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* < Zurück: www.e-juristen.de / Treuhandservice/ + JDTHS > JustitiaDirect-Treuhandservice. Was geschieht im Streitfall?
Ausnahme: Der Liefernde (Verkäufer) legt dem JDTHS ein rechtskräftiges Urteil vor, aus dem hervorgeht, dass der zur Zahlung Verpflichtete zu leisten hat, bzw., dass die streitenden Parteien sich gütlich rechtsverbindlich geeinigt haben. Alternativ behält sich der JDTHS vor, im Falle, dass nachgewiesen wird, dass ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, die abgesicherte Summe, die bei dem DTHS eingezahlte Summe an die Gerichtskasse des anhängigen Gerichtsstands zu überweisen, mit der Anweisung, dass dort das Geld erst zur Auszahlung kommen soll, wenn eine rechtsgültige Entscheidung vorliegt, die auch eine gütliche Einigung der streitenden Parteien sein kann. Der Einzahler erklärt sich mit Inanspruchnahme des JDTHS mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Eine Verzinsung der auf dem JDTHS -Treuhandkonto "geparkter" Gelder findet nicht statt. Zu eventuellen Verzugszinsen müssen sich Lieferant und Leistungsverpflichteter auseinandersetzen, in einem möglichen Gerichtsverfahren entsprechend berücksichtigen und geltend machen.
Wie leicht zu erkennen, ist mit diesen Bedingungen des JDTHS die Latte so hoch gelegt, dass ein "Beschiss", durch wen auch immer, sich ganz einfach nicht lohnt. Obwohl noch relativ neu, wurde jedoch der JustitiaDirect-Treuhandservce (JDTHS) mittlerweile, gerade bei Summen im vier- und mehrstelligen Bereich, gut angenommen. ......
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