Vertragsrecht - Banken - Gebühren - Rücklastschrift - Abbuchungen

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Wenn Kunden der "Schwarze Peter" zugeschoben wird!

 
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Wir haben hier einige Seiten eingestellt, die sich mit den alltäglichen Problemen befassen, die Sie haben oder haben können, wenn Sie im Internet Verträge abschliessen.

Viele Firmen machen einfach keine Fehler!

Das gilt ganz besonders für viele Hoster und Provider, mit denen man eigentlich nur via Internet Verträge schliessen kann.

Da wird zunächst mal immer vorausgesetzt, dass der Kunde ein Vollidiot ist und der Fehler eigentlich nur beim Kunden liegen kann. Das hört sich dann meist so an:

"Möglichweise stimmen die Konfigurationen Ihres Rechners nicht. Wir bitte Sie diese zu überprüfen".

Stimmt die Konfiguration, kommen dann oft Phrasen wie: "Wir haben für das von Ihnen Geschilderte keine Erklärung, wir können auf unserer Seite keine Unregelmässigkeiten feststellen!!.

Das Ganze macht eigentlich nur den Sinn, die Verantwortung wegzuschieben. Wer keine Fehler macht oder zugibt, dem wird man auch schwer nachweisen können, das er zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Ganz besonders geübt sind da einige der grossen Provider. Einer der sogenannten "Grossen" wirbt wild mit seinem angeblich tollen Support, schreibt man diesen jedoch an, erhält man so gut wie nie eine Antwort. Das ist jedenfalls unsere persönliche Erfahrung mit diesen Providern.

Wer also irgendwo eine Webseite anlegen oder sich DSL zulegen will, sollte sich vorher ganz genau anschauen, wer ihn da umwirbt. In vielen Foren kann man sich dazu eine Meinung bilden. 

Sie können aber auch uns fragen!

Wir würden Ihnen allgemein empfehlen, das zu tun, was auch wir getan haben. Wir arbeiten seit langer Zeit nur noch mit "kleineren" Providern und sind damit bis heute bestens gefahren.

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Ein Beispiel dafür, wie der alltägliche Ärger im Internet aussieht, zeigt Ihnen unten eingestelltes Beispiel eines verärgerten Kunden, der sich mit seinem Provider um drei Euro stritt. Ihm ging es nicht um diese drei Euro, er hatte ganz einfach die Nase davon voll, dass er dauernd (wie er sagte) von irgendwelchen im Internet tätigen Firmen um kleine und kleinste Beträge geprellt wird, bei denen es sich nicht lohnt jedesmal eine rechtliche Auseinandersetzung anzufangen.

Es ging darum, dass der Schreiber bei einem Provider ein Webpaket eingerichtet hatte, dass ihn 2,85 Euro im Monat kostete. 

Irgendwann liess seine Bank aus unerfindlichen Gründen eine Abbuchung dieses Providers zurückgehen.

Der Provider stellte seinem Kunden nun 2 mal 3 Euro als Gebühr in Rechnung, weil nicht abgebucht werden konnte. Auf Nachfrage erklärte dieser Provider seine Bank hätte ihm diese 3 Euro Gebühr zweimal berechnet mit der Begründung, dass die Bank des Kunden, seiner Bank (der Bank des Providers!) ebenfalls 3 Euro für die nichteingelöste Abbuchung in Rechnung gestellt hätte.

Die Bank des Kunden vermeinte diese Behauptung. Der Provider blieb bei seiner Darstellung, ohne noch einmal bei seiner Bank rückzufragen.

Der Kunde des Providers schrieb diesem Provider eine wütende Mail, die wir zum ersten amüsant fanden. Zum zweiten geht aus dem Schreiben deutlich hervor, wieso dieser Kunde meint, im Internet immer die Arschlochkarte zu haben, wenn plötzlich ungerechtfertigte Forderungen gestellt werden.

So wie es diesem Schreiber geht, geht es sicherlich täglich sehr vielen Menschen. Für z. B. drei Euro lohnt es sich ehrlicherweise nicht mal einen Rechtsanwalt einer Hotline um Rechtsberatung zu bitten.

Wir haben uns selbstverständlich vorher das Einverständnis des Schreibers eingeholt.

