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Wie verhalten im Moment des Verkehrsunfall?

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 Aktuell:
Verkehrsunfall: Wie verhalten, wenn es gerade geknallt hat?
jusdi101
Im Moment in dem es zu einem Unfall kommt, sind die meisten Betroffenen erst einmal nur verwirrt. Es dauert meist etwas, bis man überhaupt mal begriffen hat was passiert ist.
Dann stellt sich automatisch die Schuldfrage.
Es gibt nur die drei Möglichkeiten, dass man entweder selbst Unfallverursacher ist, der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat oder dass beide eventuell Schuld am Unfall haben.
Auch wenn die Verschuldensfrage des Unfalls klar scheint, so klar wie sie sich Ihnen möglicherweise darstellen mag, ist sie jedoch nicht immer. Grund ist eine juristische Beurteilung, die den meisten Laien nur wenig sagt, die von einem sich im Strassenverkehr befindlichen Fahrzeug ausgehende "Betriebsgefahr". Wir wählen hier die Formulierung "befindlich" ganz bewusst, denn auch von einem stehenden Fahrzeug oder einem geparkten Fahrzeug kann nach der deutschen Rechtssprechung eine Betriebsgefahr ausgehen, die zu einer Mitschuld an einer Karambolage führen kann.
Wenn es um die Schadensabwicklung geht argumentieren viele Versicherungen gern und grosszügig mit der Betriebsgefahr, die vom Fahrzeug des Unfallgegners ausging. Und ebenso grosszügig sind die von vielen Versicherungen angesetzten Schuldanteile in Prozent am Unfall.
Man versucht halt gerne zu sparen wo man kann.
Das Problem dabei ist, dass es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann Sache des Gerichts ist, diese Betriebsgefahr in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Und hier hängt es wieder nicht unwesentlich von den beurteilenden Personen aus denen sich das Gericht zusammensetzt ab, wie gut oder schlecht eine gerichtliche Entscheidung am Ende ist.
Wurden bei einem Unfall Personen verletzt, sollte das Erste was gemacht wird sein, sich um die Versorgung dieser Personen zu kümmern. Alles andere ist zweitrangig.
Ist dies geschehen oder wurde festgestellt, dass es keine Verletzten gibt empfiehlt es sich immer erst mal Luft zu holen und dafür zu sorgen, dass der Kopf klar wird.
Solange der Kopf nicht klar ist, sollten Sie sich gegenüber niemanden zum Unfallgeschehen und Unfallhergang äussern.
Auch wenn der Unfallhergang ganz klar zu sein scheint, sollten Sie nie aus dem Hinterkopf verlieren, dass später die Versicherungen sich mit der Sachlage befassen werden. Und wie wir mittlerweile alle wissen müssten, sind viele Versicherungen sehr kreativ, wenn es darum geht, sich vor dem Bezahlen zu drücken.
Oft sind schon kurz nach einem Unfall viele kleine "Helferlein" zur Stelle, die Ihnen helfen wollen. Viele dieser hilfsbereiten Helferlein, versuchen aber auch nur Ihre erste Verwirrung auszunutzen.
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Das heisse Thema Schuldanerkenntnis -
Wenn die Unfalllage klar scheint, wird dies von der "unschuldigen Partei" gerne genutzt zu versuchen ein Schuldanerkenntnis von "Unfallverursacher" zu erhalten. Motto: "Unterschreiben Sie, dass Sie den Unfall verursacht haben und die Sache ist damit erledigt."
Ganz besonders gerne wird dieses Schuldanerkenntnis angeboten, wenn die Unfall verursachende Partei alkoholisiert ist und der Unfallgegner dies bemerkt hat.
Hier haben Sie dann oft nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, denn die meisten Versicherungen verbieten in ihren Verträgen ihren Vertragsnehmern eine Schuldanerkenntnis ganz oder in Teilen. Folge eines von Ihnen abgegebenen Schuldanerkenntnisses könnte sein, dass die Versicherung nicht zahlt, bzw. den gezahlten Betrag von Ihnen ersetzt haben will und Sie so auf dem Schaden sitzen bleiben.
Wenn Sie glauben, an dem Unfall keine Schuld zu haben, können Sie jedoch immer versuchen von Ihrem Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis zu erhalten. Die vertraglichen Bedingungen seiner Versicherung zu kennen, obliegt seiner Verantwortung.
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Haben Sie eine Kamera im Handschuhfach?
Wahrscheinlich haben Sie schon vielfach gehört oder gelesen, dass Sie für den Fall eines Verkehrsunfalls eine Kamera im Auto haben sollen, um diesen Verkehrsunfall im Bild festhalten zu können.
Wie die Rechtsanwälte der Anwalthotline Justitia Direct aus vielen Beratungen zum "Verkehrsrecht" - Verkehrsunfallrecht wissen, haben jedoch erstaunlich wenige Menschen tatsächlich eine - wenn auch nur eine Billigkamera - im Fahrzeug.
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte gilt jedoch gerade dann, wenn es gilt einen Unfall später detailgenau zu rekonstruieren.
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Der strafrechtliche Aspekt eines Unfalls -
Sehr oft passiert es, dass am Unfallort eintreffende Polizeibeamten erkennen lassen oder offen äussern, wen sie für den Unfallverursacher halten. Oft kommt dann die zwangsläufige Frage, ob man mit einem Verwarnungsgeld oder Bussgeld in einer Höhe X einverstanden sei.
Eine Einverständniserklärung kommt hier einen Schuldeingeständnis gleich, aber auch Polizisten können irren und eine am Unfallort vorgefundene Situation falsch deuten, sodass Sie auch hier die Möglichkeit haben zu verneinen und zu dem Unfallhergang zu schweigen.
Gibt es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, hat dies meist zur Folge, dass gegen den Unfallverursacher ein Strafverfahren wg. Körperverletzung in Gang gesetzt wird. Das hat auch dann Gültigkeit, wenn Verletzter und Unfallverursacher dieselbe Person ist. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie die Frage nach Verletzten mit Ja beantworten, wenn die Verletzung eigentlich nicht der Erwähnung bedarf.
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Ihr Verhalten am Unfallort sollte immer so ausgestaltet sein, dass Ihnen geringst möglicher Schaden entsteht.
Was in einem Fall vorteilhaft sein kann, kann sich in einer anderen Situation als nachteilig darstellen. Es ist deshalb schwer an dieser Stelle auf alle Gegebenheiten passende Ratschläge zu geben.
Es kommt - wie so oft - auch die Ausgestaltung des Einzelfalles an.
Was Sie aber im Falle eines Unfalls tun können, ist mit Ihrem Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu telefonieren, der Ihnen sofort raten kann.
Wir empfehlen deshalb die Nummer unserer HOTLINE - TELEFONAUSKUNFT in Ihrem Handy zu speichern.
Hier noch einmal die Nummer:
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* Beachten Sie bitte, dass diese Nummer Ihnen aus dem Festnetz der DT mit 1,85 Euro je Minute berechnet wird. Bei Anruf über das Handy kommen zu diesem Preis die jeweiligen "Transportkosten" Ihres Mobilfunkbetreibers hinzu.
RoDi
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