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Weltweiter Treuhandservice

Geschäfte über Grenzen hinweg sind immer mit Vorsicht zu geniessen.

In Übereinstimmung kann natürlich immer vereinbart werden welches Recht gelten soll. Damit ist aber der, der ein fremdes Rechtssystem akzeptieren soll, welches er nicht kennt, selten einverstanden.

Meistens wird also nichts dazu vereinbart und gehofft: "Es wird schon gutgehen". Geht es dann nicht gut, gehen die Problem schon bei der Frage los: "Wer muss denn eigentlich wo klagen?".

Es bleibt also nur Vereinbarungen zu formulieren, die in keinem Rechtssystem zu Diskussionen führen können.

Das in Deutschland zu Anwendung kommende Abstraktionsprinzip kennen andere Rechtssysteme nicht. Andere Rechtssysteme orientieren sich am Kausalprinzip, dem Recht des abstrakten Geschäfts, dem Verfügungsgeschäft, dem Verpflichtungsgeschäft.

Frankreich und Portugal z. B. kennen keinen Unterschied zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft.

Wenn Sie also dort z. B. eine Immobilie oder ein Auto kaufen, werden Sie mit Abschluss des Kaufvertrags sofort Eigentümer der gekauften Sache. Auch wenn dieser Vertrag nur durch Handschlag geschlossen wird. Das bedeutet aber, dass alles was sich in der gekauften Sache dann noch befindet sofort in das Eigentum des Käufers übergeht.

Aus einem Haus sollten Sie in Frankreich oder Portugal also vorher die Möbel rausholen, wenn Sie im Handschuhfach des Autos noch einen Goldbarren liegen haben, den auch.

Oder aber, Sie treffen eine Vereinbarung mit dem Käufer, dass dies nicht in der Kaufsache inbegriffen ist.

In Spanien z. B. kann der Kauf einer Immobilie rechtskräftig sofort auch lediglich mit Handschlag besiegelt werden. Einer Eintragung ins Grundbuch bedarf es nicht. Der Käufer kauft dann auch gleichzeitig alle Belastungen der Immobilie mit. Gleiches gilt in Spanien für Autos. Wer dort ein Auto kauft, kauft alle auf dem Auto lastenden Schulden wie nicht bezahlte KFZ-Steuer, nicht bezahlte Strafmandate etc mit. In Spanien gibt es auch sowas wie eine Eigentumsübertragungssteuer, die bei Verkäufen, Verschenken fällig wird. Auch zwischen Privatpersonen. Dort wo es kontrolliert werden kann, bei Kauf von Immobilien, beim Kauf eines Autos wird diese dann auch erhoben. Sie wird auch bei Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland erhoben, obwohl es mehr als fraglich ist, ob dies nach den Vorgaben der EU zulässig ist.

Dies sind nur einige Beispiele von vielen schon innerhalb der EU.

An einigen gesetzlichen Normen verschiedener EU-Länder, wie z. B. diese eigentümlichen, aus dem Mittelalter resultierend scheinenden "Eigentumsübertragungssteuer" in Spanien gibt es keine Vorbeikommen, aber so gut wie alle Rechtssysteme dieser Welt kennen den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wenn also nicht bekannt ist, was in welchem Land die gesetzliche Regelung ist, hilft nur, die vertraglichen Vereinbarungen so zu formulieren, dass an dem Willen der Parteien kein Zweifel bleibt.

Vertrauen ist gut, Diskussionen und Streit rechtssicher vermeiden besser. Juristische Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg wird wohl jeder vermeiden wollen.

Dabei sind wir, in Verbindung mit den bei uns angeschlossenen Rechtsanwälten, gerne behilflich.


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