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  "Gesetzeslücken" im Verbraucherrecht laden immer wieder zum Missbrauch ein -
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  Der Kunde ist König - der Verbraucher der Arsch -

Schöne Sprüche und die Wirklichkeit.

Es wird immer mehr Usus die Rechte der Verbraucher ganz einfach zu missachten und zu ignorieren.

Motto: Soll er doch klagen der Herr oder die Frau Verbraucher.

Die Verbraucherverbände sehen es und beklagen es, sind aber ob der Vielzahl der Missachtung relativ hilflos.

Die Firmen machen dabei einen guten Schnitt. Kleinvieh macht auch Mist und wegen eine paar Mark wird der Einzelne schon nicht klagen. So das Kalkül von vielen Banken, vielen Versicherungen und auch einigen Riesenkonzernen, die sich nach aussen um ein stinkseriöses Image bemühen, sich aber in Wirklichkeit für nichts zu schade sind. Das Kalkül geht zu nahezu einhundert Prozent auf. Die so erzielten ungerechtfertigten Einnahmen sind bei vielen Firmen und Konzernen mittlerweile ein zweites Standbein.

Die Grossen machen es vor, die Kleinen versuchen es nachzumachen.

Spitzfindige Juristen ersinnen immer öfter Konzepte die Verbraucher auszutricksen und Verträge und Geschäftsbeziehungen so zu gestalten, dass der Verbraucher immer finanziell in der Vorlage und somit rechtlich immer im Nachteil ist. Die AGB vieler Firmen sind mittlerweile kilometerlang, so klein gedruckt oder in Internetseiten dargestellt, dass die Augen flimmern und für keinen normalen Menschen mehr verständlich. Viele Firmen verstecken Ihre AGBs irgendwo in den Tiefen Ihrer Webseiten, bei anderen muss der Bestellvorgang eingeleitet werden, um einen verspielten, versteckten Hinweis auf die AGB zu finden.

Mittlerweile geht im Internet ohne Abbuchungserlaubnis oder Einzugsermächtigung im vielen Branchen gar nichts mehr. Das Kartell funktioniert. Wer bei Webhostern eine Internetseite einstellen will, eine Domain beauftragen will, muss in Vorkasse gehen. Geht etwas schief und der Kunde hat einen Schaden schalten viele Firmen ganz einfach auf ignorant. Sie erhalten Antworten auf alles Mögliche, nur nicht auf die Fragen die Sie gestellt haben. Ihr Anliegen wird einfach ignoriert. Stellen Sie die Zahlung ein, sperrt man Ihnen die Seiten. 

Sie sind im Recht, Sie haben einen Schaden? Sie müssen klagen! Wo? Natürlich am Sitz des Schuldners und das ist - da Sie ja in Vorlage sind - der Firmensitz der Firma mit der Sie sich streiten.

Es wird bewusst ignoriert, fehlverstanden, fehlinterpretiert oder ganz einfach dummdreist genötigt oder erpresst.

Wettbewerbswidriges Verhalten gehört mittlerweile zum normalen Marketing vieler Firmen, der Verbraucher wird getäuscht und die kleine Konkurrenz plattgemacht. Prinzip: Ein Rabe hackt dem anderen kein Auge aus und wenn jeder täuscht und trickst ist der Verbraucher am Ende der Dumme. Das Klassenziel ist erreicht. König Kunde hat nur noch die Wahl: Nichtstun oder sich bescheissen lassen.

Verbraucherverbände führen das darauf zurück, dass in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Behörde oder Institution gebe, welche die Einhaltung der Verbraucherrechte überwache und kontrolliere.

Möglicherweise ist die jedoch eine Täuschung, die darauf beruht, dass den Verbraucherschützern die Verhältnisse in anderen europäischen Ländern so bekannt nicht sind.

