03.01.2008 -
Aktuell: Wir raten im Moment von einem Immobilienkauf in Spanien
dringend ab. Warum das so ist, lesen Sie hier > Spanien
- Preise - Immobilien
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Teil 1
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Für Deutsche ist es etwas
ungewohnt, in anderen Ländern jedoch normal. Dort ist ein
Grundstück, ein Haus und auch jede sonstige Immobilie eine
Ware wie jede andere auch.
In Deutschland müssen Sie zum
Notar und anschliessend erfolgt eine Eintragung ins Grundbuch.
Erst wenn das geschehen ist, können Sie sich als Eigentümer
einer Immobilie betrachten.
In Ländern wie z. B. Frankreich
und Spanien können Sie ein Haus, eine Immobilie, ein
Grundstück, eine Finca auch ganz einfach per Handschlag oder
mündliche Zusage kaufen.
Hier soll jedoch die Rede von
Spanien sein und hier sollten Sie folgendes beachten:
Bevor Sie sich festlegen sollten
Sie nachprüfen, ob der Verkäufer alleinberechtigt ist, eine
Verfügung über die Kaufsache zu treffen. Möglicherweise
bedarf er der Zustimmung einer dritten Person, wie z. B. der
Frau Gemahlin.
Ist dies der Fall, lassen Sie
sich eine Vollmacht vorlegen und prüfen Sie diese.
In Spanien müssen Belastungen
eines Grundstücks oder einer Immobilie nicht im Grundbuch
eingetragen sein. Auch hier bedarf es eines Nachweises des
Verkäufers, dass solche nicht bestehen.. Der Käufer kauft auch
die Belastungen mit. Gleiches gilt für die Umlagenrückstände,
wenn das Projekt unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt.
Weiteres Kriterium ist, ob
Mietverträge oder Pachtverträge bestehen.
Geht es um Bauland, überprüfen
Sie die Qualität und informieren Sie sich über Bebauungspläne
der Gemeinde.
Lassen Sie sich nachweisen, dass
die Steuerschulden* Liegenschaft (Grundstück, Immobilie, Finca,
Granja etc) beglichen sind und hier keine Rückstände oder
offenstehenden Schulden bestehen. Dies gilt für die letzten
vier Jahre.
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Sprechen Sie den Verkäufer auf
den Nachweis des Eigentumsrechts dem angebotenen Objekt an.
Fordern Sie die Vorlage von Kaufvertrag* und Eigentumsvermerk
des Grundbuchamtes* durch einen Grundbuchauszug neuesten Datums.
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Gerade in Webseiten die auf
ausländische Käufer abzielen, werden oft noch nicht
fertiggestellte Immobilien, Häuser, Ferienhäuser, Appartements
angeboten. Sehr oft wurde mit der Erstellung noch nicht einmal
begonnen.
Gerade hier ist Wachsamkeit
angebracht.
Bei Baugrundstücken sollte der
Nachweis erbracht sein, dass die Baulandqualität gegeben ist
und auch die Mindestgrössen für eine Bebauung vorhanden sind.
Ein noch nicht fertiggestelltes
Projekt, welches auf Raten vom Bauträger gekauft werden soll,
sollte nur erworben werden, wenn der Verkäufer den Nachweis
erbringt, das die Ratenzahlungen durch eine Versicherung oder
Bankbürgschaft abgesichert sind. Die Abwicklung erfolgt dann
Zug um Zug gegen den Nachweis der Originalbürgschaftsbelege.
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Wie auch in Deutschland haben wir
auch in anderen Ländern der EU grundsätzliche
Vertragsfreiheit, die im wesentlichen nur insoweit
eingeschränkt ist, als das Vereinbarungen mit den guten Sitten
nicht vereinbar sind.
Auch wenn es um Häuser,
Ferienhäuser, Villen, Grundstücke etc geht kann grundsätzlich
auch vereinbart werden, welches Recht gelten soll, wenn Sie als
in Deutscher im Ausland einen Vertrag abschliessen. In der
Praxis wird dies jedoch daran scheitern, dass i. d. R. so gut
wie niemand (ohne Not) einen Vertrag auf Grundlage eines ihm
völlig fremden Rechts abschliesst. Wenn Sie also in Spanien
eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, wird Ihr Vertrag in
der Mehrzahl der Fälle auf spanisches (eingeschränkt durch
EU-Recht) Recht basieren.
Ist deutsches Recht Grundlage
eines von Ihnen geschlossenen Vertrags gegeben, werden Ihnen die
bei uns in Deutschland angeschlossenen Rechtsanwälte gerne
weiterhelfen.
Ist spanisches Recht die
Grundlage der Beurteilung, können Sie sich ebenfalls gerne
vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Ihre Anfrage per eMail
gerne an einen im spanischen Recht kundigen Rechtsanwalt im
Inland oder Ausland weiterleiten, der Ihnen für Ihre
unverbindliche Anfrage gerne ein Honorarangebot unterbreitet.
*IBI - Impuesto sobre bienes inmuebles -
*Escritura Publica de Compraventa -
*Registro de la Propiedad -
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Auf
der folgenden Seite finden Sie noch einige allgemeine Tipps zum
Immobilienkauf in Spanien und auch einige unserer Empfehlungen,
die Ihnen helfen Fehler zu vermeiden. |