Sie
sind Besitzer einer Eigentumswohnung in einer
Eigentum-Wohnanlage? |
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Geht
es den sonstigen Mitgliedern Ihrer
Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich gut? |
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Das
interessiert Sie nicht? |
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Es
sollte Sie aber interessieren! |
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Die
Zeiten werden schlechter. Mieter zahlen Ihre
Miete nicht oder können diese nicht mehr
zahlen. Menschen, die gestern noch gutes Geld
verdienten und in Wohnungseigentum investieren
konnten, werden Opfer der mittlerweile in
Deutschland mehr als schlechten Zahlungsmoral
und somit selbst zahlungsunfähig. |
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Und,
und, und! |
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Die
Liste der Gründe, warum z. Zt. immer mehr
Menschen in Zahlungsschwierigkeiten geraten und
auch zahlungsunfähig und somit insolvent werden
liesse sich beliebig fortsetzen. |
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Für
die Immobilie in der Sie Teileigentum erworben
haben fallen wiederkehrende Kosten wie Kosten
für die Hausverwaltung oder einen Hausverwalter
an, Wohngeld ist zu entrichten, Nebenkosten
werden immer höher, Rücklagen für Renovierung
etc müssen gebildet werden. |
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Wie
das zu handhaben ist, ist in einem relativ
"kleinen" Gesetz, dem sog.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. 64
Paragraphen, die es in sich haben. |
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Spätestens
bei der ersten Wohnungseigentümerversammlung
merken viele Käufer von Eigentumswohnungen,
worauf sie sich eingelassen haben. Bei diesen
Zusammenkünften der Teilhaber am Ganzen
entscheidet nämlich die Mehrheit der
Hausgemeinschaft über Wohl und Wehe aller. |
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Dann
kann der Traum vom Teileigentum schnell zum
Alptraum werden, wenn z. B. die Hausverwaltung
allzu grosszügig mit dem Geld der Gemeinschaft
arbeitet. |
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Was in
wirtschaftlichen guten Zeiten des Wachstums kein
Problem, oder ein zu vernachlässigendes Problem
war, wächst sich in den letzten Jahren immer
mehr zu einem "Flächenbrand" aus. |
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Bei
unserer Hotline zeigt sich ein deutlicher
Anstieg an Anrufern, die in ebensolchen
Eigentümergemeinschaften "gefangen"
sind und nun immer öfter zur Kasse gebeten
werden, weil andere Mitglieder dieser
Hauseigentümergemeinschaft ihren
Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen oder
nicht mehr nachkommen können. |
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Vielfach
gehen dann Teile des Eigentum in die
Zwangsversteigerung, aufgelaufene
Verbindlichkeiten werden nicht mehr beglichen.
Das hat zur Folge, dass die Gemeinschaft haftet. |
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Grund
ist, dass die einzelnen Mitglieder der
Eigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner
haften. |
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Was
ist ein Gesamtschuldner oder eine
gesamtschuldnerische Haftung? |
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Hier
soll ein Beispiel aus dem Mietrecht als Beispiel
dienen. |
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Jeder
kennt die sogenannte WG, mehrere Leute mieten
zusammen eine Wohnung oder ein Haus. Nun haften
alle zusammen für die zu zahlende Miete. Aber
auch jeder einzelne haftet allein für die zu
zahlende Miete. |
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Ein
Vermieter ist nicht verpflichtet von jedem
Mieter anteilig die Miete einzufordern. Wird die
Miete nicht freiwillig gezahlt, kann der
Vermieter sich aussuchen, wen er in die Haftung
nimmt. Sucht er sich den Zahlungskräftigsten
aus, hat dieser Pech gehabt. Im Innenverhältnis
kann dieser dann versuchen, die anderen Mieter
in Regress zu nehmen. |
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Mit dem
Kauf von Teil-Wohneigentum gehen Sie ein
ebensolches Schuldverhältnis ein, d. h., dass
Sie für das einzustehen haben, was die
sonstigen Mitglieder der Wohnungseigentümer der
Gemeinschaft schuldig bleiben. |
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Das
kann die Kosten eines solchen Eigentums über
die "normal" kalkulierten Kosten
hinaus erheblich erhöhen. Eine Kalkulation
unter "Rendite-Gesichtspunkten" kann
sich so schnell ins Gegenteil verkehren. |
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Die z.
Zt. schlechter werdende allgemeine
wirtschaftliche Situation bringt für viele ein
böses Erwachen. Die mit Kauf des Teileigentums
- einer Eigentumswohnung etc - eingegangene,
aber nicht bedachte Haftung als Gesamtschuldner
macht sich für viele nun erstmalig schmerzhaft
bemerkbar. |
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Erst
Warnzeichen werden der Eigentümergemeinschaft
meist schon von der Hausverwaltung bei der
Eigentümerversammlung bekannt gemacht, jedoch
selten ernst genommen. |
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Neben
der Kenntnis des WEG ist es für einen
Wohnungskäufer in Spe unbedingt wichtig, sich
über die Folgen der gesamtschuldnerische n
Haftung zu informieren. Gesamtschuldner zu sein
heisst nämlich auch immer von einem Tun eines
anderen abhängig zu sein, ohne die Möglichkeit
der Einflussnahme. |
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Den
Gesetzestext des WEG finden Sie >
HIER < |
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