So wir z. b. seit Jahren in Frankreich die europaweit bekannte Firma Tiscali in Foren beschuldigt, dass sie sich ungerechtfertigt bereichert. Wer dort einmal Kunde ist, kommt aus dem Vertrag nicht mehr raus. Tiscali ignoriert alle Kündigungen, in der Webseite fehlt jede Adresse an die eine Kündigung geschickt werden könnte.

Preiserhöhungen oder Tarifwechsel werden den Kunden schon mal beim Einwählen per Maske mitgeteilt. Es gibt zwei Buttons. Ja und Nein. Wer die Maske jedoch dann oben rechts am Kreuz schliesst, hat damit die Preiserhöhung oder den Tarifwechsel akzeptiert. Es wird Monat für Monat abgebucht, ohne dass die französischen Kunden das verhindern könnten. In Frankreich kann ein Abbuchungserlaubnis oder Einzugsermächtigung nicht wie in Deutschland so einfach gestoppt oder rückgebucht werden. Wer raus will muss klagen.

Das Beispiel Tiscali in Frankreich ist nur eines von vielen. In anderen europäischen Ländern sieht es nicht besser aus.

Die Möglichkeit mit einer Musterklage Klarheit zu schaffen ist unumgänglich. Den Gerichten sollte die Möglichkeit gegeben werden eine einmal entschiedene Frage zu einem definierten Sachverhalt im Kurzverfahren zu entscheiden. Es ist völlig unsinnig eine sich immer wieder wiederholende und gleiche Vorgehensweise einer bestimmten Firma im Falle einer Klage als Einzelfall zu sehen. Eine unzulässige AGB-Klausel im Vertrag eines Kunden ist auch logischerweise für alle bestehenden Verträge unzulässig.

Da muss ein Streit erst zum BGH gehen, damit feststeht, dass Werbung für Handy-Klingeltöne gegenüber Minderjährigen unzulässig ist, wenn der Endpreis nicht erkennbar ist.

Sollte es nicht - ganz allgemein - für jedermann erkennbar ist, was bei Klingeltönen der Endpreis ist?

Dass eine solch simple und sich aus der Logik ergebende Fragestellung bis zum Bundesgerichts gehen muss, zeigt, wo im deutschen Recht die Schwächen zu suchen sind.

Oder - immer wieder gern genommen: Unsere deutsche Telekom. Der ehemalige Staatsbetrieb, an dem der deutsche Staat noch immer Aktienanteile hält. Sollte von einem solchen Konzern nicht besonders erwartet werden können, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland respektiert werden?

Bei der Telekom müssen Verbraucherverbände immer mal die Respektierung der Verbraucherrechte anmahnen. Da werden Kunden angerufen und mit dem Einverständnis sich Infomaterial zuschicken zu lassen werden dann Verträge umgestellt und neue Tarife berechnet. Den Kunden werden Einverständniserklärungen bestätigt, die sie nie gegeben haben und dann so verfahren, als hätte der Kunde tatsächlich sein Einverständnis erklärt.

Das ist nichts anderes als Rechtsmissbrauch, weil eine solche Auslegung der Gesetze ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers war. Der Kunde ist jedoch am Ende der Dumme. Es werden Tatsachen geschaffen, die den Kunden zwingen den Rechtsweg zu gehen. Viele kennen ihre Rechte nicht und akzeptieren, anderen ist es ganz einfach zuviel deswegen einen Rechtstreit zu initiieren, weil sie sich unsicher sind, andere haben nicht die Energie, die Lust oder die finanziellen Mittel. Der Zweck ist wieder mal erreicht.

Was in Deutschland und auch in anderen Ländern fehlt ist ein Gesetz gegen die rechtsmissbräuchliche Auslegung von Gesetzen.

Den "Rechtsbrechern", welche die Lücken in der Gesetzgebung suchen und finden ist der mutmassliche Wille des Gesetzgebers bei Verabschiedung der Gesetze durchaus nachvollziehbar.

............... jusdi109
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