Wir
haben hier einige Seiten eingestellt, die sich
mit den alltäglichen Problemen befassen, die
Sie haben oder haben können, wenn Sie im
Internet Verträge abschliessen.
Viele Firmen
machen einfach keine Fehler!
Das gilt ganz
besonders für viele Hoster und Provider, mit
denen man eigentlich nur via Internet Verträge
schliessen kann.
Da wird zunächst
mal immer vorausgesetzt, dass der Kunde ein
Vollidiot ist und der Fehler eigentlich nur beim
Kunden liegen kann. Das hört sich dann meist so
an:
"Möglichweise
stimmen die Konfigurationen Ihres Rechners
nicht. Wir bitte Sie diese zu
überprüfen".
Stimmt die
Konfiguration, kommen dann oft Phrasen wie:
"Wir haben für das von Ihnen Geschilderte
keine Erklärung, wir können auf unserer Seite
keine Unregelmässigkeiten feststellen!!.
Das Ganze macht
eigentlich nur den Sinn, die Verantwortung
wegzuschieben. Wer keine Fehler macht oder
zugibt, dem wird man auch schwer nachweisen
können, das er zum Schadensersatz verpflichtet
ist.
Ganz besonders
geübt sind da einige der grossen Provider.
Einer der sogenannten "Grossen" wirbt
wild mit seinem angeblich tollen Support,
schreibt man diesen jedoch an, erhält man so
gut wie nie eine Antwort. Das ist jedenfalls
unsere persönliche Erfahrung mit diesen
Providern.
Wer also irgendwo
eine Webseite anlegen oder sich DSL zulegen
will, sollte sich vorher ganz genau anschauen,
wer ihn da umwirbt. In vielen Foren kann man
sich dazu eine Meinung bilden.
Sie können aber
auch uns fragen!
Wir würden Ihnen
allgemein empfehlen, das zu tun, was auch wir
getan haben. Wir arbeiten seit langer Zeit nur
noch mit "kleineren" Providern und
sind damit bis heute bestens gefahren.
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Ein Beispiel
dafür, wie der alltägliche Ärger im Internet
aussieht, zeigt Ihnen unten eingestelltes
Beispiel eines verärgerten Kunden, der sich mit
seinem Provider um drei Euro stritt. Ihm ging es
nicht um diese drei Euro, er hatte ganz einfach
die Nase davon voll, dass er dauernd (wie er
sagte) von irgendwelchen im Internet tätigen
Firmen um kleine und kleinste Beträge geprellt
wird, bei denen es sich nicht lohnt jedesmal
eine rechtliche Auseinandersetzung anzufangen.
Es ging darum,
dass der Schreiber bei einem Provider ein
Webpaket eingerichtet hatte, dass ihn 2,85 Euro
im Monat kostete.
Irgendwann liess
seine Bank aus unerfindlichen Gründen eine
Abbuchung dieses Providers zurückgehen.
Der Provider
stellte seinem Kunden nun 2 mal 3 Euro als
Gebühr in Rechnung, weil nicht abgebucht werden
konnte. Auf Nachfrage erklärte dieser Provider
seine Bank hätte ihm diese 3 Euro Gebühr
zweimal berechnet mit der Begründung, dass die
Bank des Kunden, seiner Bank (der Bank des
Providers!) ebenfalls 3 Euro für die
nichteingelöste Abbuchung in Rechnung gestellt
hätte.
Die Bank des
Kunden vermeinte diese Behauptung. Der Provider
blieb bei seiner Darstellung, ohne noch einmal
bei seiner Bank rückzufragen.
Der Kunde des
Providers schrieb diesem Provider eine wütende
Mail, die wir zum ersten amüsant fanden. Zum
zweiten geht aus dem Schreiben deutlich hervor,
wieso dieser Kunde meint, im Internet immer die
Arschlochkarte zu haben, wenn plötzlich
ungerechtfertigte Forderungen gestellt werden.
So wie es diesem
Schreiber geht, geht es sicherlich täglich sehr
vielen Menschen. Für z. B. drei Euro lohnt es
sich ehrlicherweise nicht mal einen Rechtsanwalt
einer Hotline um Rechtsberatung zu bitten.
Wir haben uns
selbstverständlich vorher das Einverständnis
des Schreibers eingeholt.
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Hallo Frau M.....,
>>> GELT
FREMD03,00EIGEN03,00EU <<<
Ist es das, voraus ich
etwas ersehen soll? Also es tut mir leid, ich
kann da gar nichts ersehen!
