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Das Gesellschaftsrecht in
Deutschland soll geändert werden. Genauer gesagt, soll das
Recht der GmbH geändert werden, u. a. soll das Stammkapital auf
10 000 Euro herabgesetzt werden. Wenig nachvollziehbar ist, dass
jetzt an einer bestehenden Gesellschaftsform herumgebastelt
werden soll, statt ganz einfach eine neue Form der Gesellschaft
ins Leben zu rufen.
Das entstehende Durcheinander ist
absehbar, auch absehbar ist, dass Rechtsanwälte hier wieder
viel Beratungsbedarf haben werden.
Die Spanier haben eine solche
Anpassung Ihres Gesellschaftsrechts auch vollzogen.
In Zeitalter der EU, in dem jeder
EU-Bürger innerhalb der EU leben, wohnen und auftreten kann,
sind Anpassungen unvermeidlich. Eine immer beliebter werdenden
Gesellschaftsform auch in Deutschland ist die englische LTD.
Die Vorteile: Die Gründung geht
schnell, das Stammkapital ist sehr gering und auch die sonstigen
"Nebengeräusche" sind wesentlich angenehmer als bei
der deutschen GmbH, wo schon jeder Adresswechsel richtig ins
Geld geht, weil man zum Notar muss und die Adressänderung dann
beim Registergericht bekannt machen muss. Geschieht das nicht
zeitnah, drohen natürlich erhebliche Ordnungsstrafen.
England ist ja nun einmal kein
Land, dass dafür bekannt ist, dass es dort viele Menschen
hinzieht, die dann dort auch gerne leben würden.
Spanien ist da schon wesentlich
kommoder.
Um in Spanien eine Firma zu
gründen, brachen Sie einen "Wohnsitz", eine Adresse
unter der Sie erreichbar sind. Haben Sie diese, erhalten Sie
auch eine NIE-Steuernummer. Mit dieser Steuernummer können Sie
z. B. dann auch ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen,
ein Gewerbe anmelden oder eine Gesellschaft gründen.
Hier bietet sich als gute
Alternative zur deutschen GmbH die spanische SNLE (Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa)
an. Bekannt ist Ihnen vielleicht die spanische Form der
Gesellschaft, die SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Vor zwei Jahren haben die Spanier
hier eine Anpassung vorgenommen.
Die Gründung einer SNLE dauert
in der Regel nur wenige Tage. Die Kosten für die Gründung
liegen unter 500 Euro.
Das Mindeststammkapital beträgt
rd. 3000 Euro, das Maximum rd. 120 000 Euro.
Das Gesellschaftskapital ist
vollständig entweder in bar oder in Sacheinlagen zu erbringen.
Es dürfen nur natürliche
Personen an der Gründung beteiligt sein, die Anzahl der
Gesellschafter ist auf fünf begrenzt.
Auch Gründungen durch eine
Einzelperson ist möglich. Dies ist nach aussen nicht besonders
kenntlich zu machen.
Ein weiterer Vorteil (und hier
scheinen die Spanier bereits etwas weiter zu sein als die
Deutschen), die Buchhaltung kann in einem genormten
Geschäftsbuch erfolgen, die Bilanz kann jährlich in einer
vereinfachten Form der Gewinn- und Verlustdarstellung erfolgen.
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Auch wenn sich eine englische LTD
anfangs mit erheblich weniger Aufwand gründen lässt als eine
spanische SNLE, so hat sie gegenüber der LTD in vielen Fällen
doch erhebliche Vorteile. Einer dieser Vorteile ist schon der
Standort Spanien. Wer sich vorstellen kann langzeitig dort unter
der Sonne zu arbeiten und zu leben ist mit dieser Alternative
möglicherweise besser bedient als mit jeder anderen Form einer
europäischen Gesellschaft, die deutsche GmbH, auch wenn sie
modifiziert irgendwann daherkommen sollte, eingeschlossen.
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Unsere Partner in Spanien
unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen dort Fuss zu fassen.
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