

Sie wählen die

0900-1234 1010*

und werden sofort mit einem dienstbereiten Anwalt verbunden.

Mit diesem besprechen Sie Ihr Rechtsproblem.

Sie legen auf. Die Kosten der Beratung werden mit Ihrer nächsten Telefonrechung erhoben.

* Der Anruf wird Ihnen mit preisgünstigen 1,86 Euro je Minute (aus dem Festnetz) der DT berechnet.

Weitere Informationen zu unserer Anwaltshotline finden Sie unter www.anwaltshotline.org

.................
 
Zypries will kostenlose Rechtsberatung erlauben!

Diese und ähnliche Schlagzeilen geistern seit einigen Wochen durch die Medien.

Das führt offenbar dazu, dass in grossen Teilen der Angesprochenen so etwas wie ein Glaube aufkommt, dass mit der geplanten Änderung oder Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes die noch geltenden Normen nun nicht mehr unbedingt angewandt werden oder angewandt werden müssen.

Es ist jedoch so, dass Gesetze bis zu dem Tag gelten, an dem Sie entfallen oder durch ändernde Regelungen abgelöst werden. Wer bis zum Zeitpunkt des Wegfalls oder der Änderung gegen ein Gesetz verstösst, macht sich immer noch strafbar, auch wenn schon klar ist, dass eine Strafbarkeit in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sein wird.

Die z. Zt. vorherrschende politische Situation lässt auch nicht zwingend den Schluss zu, dass die geplante Reform auch durchgezogen werden wird. Auch kann nicht vorausgesetzt werden, dass der Text und damit die inhaltliche Aussage Bestand haben wird, sollte die Reform tatsächlich kommen.

| Den Entwurf, auf den es ankommt, finden Sie am ENDE dieser Seite.

Wie der Volksmund schon weiss, macht es wenig Sinn sich über "ungelegte Eier" Gedanken zu machen, sodass wir es uns hier ersparen wollen darauf einzugehen, was sich ändern würde, wenn reformiert werden sollte.

................................................

Die z. Zt. geltende Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur Personen, mit der Befähigung zum Richteramt die Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten.

Rechtsberatung und die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten Dritter ist in Deutschland dem Rechtsanwalt vorbehalten.

Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten jedoch nicht eine solche Rechtsberatung kostenlos durchzuführen.

"Rechtsberatung kostenlos" ist die Ausnahme und in Deutschland einigen wenigen Verbänden und Organisationen vorbehalten.

..............................................

Das z. Zt. immer noch geltende Rechtberatungsgesetz, mit seiner wenig rühmlichen Geschichte der Entstehung, ist so einmalig in der Welt. Andere Staaten - auch in der EU - kennen eine derartige Reglementierung nicht. Das Eingebundensein Deutschlands in die EU lässt eine Anpassung nur logisch erscheinen.

Der verhaltene Widerstand der Anwaltschaft in Deutschland ist nur allzu verständlich unter dem Gesichtspunkt, dass eine Lockerung der die Rechtsberatung regelnden Normen viele Anwälte den Job kosten könnte. 

...............................................

Die Frage, ob wir oder andere Hotlines denn den Rechtsrat kostenlos anbieten, wäre somit vom Gesichtspunkt der rechtlichen Zulässigkeit hier hoffentlich verständlich dargelegt.

Der Beruf des Rechtsanwalts allgemein ist mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden.

Während es in sonstigen Berufsgruppen den Aktivisten überlassen bleibt, ob sie sich Prämien für z. B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung leisten können oder wollen, ist ein Rechtsanwalt z. B. bei der Rentenversicherung, dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte, von Anfang an mit dabei. Auch wenn noch keine einzige Mark verdient wurde, der Mindestbeitrag wird ab dem ersten Tag der Zulassung fällig.

Mit den sonstigen "Nebengeräuschen" wie Haftpflicht, Telefon etc übersteigt das erforderliche monatliche Mindestbudget eines Anwalts die Summe mit denen sich z. B. ein ICH-AG ler selbstständig machen kann erheblich.

Auch Rechtsanwälte haben Familie und Kinder, zahlen Miete oder an die Bank. Was sich hier möglicherweise etwas trival anhören mag, heisst nichts anderes, als dass auch Rechtsanwälte Geld verdienen müssen.

