Da gibt es eine
Internetseite kino.to, die angeblich Fundstellen listet, bei
denen Kopien, unautorisierte Kopien von allen möglichen Filmen,
Beiträgen aus dem Fernsehen etc zu finden sind.
Diese Seite wurde nun,
zumindest in Deutschland, vom Netz genommen. Vorwurf:
Bandenmässige Vereinigung zur Begehung von Straftaten gegen das
Urheberrecht. Vieles ist noch unklar, die Zukunft wird es
zeigen. Ein Aufschrei ging durch das Internet, vielen war jetzt
erst mal die abendliche Unterhaltung vermiesst. Aber, wer bei
Suchmaschinen zu suchen weiss, dürfte schnell Ersatz gefunden
haben.
Das ist aber nicht das Thema
hier.
Ein weiterer Anbieter in der
Sparte, der von sich selbst sagt "sauber" zu arbeiten,
will nun angeblich ein Signal gegen den Abmahnwahn in
Deutschland setzen und hat jetzt, lt. eigener Aussage, das Sächsische
Staatsministerium des Innern auf Unterlassung in Anspruch
genommen und abgemahnt.
Dabei handelt es sich um den oder
die Betreiber der Webseite www.cineastentreff.de, die wir hier
bewusst nicht verlinken, weil den Besucher dort ein
bildschirmfüllendes, nervendes Werbebanner empfängt. So Sie
sich das antun wollen, geben Sie die Adresse halt in Ihrem
Browser ein.
Böse Zungen im Internet
behaupten, dass es den Betreibern wahrscheinlich mehr um
Linkbait geht, wobei unter Linkbait zu verstehen ist, wenn die
Webseite nun aufgrund der Aufmerksamkeit der Abmahnung in
anderen Webseiten genannt und verlinkt wird. Die Werbebanner
könnten darauf hinweisen, dass es möglicherweise auch um Bares
gehen könnte. Wir wollen uns jedoch hier einer Wertung
enthalten.
Die Betreiber des Cineastentreffs
behaupten, wie das halt so üblich ist, ein
Wettbewerbsverhältnis und meinen dass das Staatsministerium
kein rechtmässiges Impressum nach § 5 des Telemediengesetzes
eingestellt hätte.
Was war passiert?
Kino.to war vor ein paar Tagen
plötzlich in Deutschland nicht mehr zu erreichen. Stattdessen
war auf der Eingangseite eine Nachricht der Kripo zu
finden.
Der Text:
Die
Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain
zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts
der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen
Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere
Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer,
die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder
vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung
rechnen."
Die Betreiber des
Cineastentreffs, vertreten durch eine Kölner Kanzlei, meinen
nun einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen das
Staatsministerium des Inneren in Sachsen zu haben.
So, dann schauen wir mal genauer
hin.
Das to in kino.to, steht für
Togo. Das ist dieser kleine Staat im Irgendwo, der droht
überspült zu werden, so sich der Meeresspiegel mal um einige
Meter heben sollte.
Die rechtlichen Vertreter
behaupten in Ihrer Abmahnung:
Am 8. Juni 2011 beschlagnahmten
Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die
Server von kino.to ...
Ob da tatsächlich Server
beschlagnahmt wurden ist völlig fraglich. Es ging so durch die
Presse, die Nachricht stammte jedoch nicht von denen, die es
eigentlich wirklich wissen müssten. Das einzige was bekannt
ist, ist, dass der Abruf in Deutschland von kino.to nicht mehr
möglich war.
Der § 5 des Telemediengesetzes,
der die allgemeinen Informationspflichten im Internet regelt,
beginnt schon mit den Worten: Diensteanbieter
haben für geschäftsmässige, in der Regel gegen Entgelt
angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Ganz unabhängig von der Frage,
ob die Kripo nun die im Internet auffindbare Information auf dem
Server von kino.to eingestellt hat oder die erreichbare Seite
sonstwie vorgeschaltet wurde, muss hinterfragt werden, ob der
Dienstherr der Kripo, das sächsische Innenministerium, damit
zum Dienstanbieter wird.
Wohl eher nicht.
Bleibt die Frage nach den
wettbewerbsrechtlichen Bedingungen.
Besteht nun zwischen
cineastentreff.de und dem sächsischen Innenministerium ein
Wettbewerbsverhältnis?
Wohl eher nicht.
Die Frage kann aber aussen vor
gelassen werden, denn seit dem "Abschalten" der
Webseite wird auf kino.to in Deutschland nichts mehr angeboten
und ob jemals wieder irgendetwas auf der Site angeboten werden
wird, kann heute nicht beantwortet werden.
Kino.to ist also z. Zt. nichts
als eine Domain ohne jegliches Angebot, vergleichbar
neuregistrierten Domains mit dem Hinweis: Hier entsteht die
Domain www.irgendwas.de.
Wo nichts angeboten wird, besteht
auch kein Wettbewerbsverhältnis mir Irgendwem. Ein gegebenes
Wettbewerbsverhältnis zwischen cineastentreff.de und kino.to
endete also zum Zeitpunkt des Abschaltens oder Blockierens der
Inhalte. Ein in der Zeit vor Abschaltung der Domain liegender
Wettbewerbsverstoss ist nicht behauptet.
Nach unseren Schlussfolgerungen
entbehren also Abmahnung und Unterlassungserklärung jeglicher
Rechtsgrundlage.
In einem stimmen wir jedoch mit
den Betreibern von cineastentreff.de überein, das
Wettbewerbsrecht bedarf einer dahingehenden Änderung, dass
Abmahnungen sich "geschäftlich", soll heissen
finanziell, nicht mehr lohnen, derart, dass Abmahnungen nur
wegen des mit den Abmahnungen zu erzielenden Profits
ausgesprochen werden, sondern wieder ihren gedachten Zweck
erfüllen, lediglich unlauteren Wettbewerb zu ahnden.
Die Abmahnung an das Sächsische
Innenministerium finden Sie HIER
RoDi
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