Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
(zwei Wochen) (1) ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch
Rücksendung der Sache) (2) widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
(oder der Sache) (2). Der Widerruf ist zu
richten an: (3)
Widerrufsfolgen
(4)
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben) (5). Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten (6). (Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie
die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
(auf unsere Kosten und Gefahr) (7)
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.) (2)
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere
Hinweise (8)
Finanzierte Geschäfte (9)
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)
(10)
.....................................................
Gestaltungshinweise:
(1) Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss
mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem
Monat".
(2) Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die
nicht in der Überlassung von Sachen bestehen,
entfallen.
(3) Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige
Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich
können angegeben werden Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse und/oder wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner
Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
(4) Dieser Absatz kann entfallen, wenn die
beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden.
Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht
in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer
Bürgschaft).
(5) Der Klammerzusatz entfällt bei
Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB.
(6) Bei Finanzdienstleistungen ist folgender
Satz einzufügen:
"Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen."
(7) Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB
eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann
der Klammerzusatz weggelassen werden.
Stattdessen ist an dieser Stelle in das Muster
folgender Text aufzunehmen:
"Sie haben
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei."
(8) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d
Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn Ihr Vertragspartner mit
der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder
Sie diese selbst
veranlasst haben (z. B. durch Download
etc.)."
Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB
für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis
wie folgt:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag vollständig
erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich
zugestimmt haben."
Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB
ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
"Die Widerrufsfrist verlängert sich auf
einen Monat, wenn Ihnen nicht
bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über
das Wohnungsobjekt
ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt
nicht in der Sprache
des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie
Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch
abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen
Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes
gebeten und ihn nicht erhalten haben.
Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten
einer notariellen
Beurkundung erstatten."
Sofern bei einem Widerrufsrecht nach § 495 Abs.
1 BGB eine Regelung
einschlägig ist, nach der der Widerruf bei
nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens
als nicht erfolgt gilt, ist hier folgender
Hinweis aufzunehmen:
"Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn
Sie das empfangene
Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach
Erklärung des
Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens
zurückzahlen.
"Diese
Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten
Fälle einschlägig ist".
(9) Die nachfolgenden Hinweise für finanzierte
Geschäfte können entfallen, wenn ein
verbundenes Geschäft nicht vorliegt.
Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt
werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:
"Haben Sie diesen Vertrag durch ein
Darlehen finanziert und
widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind
Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide
Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn
wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder
wenn sich Ihr
Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung
unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden
des Widerrufs oder der Rückgabe bereits
zugeflossen ist, können Sie sich wegen der
Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch
an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt
nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb
von Wertpapiere, Devisen, Derivaten oder
Edelmetalle zum Gegenstand hat."
Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden
soll, lautet der Hinweis wie folgt:
"Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag,
mit dem Sie Ihre
Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag
finanzieren, so sind Sie
auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn
beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn
wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen
des anderen Vertrags
sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder
Abschluss des
Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres
Vertragspartners bedienen.
Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen,
so müssen Sie den
Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen
Vertragspartner erklären.
Wird mit diesem Darlehensvertrag die
Überlassung einer Sache
finanziert, gilt Folgendes:
Wenn Sie diese Sache
im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür
ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
(auf Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem
Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder
der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der
Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern
auch an uns halten."
Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks
oder eines
grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der
vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz
zu ersetzen:
"Dies ist nur anzunehmen, wenn die
Vertragspartner in beiden
Verträgen identisch sind oder wenn der
Darlehensgeber über die
zur Verfügungstellung von Darlehen hinausgeht
und Ihr
Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit
dem Veräusserer fördert, indem er sich dessen
Veräusserungsinteressen ganz oder teilweise zu
eigen macht, bei der Planung, Werbung oder
Durchführung des Projekts Funktionen des Veräusserers übernimmt oder den
Veräusserer einseitig begünstigt."
(10) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können
entfallen. In diesem Fall sind
diese Angaben entweder durch die Wörter
"Ende der Widerrufsbelehrung" oder
durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen: Firma
des Unternehmers)" zu ersetzen.
||| Fundstelle: BGBl. I 2004, 3110 - 3111 |