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Rechtsrat
> Schaden
+ Schadensersatz - |
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Recht:
Justitia Direct |
www.e-juristen.de
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Kein
Schadensersatz im Internet? |
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Aktuell
- Themenseite Schadensersatz - |
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In
dieser Seite soll es um Schadensersatz gehen. Nicht um
Schadensersatz allgemein, sondern um den Ersatz des Schadens, der
von Internetdienstleistern täglich angerichtet, von diesen
jedoch nie thematisiert wird, weil man es bei vielen Firmen
anscheinend für selbstverständlich hält, dass entstehende
Schäden am Kunden hängen bleiben. |
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Es
geht hier um die Anbieter, die es Ihnen ermöglichen im und mit
dem Internet zu arbeiten. |
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Wenn
Sie mit dem Internet arbeiten und dort auch Ihr Geld verdienen
brauchen Sie:
- Einen Anbieter der Ihr Zuhause
oder Ihr Büro mit einen Provider verbindet -
- Einen Provider, der Ihnen den
Zugang zum Internet ermöglicht -
- Einen Provider, über den Sie
Ihre eMails empfangen und versenden können -
- Einen Provider auf dessen
Rechner Sie Ihre Webseiten einstellen können.
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Wenn
Sie Ihr Angebot im Internet auch bewerben, sind Sie auch noch
auf diverse Anbieter angewiesen, die Ihre Webseite in
Suchmaschinen und sonstigen "Contentseiten"
einstellen. |
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Der
Autor arbeit nun seit ca. 8 Jahren auch in und mit dem Internet. |
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Der
Autor arbeitet aber auch schon Jahrzehnte
"konventionell" ausserhalb des Internets. |
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Der
Unterschied? Im Internet ist die Wahrscheinlichkeit auf
gelangweilte, unfähige Ignoranten zu treffen überproportional
hoch.. |
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So
wie es dem Autor hier seit Jahren geht, geht es vielen anderen
Betroffenen auch und wie die bei der Anwaltshotline Justitia
Direct zunehmende Anzahl der Anfragen belegt, scheint es anderen
Betroffenen ebenso mittlerweile zu viel zu werden. |
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Die
Rede ist hier von Fehlern zum Schaden der Kunden, dem Umgang
vieler Firmen mit diesen Fehlern, das vielfache Verleugnen von
Fehlern durch Dummstellen, das erklären von Fehlfunktionen mit
mangelnden Kenntnissen und Fähigkeiten der Kunden. |
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Wer
kennt das nicht? Man reklamiert und zurück kommt erst einmal:
"Wir raten, die Einstellungen Ihres Rechners zu
überprüfen!" |
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Mit
einer solchen Antwort haben sich wahrscheinlich schon immer
Grossteile der Reklamationen im Keim ersticken lassen, weil
viele Menschen gar nicht wissen, wie was überprüft werden
kann. |
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Klappt
es dann irgendwann wieder wie von selbst, freut man sich und
vergisst die Aufregung. |
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Sie
aber schreiben zurück: "Rechner in Ordnung, Mailabruf,
Versand klappt trotzdem nicht. Internet steht, es kommt kein Bit
rüber." |
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Antwort:
"Uns ist keine Störung bekannt, wir überprüfen
das!" |
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So
oder so ähnlich laufen nach Erfahrung des Autors die Reaktionen
auf Reklamationen ab. |
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Muss
etwas zugegeben werden, wird vielfach verharmlost und
verschleiert. |
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Vielfach
lassen Antworten so lange auf sich warten, dass man beim
Reinkommen derselben die Reklamation schon vergessen oder
abgeschrieben hatte. |
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Andere
antworten Ihnen seitenlang, erklären Ihnen langatmig, was man
dort alles für Sie tut und bombardieren Sie mit
unterschwelliger Werbung und Eigenlob. Nur eines tun Sie nicht;
konkret auf Ihr Anliegen eingehen! Zum Abschluss wird Ihnen
meist mitgeteilt, dass man für weitere Fragen
selbstverständlich jederzeit zur Verfügung steht. |
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Sie
bedanken sich und konkretisieren Ihre Frage, weil Sie glauben,
dass man Sie nicht richtig verstanden hat. Wieder antwortet man
Ihnen seitenlang, wiederum wird drumherumgeredet und wiederum
teilt man Ihnen zum Abschluss mit, dass man Ihnen für weitere
