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ABC-Recht
zum Thema: Teilerbschein - Testament - Testamentseröffnung -
Anfechtung |
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Erbrecht
ABC - Erbrecht verständlich - |
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Teilerbschein |
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Wer
Erbe geworden ist, kann sich die offizielle Bestätigung dafür
beim Nachlassgericht ausstellen lassen. |
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Der
Erbschein ist ein offizielles Dokument mit dem der Erbe den
Beweis hat, dass er Erbe geworden ist. |
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Aus
dem Teilerbschein geht hervor, wie gross der Anteil eines
Einzelnen am Gesamterbe ist. |
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Testament |
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Das
Testament ist die Verfügung wegen des Todes und die
Willensbekundung desjenigen, der mit dem Testament die
Weitergabe und Verwendung seiner Habe im Falle seines Todes
geregelt sehen will. |
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Ein
Testament muss grundsätzlich von Hand geschrieben und
unterschrieben sein. Es kann bei einem Notar, Rechtsanwalt oder
dem Nachlassgericht hinterlegt werden. |
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Ein
Testament kann auch vor einem Notar erklärt werden. Dieser wird
dann die mündliche Willenserklärung dokumentieren. |
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Eine
Besonderheit ist das sog. Nottestament, wenn z. B. jemand noch
kurz vor seinem Tod sein Testament ändern will oder ein solches
errichten will, aber nicht mehr in der Lage ist ein Testament
von eigener Hand aufzusetzen. |
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Testamentseröffnung |
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Ist
beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt und kommt diesem
Nachlassgericht der Tod des Testamenterstellers zur Kenntnis
wird es einen Termin bestimmen, zu dem dann das Testament in
Anwesenheit der Erben und sonstiger Personen, für die der
Inhalt des Testaments von Interesse sein könnte, geöffnet
wird. |
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Die
Testamentseröffnung wird protokolliert, ebenso wird
festgehalten wer bei der Sitzung anwesend und wer nicht anwesend
ist. Für die Betroffenen beginnen mit der Eröffnung des
Testaments wichtige Fristen zu laufen. |
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Den
Anwesenden wird der Inhalt im Testament bekannt gemacht. Auf
Verlangen wird Ihnen der letzte Wille des Erblassers vorgelegt. |
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.................. jusdi101 |
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Testamentsanfechtung |
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Wird
ein Testament angefochten sind meist langwierige Streiterein
nicht zu vermeiden. Natürlich wird nur derjenige ein Testament
anfechten, der für sich einen Nachteil sieht. |
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Die
Testamentsanfechtung neutralisiert zunächst den Teils des
Testaments der angefochten wird und ist deshalb nur unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen sind
im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. |
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Thema:
Erbrecht - Teilerbschein - Testament - Testamentseröffnung -
Testamentsanfechtung @ |
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