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Hallo Frau M.....,

>>> GELT FREMD03,00EIGEN03,00EU <<<

Ist es das, voraus ich etwas ersehen soll? Also es tut mir leid, ich kann da gar nichts ersehen!

Bei welcher Bank oder bei welchen Banken schreibt man denn Geld mit - T - GELT? Oder wofür steht GELT?

Es geht nicht gegen Sie oder Ihre Firma, ich war bisher immer zufrieden mit Ihnen, habe Sie in vielen Foren stets empfohlen, wenn jemand einen "guten" Hoster suchte, in meinen Webseiten habe ich Sie mehrfach - mit Empfehlungen - verlinkt.

Der Schriftverkehr hier ist aber typisch für das, worüber ich mich nun seit Jahren ärgere und was mir langsam so stinkt, dass ich keine Lust mehr habe es weiter mitzumachen.

Richtig ist, dass die Banken gerne an allem viel verdienen. Nur in diesem Fall ist es so, dass der Bundesgerichtshofs dazu gesagt hat, dass es unrechtmässig ist, wenn die Banken für Rücklastschriften Gebühren nehmen. Also dürfen sie es nicht. Die Begründung des BGH dazu ist durchaus logisch, es würde aber zu weit führen, wenn ich Ihnen dies hier aufdröseln würde.

Die Abläufe sind immer irgendwie gleich. Keiner ist es schuld, der schwarze Peter bleibt beim Kunden. 

Die ....bank sagt in diesem Fall, dass sie Ihrer Bank keine Gebühren berechnet hat, weil sie Ihrer Bank gar keine Gebühren berechnen können. Die beiden haben nämlich kein Vertragsverhältnis. Selbst wenn die ....bank Ihrer Bank Gebühren berechnen wollte, könnte Ihre Bank das zurückweisen. 

Die ....bank hat keinen Rechtsanspruch darauf, von Ihrer Bank irgendwelche Gebühren für eine zurückgehende Lastschrift zu verlangen. Zahlt Ihre Bank, tut sie das freiwillig. 

Dann aber hätte sie keinen Rechtsanspruch darauf Ihrer Firma diese Gebühren in Rechnung zu stellen. Klar kann sie es tun, aber wenn Sie diesen Anspruch zurückweisen, hat Ihre Bank keinerlei rechtliche Möglichkeit den Anspruch gegen Ihre Firma durchzusetzen. Sie müsste sich das Geld, dass sie freiwillig an die ....bank gezahlt hat von denen zurückholen. Zahlen Sie jetzt freiwillig, haben Sie damit aber ebenfalls keinen Rechtsanspruch diese freiwillige Zahlung an den Kunden weiterzureichen. Der kann dann nämlich Ihren Zahlungsanspruch wiederum zurückweisen. 

Und hier kommt genau das in Spiel, was mir mittlerweile ohne Ende stinkt. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf von Ihren Kunden die angeblich von der Postbank Ihrer Bank berechneten Gebühren einzufordern und dann kommt eine Mail wie die Ihre, mit der verständlichen Erklärung, dass Sie ja gezahlt hätten und das der liebe Kunde doch Verständnis haben und bitte zahlen soll, weil man sonst die Seiten aus dem Netz nehmen müsste.

Sie wählen den für Sie einfacheren Weg und geben den schwarzen Peter an den Kunden weiter, weil der ja erpressbar ist. Warum fragen Sie denn nicht mal bei Ihrer Bank nach, warum diese angeblich an die .....bank gezahlt haben? (Was ich nicht glaube!)

Möglicherweise haben die nichts an die ....bank gezahlt und möglicherweise werden Sie von Ihrer eigenen Bank beschissen.

Warum verlangen Sie von Ihrer Bank denn nicht einen Beleg, der beweist, dass diese an die ....bank gezahlt hat? Aus dem Zahlenspiel oben ist nichts ersichtlich, bedrucktes Papier ist geduldig. Das hier wird auch ja wohl kein Einzelfall sein.

Berechnen andere Banken Ihrer Bank ebenfalls Gebühren, wenn die Lastschrift eines Kunden zurückgeht?

Keiner der bei uns angeschlossenen .......... kennt aus eigener Erfahrung oder aus Erfahrungen mit Kunden eine Konstellation wie die von Ihnen beschriebene, dass eine Bank der anderen etwas berechnet haben sollte.

Alle sind der Meinung, dass an dieser Geschichte irgendetwas nicht stimmt.