Die im Internet zu findende kostenlos angebotene Rechtsberatung von Rechtsanwälten aus z. B. Österreich oder der Schweiz kann deshalb nicht immer so ganz uneigennützig sein.

Wie wir von verschiedenen Rechtssuchenden aus diesen Ländern wissen, hält die so offerierte Beratung oft nicht, was sie verspricht. Es ist zu vermuten und auch nachvollziehbar, dass so viele Rechtsanwälte in diesen Ländern versuchen Mandanten zu rekrutieren.

Es ist zwar nicht immer richtig, dass guter Rat teuer sein muss, billiger Rat kann jedoch so u. U. schnell teuer werden.

Auch in Deutschland zeigen sich erste Tendenzen von Billigstrechtsrat, bei denen Anfrager den Preis bestimmen. Selten wird ein Rechtsrat Suchender beurteilen können, ob seine Rechtsfrage nun leicht zu beantworten ist oder einem Rechtsanwalt richtig Arbeit macht. Das führt zwangsläufig dazu, dass Anfragende auch zuviel zahlen.

Auch darf bezweifelt werden, dass eine aus wenigen Sätzen bestehende Antwort (wie das meist der Fall ist) einen Anfrager so richtig zufrieden stellt.

.............................................. jusdi101

Fazit:

Aus oben dargestellten Gründen ist die kostenlose Beratung Rechtsanwälten nicht erlaubt. Ob sich dies in Zukunft irgendwann ändern wird, dürfte u. a. auch davon abhängen, inwieweit ein kostenlos Beratender dann für seinen Rat zu haften hat.

Kostenloser Rat und unbeschränkte Haftung für diesen Rat stehen sich doch allzu sehr entgegen.

..........................................
Gesetzesentwurf Text:
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen


(1) Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit
stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), sind erlaubt.

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehung erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der auch die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder unter Anleitung und Aufsicht einer solchen Person erfolgt.

(3) Wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder erheblicher Verstöße gegen die in Absatz 2 genannte Pflicht rechtfertigen, kann die für den Wohnsitz der Person oder den Sitz der Vereinigung zuständige Behörde die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen für längstens fünf Jahre untersagen. 

Die Untersagung ist in das Rechtsdienstleistungsregister nach §14 einzutragen. Von der Untersagung bleibt die Befugnis, Rechtsdienstleistungen aufgrund familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehung zu erbringen, unberührt.

§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften -

(1) Beruflichen oder anderen zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründeten Vereinigungen sind Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs erlaubt, soweit sie gegenüber der Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen nicht von übergeordneter Bedeutung sind und soweit aufgrund der personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung der Vereinigung eine sachgerechte Erbringung von Rechtsdienstleistungen gewährleistet ist. § 6 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.


(2) Genossenschaften, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und deren Spitzenverbänden sowie genossenschaftlichen Treuhand- und ähnlichen genossenschaftlichen Stellen sind Rechtsdienstleistungen erlaubt, soweit sie im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihre Mitglieder, die ihnen angehörenden genossenschaftlichen Einrichtungen oder die Mitglieder oder Einrichtungen der ihnen angehörigen Genossenschaften betreuen.


(3) Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Absatz 1 und 2 genannten Vereinigungen und Stellen stehende juristische Person oder Personengesellschaft erbracht werden.

§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen Rechtsdienstleistungen durch

1.) gerichtlich oder behördlich bestellte Personen;
2.) Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, kommunale
Spitzenverbände und von diesen gebildete selbständige Vereinigungen und Unternehmen;
3.) Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände;
4.) nach Landesrecht als geeignet anerkannte Personen oder Stellen im Sinne des § 305
Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung;
5.) anerkannte freie Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und Träger der freien Wohlfahrtspflege gemäß § 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind erlaubt, soweit sie innerhalb des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbracht werden.

..............................................
Sehen Sie auch:
Wettbewerbsrecht - Abmahnung - Störer - Mitstörer
Markenrecht - Der Trick mit der Wortbildmarke
 
 
RoDi
.............................................................................
Zurück zum Index - Rechtsberatung online
................................................................................
......................................................................................................
Thema: Rechtsberatungsgesetz - Anwaltliches Berufsrecht - Kostenlose Rechtsberatung - Gratis Rechtsausunft @
Copyright: Justitia Direct - Saarbrücken (Saarland)