Bei welcher Bank oder bei
welchen Banken schreibt man denn Geld mit - T -
GELT? Oder wofür steht GELT?
Es geht nicht gegen Sie
oder Ihre Firma, ich war bisher immer zufrieden
mit Ihnen, habe Sie in vielen Foren stets
empfohlen, wenn jemand einen "guten"
Hoster suchte, in meinen Webseiten habe ich Sie
mehrfach - mit Empfehlungen - verlinkt.
Der Schriftverkehr hier
ist aber typisch für das, worüber ich mich nun
seit Jahren ärgere und was mir langsam so
stinkt, dass ich keine Lust mehr habe es weiter
mitzumachen.
Richtig ist, dass die
Banken gerne an allem viel verdienen. Nur in
diesem Fall ist es so, dass der
Bundesgerichtshofs dazu gesagt hat, dass es
unrechtmässig ist, wenn die Banken für
Rücklastschriften Gebühren nehmen. Also
dürfen sie es nicht. Die Begründung des BGH
dazu ist durchaus logisch, es würde aber zu
weit führen, wenn ich Ihnen dies hier
aufdröseln würde.
Die Abläufe sind immer
irgendwie gleich. Keiner ist es schuld, der
schwarze Peter bleibt beim Kunden.
Die ....bank sagt in
diesem Fall, dass sie Ihrer Bank keine Gebühren
berechnet hat, weil sie Ihrer Bank gar keine
Gebühren berechnen können. Die beiden haben
nämlich kein Vertragsverhältnis. Selbst wenn
die ....bank Ihrer Bank Gebühren berechnen
wollte, könnte Ihre Bank das
zurückweisen.
Die ....bank hat keinen
Rechtsanspruch darauf, von Ihrer Bank
irgendwelche Gebühren für eine zurückgehende
Lastschrift zu verlangen. Zahlt Ihre Bank, tut
sie das freiwillig.
Dann aber hätte sie
keinen Rechtsanspruch darauf Ihrer Firma diese
Gebühren in Rechnung zu stellen. Klar kann sie
es tun, aber wenn Sie diesen Anspruch
zurückweisen, hat Ihre Bank keinerlei
rechtliche Möglichkeit den Anspruch gegen Ihre
Firma durchzusetzen. Sie müsste sich das Geld,
dass sie freiwillig an die ....bank gezahlt hat
von denen zurückholen. Zahlen Sie jetzt
freiwillig, haben Sie damit aber ebenfalls
keinen Rechtsanspruch diese freiwillige Zahlung
an den Kunden weiterzureichen. Der kann dann
nämlich Ihren Zahlungsanspruch wiederum
zurückweisen.
Und hier kommt genau das
in Spiel, was mir mittlerweile ohne Ende stinkt.
Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf von Ihren
Kunden die angeblich von der Postbank Ihrer Bank
berechneten Gebühren einzufordern und dann
kommt eine Mail wie die Ihre, mit der
verständlichen Erklärung, dass Sie ja gezahlt
hätten und das der liebe Kunde doch
Verständnis haben und bitte zahlen soll, weil
man sonst die Seiten aus dem Netz nehmen
müsste.
Sie wählen den für Sie
einfacheren Weg und geben den schwarzen Peter an
den Kunden weiter, weil der ja erpressbar ist.
Warum fragen Sie denn nicht mal bei Ihrer Bank
nach, warum diese angeblich an die .....bank
gezahlt haben? (Was ich nicht glaube!)
Möglicherweise haben die
nichts an die ....bank gezahlt und
möglicherweise werden Sie von Ihrer eigenen
Bank beschissen.
Warum verlangen Sie von
Ihrer Bank denn nicht einen Beleg, der beweist,
dass diese an die ....bank gezahlt hat? Aus dem
Zahlenspiel oben ist nichts ersichtlich,
bedrucktes Papier ist geduldig. Das hier wird
auch ja wohl kein Einzelfall sein.
Berechnen andere Banken
Ihrer Bank ebenfalls Gebühren, wenn die
Lastschrift eines Kunden zurückgeht?
Keiner der bei uns
angeschlossenen .......... kennt aus eigener
Erfahrung oder aus Erfahrungen mit Kunden eine
Konstellation wie die von Ihnen beschriebene,
dass eine Bank der anderen etwas berechnet haben
sollte.
Alle sind der Meinung,
dass an dieser Geschichte irgendetwas nicht
stimmt.
