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Zivilrecht
- Zivilprozessrecht - Massenklagen |
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Aktuell:
Zivilprozess - Sammelklage - Massenklage in Anlegerprozessen - |
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Anfang
September 2005: |
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Ein
Bericht von Frontal21 lässt bei unserer Anwaltshotline die
Telefon klingeln: |
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"Gierige
Anwälte - Teures Geld für schlechten Rat", lautet die
Überschrift für einen Bericht, dessen Hauptfigur ein
Rechtsanwalt aus Jena ist, der mit sog. Massenklagen Mandanten
schlecht beraten und sich selbst Gutes getan haben soll. |
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Lt.
Frontal21 soll Herr Rechtsanwalt B. weitere 1500 Mandanten
vertreten haben. |
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Einer
Wertung wollen wir uns hier enthalten, was aber erwähnt werden
darf ist, dass die Bearbeitung von allein 1500 Mandaten - nach
unserer Erfahrung - eine Menge Zeit- und Arbeitsaufwand
beansprucht und für eine relativ kleine Kanzlei - selbst wenn
es sich um Massenabfertigung gehandelt haben sollte - schon eine
erstaunliche Leistung darstellt |
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jusdi101 |
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Das
Thema Sammelklagen beschäftigt z. Zt. viele Anrufer unserer
Hotline, weshalb wir hier auf diese Problematik eingehen. |
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Den
Begriff "Sammelklage" hört man immer wieder, wenn
über Aufsehen erregende Prozesse - vorwiegend aus den USA -
berichtet wird. Man denke hier einmal an die vielen Prozesse
gegen Bill Gates und seine Firma Microsoft oder an die Prozesse
in denen es um Entschädigungen für NS-Opfer ging. |
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Die
in USA "Class Aktion" genannten Sammelklagen
(Gruppenklagen) kennt man so in Deutschland nicht. In diesen
Verfahren werden die Belange vieler in einem Prozess geklärt,
auch wenn sie nicht selbst an diesen Prozessen beteiligt sind. |
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In
Deutschland muss jeder der einen Anspruch gegen einen anderen zu
haben glaubt, diesen individuell geltend machen, d.h., ein
Streit ist jeweils wischen Kläger und Beklagtem zu klären. |
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In
Deutschland kennt man die Streitgenossenschaft (auch unter
Streitgemeinschaft bekannt), Betroffene bilden so etwas wie eine
Rechtsgemeinschaft, d. h., Streitgegenstand und die
tatsächlichen rechtlichen Gründe sind identisch. |
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Na,
da haben wir doch die Konstellation wie bei der in USA bekannten
"Class Aktion" wird jetzt möglicherweise der ein oder
andere sagen. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass
jedem ein individueller Schaden entsteht, jeder also einen
unterschiedlichen Grund hat zu klagen. |
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Zugegebenermassen
ist das etwas schwer eingängig, aber da es nun einmal so ist,
muss dies auch die Richtlinie sein. |
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Eine
weitere Möglichkeit gemeinsam zu klagen ist die
Prozessverbindung, die Verbraucher gerne wählen, wenn
geschädigte Geldanleger, wie z. B. geprellte Anleger von Fonds
aller Art Interessengemeinschaften bilden. |
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Anlegerschutzvereine
erbieten sich hier oft, die Geschädigten
"einzusammeln" und an "befähigte"
Rechtsanwälte zu vermitteln. Die ein oder andere
Verbraucherzentrale hat da jedoch Zweifel, ob es da immer
"mit rechten Dingen" zugeht. |
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Bei
der Prozessverbindung kann ein Gericht mehrere separate Prozesse
zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen.
Voraussetzung ist, dass es um dieselbe Tatfrage und Rechtsfrage
geht. |
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Der
Sammelklage nicht unähnlich ist die Verbandsklage. Verbände
können unter bestimmten Voraussetzungen für mehrere Personen
oder die Allgemeinheit rechtliche Ansprüche geltend. |
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Klagen,
die normalerweise in Deutschland geführt werden müssen,
können auch als Sammelklage in den USA durchgeführt werden,
wenn der zugrunde liegende Sachverhalt einen Bezug in die USA
aufweist, wie das z. B. der Fall ist, wenn von vielen
Geschädigten einige aus den USA stammen. |
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Vereinzelte
Versuche eine Sammelklage in Deutschland durchzuführen und
damit einzuführen waren nicht wirklich erfolgreich, obwohl
vieles dafür sprechen würde, mit Sammelklagen viele einzelne
Verfahren unnötig zu machen. |
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In
Deutschland findet im Sprachgebrauch eine oftmalige Verwechslung
zwischen Sammelklage und Massenklage statt. |
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Massenklagen
sind insofern problematisch, als dass hier tatsächlich ein
gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Bevor Sie sich also
einer Massenklage anschliessen, sollten Sie genau prüfen und
nachfragen. |
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Bevor
Sie sich entschliessen oder sich "überzeugen" lassen,
sollten Sie den Rat eines Anwalts einholen, der mit einer
eventuellen Klage nichts zu tun haben wird und Sie so neutral
beraten wird. |
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Eine
telefonische Rechtsberatung oder eine Rechtsberatung online per
eMail ist kostengünstig und erspart Ihnen vielleicht in Zukunft
viel Ärger und unnötige Ausgaben. |
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