Fragen selbstverständlich immer zur Verfügung steht. |
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Irgendwann
zweifeln Sie endgültig daran, dass Sie fähig sind sich
verständlich auszudrücken und geben entnervt auf. |
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Eine
andere beliebte Methode, die vor allem von Anbietern von
Werbeanzeigen in Suchmaschinen angewandt wird, ist die aus
vorformulierten Textbausteinen zusammengestellte Antwort. |
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Sie
erhalten auf Ihr Anschreiben eine aus sehr viel Text bestehende
Antwort. Es sieht so aus, als hätte man sich richtig Mühe mit
der Antwort an Sie gemacht. Aber schnell stellen Sie fest, dass
nichts von dem was man Ihnen antwortet, so richtig auf Ihr
Anliegen passt. Auch wenn Sie jetzt wieder nachhaken, bleibt die
Antwort ebenso "verschwommen" und unbefriedigend. |
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Auch
wenn Sie irgendwann so sauer sind, dass Sie Ihrer Verärgerung
nun richtig Luft machen und möglicherweise sogar beleidigend
werden, bedankt man sich überfreundlich bei Ihnen und antwortet
Ihnen wiederum in solch ausgesuchter Höflichkeit, dass Ihnen
übel wird und Sie entnervt aufgeben. |
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Was hier in satirischem
Anklang leicht überspitzt dargestellt ist, ist im Alltag
irgendwann jedoch alles andere als aufheiternd. |
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So
hatte z. B. der Provider 1&1, bei dem Justitia Direct
langjähriger Kunde mit einer Vielzahl dort gehosteter Domains
und einer Vielzahl von Einzelverträgen war, einmal der Firma
alle Internetseiten zugemacht und den Zugang zu allen Daten
gesperrt. Irgendwann wurde es bemerkt, die Seiten wurden im
Internet wieder zugänglich gemacht, der Zugang zu den Daten im
Kundenmenu wurde wieder geöffnet. Die lakonische Erklärung von
1&1 auf beharrliche Nachfrage: Serverfehler. Das war es.
Kein Wort des Bedauerns, keine Entschuldigung. |
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Natürlich
war in der Zeit, in der die Webseiten nicht online waren Umsatz
entgangen. Natürlich war ein Schaden entstanden. Für 1&1,
so der Eindruck, schien es jedoch ganz selbstverständlich zu
sein, dass die Firma den ihr entstandenen Schaden selbst trägt. |
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Auch
bei anderen Dienstleistern, die uns und Ihnen das
kontinuierliche Arbeiten mit und im Internet gegen gutes Entgelt
zu ermöglichen versprechen, geht - oft vom Kunden unbemerkt -
so einiges daneben, was die Forderung nach Schadensersatz
rechtfertigen würde. Schadensersatz scheint jedoch für die
meisten dieser Firmen kein Thema zu sein, über das man sich
ernsthaft Gedanken macht. |
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Möglicherweise
ist die Ursache darin zu suchen, dass man davon ausgeht, dass es
für einen Kunden schwer sein dürfte, die Höhe eines
entstandenen Schadens und die schuldhafte Verursachung
nachzuweisen. Entsprechend werden konkret Aussagen vermieden,
man zieht sich auf Eventualitäten zurück und beruft sich auf
AGBs, die einer juristischen Überprüfung vielfach nicht
standhalten dürften. Auch hier macht es den Eindruck, dass man
sich dessen bei vielen Firmen durchaus bewusst ist. Aber schon
allein die Tatsache, dass die AGBs diese einschüchternden (und
möglicherweise rechtlich unzulässigen) Formulierungen
enthalten, dürfte viele juristisch unsichere von einer
gerichtlichen Auseinandersetzung abhalten. |
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Viel
wenig macht auch viel und wie die Anrufe bei der Anwaltshotline
und Online-Rechtsberatung Justitia Direct belegen, verspüren
viele kontinuierlich Geschädigte mittlerweile nur noch wenig
Lust immer die Dummen zu sein, die den Schaden tragen, den
andere ihnen durch Fahrlässsigkeit oder Nachlässigkeit
verursachen. |
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Wer
einen Schaden schuldhaft verursacht ist zum Schadensersatz
verpflichtet. Das gilt auch für Anbieter von telekommunikativen
Leistungen. Die Masche des Verschleierns und
nicht Zugebens dürfte schnell ein Ende haben, wenn die ersten
Gerichte auch hier dazu übergehen die Beweislastumkehr zuzulassen, wie das mittlerweile - gottlob - bereits in anderen
Bereichen der Fall ist. Wo ein Geschädigter keinerlei
Möglichkeit hat einen Anspruch auf Schadensersatz auch zu
begründen, weil ihm der Zugang zu den erforderlichen Beweisen
unmöglich gemacht wird, muss halt der "Herr über die
Beweise" nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Alles andere öffnete und öffnet noch immer dem Missbrauch Tür
und Tor. |
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