Eine Nachfrage könnte vielleicht ergeben, dass "es sich um einen bedauerlichen Irrtum" handelt. Nur - wenn ein bedauerlicher Irrtum in der Hälfe der Fälle durchgeht, hat es in der Kasse bereits schön geklingelt.

Sie müssen doch zugeben, dass es schon etwas seltsam ist, dass noch vor einigen Monaten die Gebühr für eine nichteingelöste Rücklastschrift (ebenfalls exakt dieselbe Postbank!) noch 3 Euro war, von Ihrer Firma wurden dann 5,85 Euro in Rechnung gestellt. Jetzt sind es plötzlich noch 3 Euro mehr, statt 5.85 Euro nun 8.85 Euro. Wiese berechnet die .....bank Ihrer Bank jetzt angeblich plötzlich 3 Euro? Vor wenigen Monaten hatte die ....bank für den gleichen Vorgang nichts in Rechnung gestellt.

Klar, wegen der kleinen Beträge lohnt sich der Aufwand nicht, wenn es einem - wie jetzt gerade mir - nicht ums Prinzip geht.

Aber Kleinvieh macht auch Mist und irgendwann wird der schale Beigeschmack, der beim Nachgeben entsteht, immer bitterer, weil ich mittlerweile denke, dass genau das das Kalkül ist, das bei solchen Aktionen miteinbezogen wird. Wer macht sich schon gerne wegen drei Euro stundenlange Arbeit, wie ich es gerade tue?

So weiter - jetzt zahle ich Ihnen die Euro 8,85. Ich weiss, dass in dem Preis 3 Euro zu Unrecht enthalten sind und will mein Geld zurück. Sie sagen mir - verständlicherweise - uns wurde das berechnet, wir geben es nur weiter, wir haben davon nichts.

Dann wende ich mich an die ....bank. Die sagt: Wir haben nichts berechnet, wenn was berechnet wurde, wurde es von der Bank Ihres Providers zu Unrecht von Ihrem Provider erhoben, holen Sie sich Ihr Geld bei Ihrem Provider, der soll es sich dann von seiner Bank holen. 

An Sie brauche ich mich nicht zu wenden, Ihre Antwort kenne ich ja. 

Also wende ich mich mal an Ihre Bank. Die sagen mir dann: "Lieber Herr D......, Sie sind nicht unser Kunde, für uns besteht keinerlei Veranlassung Ihnen irgendwelche Auskünfte zu erteilen und "Bingoo" habe ich in diesem Spiel die Arschlochkarte. 

So ist das in der Vergangenheit viel zu oft gelaufen, als dass ich darüber noch ruhig bleiben könnte. Ich bin es leid am Ende immer der Idiot zu sein, der dann - weil es den Aufwand juristisch zu streiten in keiner Weise lohnt - zähneknirschend verzichtet.

Schon das Schreiben dieser eMail kommt mich teurer als diese beschissenen drei Euro um die es geht. Irgendjemand steckt diese drei Euro jedoch in seine Tasche, ohne viel dafür getan zu haben. 

Sie werden Ihr Geld erhalten und ich werde auch ganz sicher nicht den zivilrechtlichen Weg gehen, mir mein Geld zurückzuholen. Was ich aber in diesem Fall ganz sicher machen werde ist, dass ich Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges stellen werde, weil ich wissen will, wer hier wem Märchen erzählt. Ich kann es nicht überprüfen, die Staatsanwaltschaft kann es.

So Frau M........, ich hoffe Sie nicht gelangweilt zu haben. Aber vielleicht sollten Sie in Ihrer Firma einmal überdenken, was ich Ihnen hier geschrieben habe. Sie tun Ihren Kunden und somit letztendlich sich selbst keinen Gefallen, wenn Sie sich von Ihrer Bank alles gefallen lassen und widerspruchslos hinnehmen ohne nachzufragen und Nachweis zu verlangen. Könnte Ihre Bank nachweisen, dass Sie tatsächlich an die .....bank 3 Euro gezahlt hat, könnten Sie diesen Nachweis an Ihre Kunden weitergeben und diese könnten wiederum damit arbeiten.

Banken gibt es viele, verärgerte Kunden, die mal weg sind kommen nicht wieder und machen Ihnen weitere potenzielle Kunden kaputt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende -

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