Der
Kunde ist König - der Verbraucher der Arsch -
Schöne Sprüche und die
Wirklichkeit.
Es wird immer mehr Usus die
Rechte der Verbraucher ganz einfach zu missachten und zu
ignorieren.
Motto: Soll er doch klagen der
Herr oder die Frau Verbraucher.
Die Verbraucherverbände sehen es
und beklagen es, sind aber ob der Vielzahl der Missachtung
relativ hilflos.
Die Firmen machen dabei einen
guten Schnitt. Kleinvieh macht auch Mist und wegen eine paar
Mark wird der Einzelne schon nicht klagen. So das Kalkül von
vielen Banken, vielen Versicherungen und auch einigen
Riesenkonzernen, die sich nach aussen um ein stinkseriöses
Image bemühen, sich aber in Wirklichkeit für nichts zu schade
sind. Das Kalkül geht zu nahezu einhundert Prozent auf. Die so
erzielten ungerechtfertigten Einnahmen sind bei vielen Firmen
und Konzernen mittlerweile ein zweites Standbein.
Die Grossen machen es vor, die
Kleinen versuchen es nachzumachen.
Spitzfindige Juristen ersinnen
immer öfter Konzepte die Verbraucher auszutricksen und
Verträge und Geschäftsbeziehungen so zu gestalten, dass der
Verbraucher immer finanziell in der Vorlage und somit rechtlich
immer im Nachteil ist. Die AGB vieler Firmen sind mittlerweile
kilometerlang, so klein gedruckt oder in Internetseiten
dargestellt, dass die Augen flimmern und für keinen normalen
Menschen mehr verständlich. Viele Firmen verstecken Ihre AGBs
irgendwo in den Tiefen Ihrer Webseiten, bei anderen muss der
Bestellvorgang eingeleitet werden, um einen verspielten,
versteckten Hinweis auf die AGB zu finden.
Mittlerweile geht im Internet
ohne Abbuchungserlaubnis oder Einzugsermächtigung im vielen
Branchen gar nichts mehr. Das Kartell funktioniert. Wer bei
Webhostern eine Internetseite einstellen will, eine Domain
beauftragen will, muss in Vorkasse gehen. Geht etwas schief und
der Kunde hat einen Schaden schalten viele Firmen ganz einfach
auf ignorant. Sie erhalten Antworten auf alles Mögliche, nur
nicht auf die Fragen die Sie gestellt haben. Ihr Anliegen wird
einfach ignoriert. Stellen Sie die Zahlung ein, sperrt man Ihnen
die Seiten.
Sie sind im Recht, Sie haben
einen Schaden? Sie müssen klagen! Wo? Natürlich am Sitz des
Schuldners und das ist - da Sie ja in Vorlage sind - der
Firmensitz der Firma mit der Sie sich streiten.
Es wird bewusst ignoriert,
fehlverstanden, fehlinterpretiert oder ganz einfach dummdreist
genötigt oder erpresst.
Wettbewerbswidriges Verhalten
gehört mittlerweile zum normalen Marketing vieler Firmen, der
Verbraucher wird getäuscht und die kleine Konkurrenz
plattgemacht. Prinzip: Ein Rabe hackt dem anderen kein Auge aus
und wenn jeder täuscht und trickst ist der Verbraucher am Ende
der Dumme. Das Klassenziel ist erreicht. König Kunde hat nur
noch die Wahl: Nichtstun oder sich bescheissen lassen.
Verbraucherverbände führen das
darauf zurück, dass in Deutschland im Gegensatz zu anderen
europäischen Ländern keine Behörde oder Institution gebe,
welche die Einhaltung der Verbraucherrechte überwache und
kontrolliere.
Möglicherweise ist die jedoch
eine Täuschung, die darauf beruht, dass den
Verbraucherschützern die Verhältnisse in anderen europäischen
Ländern so bekannt nicht sind.