Eine Nachfrage könnte
vielleicht ergeben, dass "es sich um einen
bedauerlichen Irrtum" handelt. Nur - wenn
ein bedauerlicher Irrtum in der Hälfe der
Fälle durchgeht, hat es in der Kasse bereits
schön geklingelt.
Sie müssen doch zugeben,
dass es schon etwas seltsam ist, dass noch vor
einigen Monaten die Gebühr für eine
nichteingelöste Rücklastschrift (ebenfalls
exakt dieselbe Postbank!) noch 3 Euro war, von
Ihrer Firma wurden dann 5,85 Euro in Rechnung
gestellt. Jetzt sind es plötzlich noch 3 Euro
mehr, statt 5.85 Euro nun 8.85 Euro. Wiese
berechnet die .....bank Ihrer Bank jetzt
angeblich plötzlich 3 Euro? Vor wenigen Monaten
hatte die ....bank für den gleichen Vorgang
nichts in Rechnung gestellt.
Klar, wegen der kleinen
Beträge lohnt sich der Aufwand nicht, wenn es
einem - wie jetzt gerade mir - nicht ums Prinzip
geht.
Aber Kleinvieh macht auch
Mist und irgendwann wird der schale
Beigeschmack, der beim Nachgeben entsteht, immer
bitterer, weil ich mittlerweile denke, dass
genau das das Kalkül ist, das bei solchen
Aktionen miteinbezogen wird. Wer macht sich
schon gerne wegen drei Euro stundenlange Arbeit,
wie ich es gerade tue?
So weiter - jetzt zahle
ich Ihnen die Euro 8,85. Ich weiss, dass in dem
Preis 3 Euro zu Unrecht enthalten sind und will
mein Geld zurück. Sie sagen mir -
verständlicherweise - uns wurde das berechnet,
wir geben es nur weiter, wir haben davon nichts.
Dann wende ich mich an die
....bank. Die sagt: Wir haben nichts berechnet,
wenn was berechnet wurde, wurde es von der Bank
Ihres Providers zu Unrecht von Ihrem Provider
erhoben, holen Sie sich Ihr Geld bei Ihrem
Provider, der soll es sich dann von seiner Bank
holen.
An Sie brauche ich mich
nicht zu wenden, Ihre Antwort kenne ich
ja.
Also wende ich mich mal an
Ihre Bank. Die sagen mir dann: "Lieber Herr
D......, Sie sind nicht unser Kunde, für uns
besteht keinerlei Veranlassung Ihnen
irgendwelche Auskünfte zu erteilen und "Bingoo"
habe ich in diesem Spiel die
Arschlochkarte.
So ist das in der
Vergangenheit viel zu oft gelaufen, als dass ich
darüber noch ruhig bleiben könnte. Ich bin es
leid am Ende immer der Idiot zu sein, der dann -
weil es den Aufwand juristisch zu streiten in
keiner Weise lohnt - zähneknirschend verzichtet.
Schon das Schreiben dieser
eMail kommt mich teurer als diese beschissenen
drei Euro um die es geht. Irgendjemand steckt
diese drei Euro jedoch in seine Tasche, ohne
viel dafür getan zu haben.
Sie werden Ihr Geld
erhalten und ich werde auch ganz sicher nicht
den zivilrechtlichen Weg gehen, mir mein Geld
zurückzuholen. Was ich aber in diesem Fall ganz
sicher machen werde ist, dass ich Strafanzeige
wegen des Verdachts des Betruges stellen werde,
weil ich wissen will, wer hier wem Märchen
erzählt. Ich kann es nicht überprüfen, die
Staatsanwaltschaft kann es.
So Frau M........, ich
hoffe Sie nicht gelangweilt zu haben. Aber
vielleicht sollten Sie in Ihrer Firma einmal
überdenken, was ich Ihnen hier geschrieben
habe. Sie tun Ihren Kunden und somit
letztendlich sich selbst keinen Gefallen, wenn
Sie sich von Ihrer Bank alles gefallen lassen
und widerspruchslos hinnehmen ohne nachzufragen
und Nachweis zu verlangen. Könnte Ihre Bank
nachweisen, dass Sie tatsächlich an die .....bank
3 Euro gezahlt hat, könnten Sie diesen Nachweis
an Ihre Kunden weitergeben und diese könnten
wiederum damit arbeiten.
Banken gibt es viele,
verärgerte Kunden, die mal weg sind kommen
nicht wieder und machen Ihnen weitere
potenzielle Kunden kaputt.
Ich wünsche Ihnen ein
schönes Wochenende -
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