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Im
Moment in dem es zu einem Unfall kommt, sind die
meisten Betroffenen erst einmal nur verwirrt. Es
dauert meist etwas, bis man überhaupt mal
begriffen hat was passiert ist. |
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Dann
stellt sich automatisch die Schuldfrage. |
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Es
gibt nur die drei Möglichkeiten, dass man
entweder selbst Unfallverursacher ist, der
Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat
oder dass beide eventuell Schuld am Unfall
haben. |
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Auch
wenn die Verschuldensfrage des Unfalls klar
scheint, so klar wie sie sich Ihnen
möglicherweise darstellen mag, ist sie jedoch
nicht immer. Grund ist eine juristische
Beurteilung, die den meisten Laien nur wenig
sagt, die von einem sich im Strassenverkehr
befindlichen Fahrzeug ausgehende
"Betriebsgefahr". Wir wählen hier die
Formulierung "befindlich" ganz
bewusst, denn auch von einem stehenden Fahrzeug
oder einem geparkten Fahrzeug kann nach der
deutschen Rechtssprechung eine Betriebsgefahr
ausgehen, die zu einer Mitschuld an einer
Karambolage führen kann. |
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Wenn
es um die Schadensabwicklung geht argumentieren
viele Versicherungen gern und grosszügig mit
der Betriebsgefahr, die vom Fahrzeug des
Unfallgegners ausging. Und ebenso grosszügig
sind die von vielen Versicherungen angesetzten
Schuldanteile in Prozent am Unfall. |
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Man
versucht halt gerne zu sparen wo man kann. |
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Das
Problem dabei ist, dass es im Falle einer
gerichtlichen Auseinandersetzung dann Sache des
Gerichts ist, diese Betriebsgefahr in ihrer
Gesamtheit zu beurteilen. Und hier hängt es
wieder nicht unwesentlich von den beurteilenden
Personen aus denen sich das Gericht
zusammensetzt ab, wie gut oder schlecht eine
gerichtliche Entscheidung am Ende ist. |
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Wurden
bei einem Unfall Personen verletzt, sollte das
Erste was gemacht wird sein, sich um die
Versorgung dieser Personen zu kümmern. Alles
andere ist zweitrangig. |
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Ist
dies geschehen oder wurde festgestellt, dass es
keine Verletzten gibt empfiehlt es sich immer
erst mal Luft zu holen und dafür zu sorgen,
dass der Kopf klar wird. |
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Solange
der Kopf nicht klar ist, sollten Sie sich
gegenüber niemanden zum Unfallgeschehen und
Unfallhergang äussern. |
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Auch
wenn der Unfallhergang ganz klar zu sein
scheint, sollten Sie nie aus dem Hinterkopf
verlieren, dass später die Versicherungen sich
mit der Sachlage befassen werden. Und wie wir
mittlerweile alle wissen müssten, sind viele
Versicherungen sehr kreativ, wenn es darum geht,
sich vor dem Bezahlen zu drücken. |
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Oft
sind schon kurz nach einem Unfall viele kleine
"Helferlein" zur Stelle, die Ihnen
helfen wollen. Viele dieser hilfsbereiten
Helferlein, versuchen aber auch nur Ihre erste
Verwirrung auszunutzen. |
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Das
heisse Thema Schuldanerkenntnis - |
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Wenn
die Unfalllage klar scheint, wird dies von der
"unschuldigen Partei" gerne genutzt zu
versuchen ein Schuldanerkenntnis von
"Unfallverursacher" zu erhalten.