So wir z. b. seit Jahren in
Frankreich die europaweit bekannte Firma Tiscali in Foren
beschuldigt, dass sie sich ungerechtfertigt bereichert. Wer dort
einmal Kunde ist, kommt aus dem Vertrag nicht mehr raus. Tiscali
ignoriert alle Kündigungen, in der Webseite fehlt jede Adresse
an die eine Kündigung geschickt werden könnte.
Preiserhöhungen oder
Tarifwechsel werden den Kunden schon mal beim Einwählen per
Maske mitgeteilt. Es gibt zwei Buttons. Ja und Nein. Wer die
Maske jedoch dann oben rechts am Kreuz schliesst, hat damit die
Preiserhöhung oder den Tarifwechsel akzeptiert. Es wird Monat
für Monat abgebucht, ohne dass die französischen Kunden das
verhindern könnten. In Frankreich kann ein Abbuchungserlaubnis
oder Einzugsermächtigung nicht wie in Deutschland so einfach
gestoppt oder rückgebucht werden. Wer raus will muss klagen.
Das Beispiel Tiscali in
Frankreich ist nur eines von vielen. In anderen europäischen
Ländern sieht es nicht besser aus.
Die Möglichkeit mit einer
Musterklage Klarheit zu schaffen ist unumgänglich. Den
Gerichten sollte die Möglichkeit gegeben werden eine einmal
entschiedene Frage zu einem definierten Sachverhalt im
Kurzverfahren zu entscheiden. Es ist völlig unsinnig eine sich
immer wieder wiederholende und gleiche Vorgehensweise einer
bestimmten Firma im Falle einer Klage als Einzelfall zu sehen.
Eine unzulässige AGB-Klausel im Vertrag eines Kunden ist auch
logischerweise für alle bestehenden Verträge unzulässig.
Da muss ein Streit erst zum BGH
gehen, damit feststeht, dass Werbung für Handy-Klingeltöne
gegenüber Minderjährigen unzulässig ist, wenn der Endpreis
nicht erkennbar ist.
Sollte es nicht - ganz allgemein
- für jedermann erkennbar ist, was bei Klingeltönen der
Endpreis ist?
Dass eine solch simple und sich
aus der Logik ergebende Fragestellung bis zum Bundesgerichts
gehen muss, zeigt, wo im deutschen Recht die Schwächen zu
suchen sind.
Oder - immer wieder gern
genommen: Unsere deutsche Telekom. Der ehemalige Staatsbetrieb,
an dem der deutsche Staat noch immer Aktienanteile hält. Sollte
von einem solchen Konzern nicht besonders erwartet werden
können, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
respektiert werden?
Bei der Telekom müssen
Verbraucherverbände immer mal die Respektierung der
Verbraucherrechte anmahnen. Da werden Kunden angerufen und mit
dem Einverständnis sich Infomaterial zuschicken zu lassen
werden dann Verträge umgestellt und neue Tarife berechnet. Den
Kunden werden Einverständniserklärungen bestätigt, die sie
nie gegeben haben und dann so verfahren, als hätte der Kunde
tatsächlich sein Einverständnis erklärt.
Das ist nichts anderes als
Rechtsmissbrauch, weil eine solche Auslegung der Gesetze ganz
sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers war. Der Kunde ist jedoch
am Ende der Dumme. Es werden Tatsachen geschaffen, die den
Kunden zwingen den Rechtsweg zu gehen. Viele kennen ihre Rechte
nicht und akzeptieren, anderen ist es ganz einfach zuviel
deswegen einen Rechtstreit zu initiieren, weil sie sich unsicher
sind, andere haben nicht die Energie, die Lust oder die
finanziellen Mittel. Der Zweck ist wieder mal erreicht.
Was in Deutschland und auch in
anderen Ländern fehlt ist ein Gesetz gegen die
rechtsmissbräuchliche Auslegung von Gesetzen.
Den "Rechtsbrechern",
welche die Lücken in der Gesetzgebung suchen und finden ist der
mutmassliche Wille des Gesetzgebers bei Verabschiedung der
Gesetze durchaus nachvollziehbar.
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