27.09.2018

Wir hatten einen Tippfehler im Datum und haben diesen korrigiert.

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Worum geht es?

Es geht um eine nachweislich falsche Behauptung der Stiftung Warentest in einer Anfang des Jahres 2008 im Internet veröffentlichten Presseerklärung, die suggeriert, dass ein Ratsuchender sich auf e-juristen.de registrieren musste und die seitdem so vielfach von anderen Publikationen, z. T. wörtlich, übernommen wurde. Somit also in ca. 10 Jahren einen erheblichen Schaden verursacht haben dürfte:

"Die Registrierung war – mit Ausnahme von E-Juristen.de – bei allen Plattformen leicht verständlich...."

Aber: Wir setzten noch nie Cookies, bei uns musste sich noch nie registriert werden. Wir spionieren niemanden aus.

Die Stiftung Warentest indes sieht wohl keinen Handlungsbedarf.

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> Zur Pressemitteilung der Stiftung Warentest <

> Beispiele für die wortwörtliche Übernahme durch Dritte <

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Samstag 06.10.2018

Nichts Neues, die falsche Behauptung der Stiftung Warentest steht nach wie vor unverändert für jedermann aufrufbar in Internet.

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..kommt ausführlicher.

Wir bitten um etwas Geduld. ^^

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