Motto: "Unterschreiben Sie, dass Sie den
Unfall verursacht haben und die Sache ist damit
erledigt." |
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Ganz
besonders gerne wird dieses Schuldanerkenntnis
angeboten, wenn die Unfall verursachende Partei
alkoholisiert ist und der Unfallgegner dies
bemerkt hat. |
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Hier
haben Sie dann oft nur die Wahl zwischen Pest
und Cholera, denn die meisten Versicherungen
verbieten in ihren Verträgen ihren
Vertragsnehmern eine Schuldanerkenntnis ganz
oder in Teilen. Folge eines von Ihnen
abgegebenen Schuldanerkenntnisses könnte sein,
dass die Versicherung nicht zahlt, bzw. den
gezahlten Betrag von Ihnen ersetzt haben will
und Sie so auf dem Schaden sitzen bleiben. |
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Wenn
Sie glauben, an dem Unfall keine Schuld zu
haben, können Sie jedoch immer versuchen von
Ihrem Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis zu
erhalten. Die vertraglichen Bedingungen seiner
Versicherung zu kennen, obliegt seiner
Verantwortung. |
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Haben
Sie eine Kamera im Handschuhfach? |
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Wahrscheinlich
haben Sie schon vielfach gehört oder gelesen,
dass Sie für den Fall eines Verkehrsunfalls
eine Kamera im Auto haben sollen, um diesen
Verkehrsunfall im Bild festhalten zu können. |
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Wie
die Rechtsanwälte der Anwalthotline Justitia
Direct aus vielen Beratungen zum
"Verkehrsrecht" - Verkehrsunfallrecht
wissen, haben jedoch erstaunlich wenige Menschen
tatsächlich eine - wenn auch nur eine
Billigkamera - im Fahrzeug. |
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Ein
Bild sagt mehr als 1000 Worte gilt jedoch gerade
dann, wenn es gilt einen Unfall später
detailgenau zu rekonstruieren. |
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Der
strafrechtliche Aspekt eines Unfalls - |
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Sehr
oft passiert es, dass am Unfallort eintreffende
Polizeibeamten erkennen lassen oder offen
äussern, wen sie für den Unfallverursacher
halten. Oft kommt dann die zwangsläufige Frage,
ob man mit einem Verwarnungsgeld oder Bussgeld
in einer Höhe X einverstanden sei. |
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Eine
Einverständniserklärung kommt hier einen
Schuldeingeständnis gleich, aber auch
Polizisten können irren und eine am Unfallort
vorgefundene Situation falsch deuten, sodass Sie
auch hier die Möglichkeit haben zu verneinen
und zu dem Unfallhergang zu schweigen. |
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Gibt
es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, hat dies
meist zur Folge, dass gegen den
Unfallverursacher ein Strafverfahren wg.
Körperverletzung in Gang gesetzt wird. Das hat
auch dann Gültigkeit, wenn Verletzter und
Unfallverursacher dieselbe Person ist. Sie
sollten sich also gut überlegen, ob Sie die
Frage nach Verletzten mit Ja beantworten, wenn
die Verletzung eigentlich nicht der Erwähnung
bedarf. |
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Ihr
Verhalten am Unfallort sollte immer so
ausgestaltet sein, dass Ihnen geringst
möglicher Schaden entsteht. |
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Was in
einem Fall vorteilhaft sein kann, kann sich in
einer anderen Situation als nachteilig
darstellen. Es ist deshalb schwer an dieser
Stelle auf alle Gegebenheiten passende
Ratschläge zu geben. |
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Es
kommt - wie so oft - auch die Ausgestaltung des
Einzelfalles an. |
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Was
Sie aber im Falle eines Unfalls tun können, ist
mit Ihrem Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu
telefonieren, der Ihnen sofort raten kann. |
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Wir
empfehlen deshalb die Nummer unserer HOTLINE -
TELEFONAUSKUNFT in
Ihrem Handy zu speichern. |
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Hier
noch einmal die Nummer: |
0900-1234
1010* |
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*
Beachten Sie bitte, dass diese Nummer Ihnen aus
dem Festnetz der DT mit 1,85 Euro je Minute
berechnet wird. Bei Anruf über das Handy kommen
zu diesem Preis die jeweiligen
"Transportkosten" Ihres
Mobilfunkbetreibers hinzu. |
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