Rechtsrat Arbeitslosenversicherung

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Selbstständige können sich jetzt in der Arbeitslosenversicherung versichern -

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  Arbeitsrecht - Sozialrecht - Arbeitslosenversicherung für Freiberufler und Selbstständige -
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  Seit dem Februar 2006 können sich Freiberufler, Selbstständige und Existenzgründer freiwillig gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit versichern. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Dazu muss ein selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche vorliegen -

In den letzten 24 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit muss mindestenz 12 Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden haben oder Lohnersatzleistungen bezogen worden sein. Dies muss faktisch bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit der Fall gewesen sein.

Die Unterbrechung darf nicht mehr als einen Monat betragen.

Der Antrag auf Weiterversicherung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Auch wenn Sie am 1. Februaur 2006 bereits selbstständig sind, können Sie von dieser Regelung profitieren und die freiwillige Weiterversicherung beantragen. Das geht jedoch nur innerhalb der Zeitspanne vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Dezember 2006.

Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt in den alten Bundesländern rd. 40 Euro und in den neuen Bundesländern etwas mehre als 33 Euro.

Die Beiträge sind an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen.

Der Vorteil der freiwilligen Weiterversicherung besteht darin, dass es Ihnen im Falle der Arbeitslosigkeit zumindest für einige Monate erspart bleibt im Harz 4 abzurutschen. Sie erhalten, je nach Dauer der Beitragszahlung für Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum.

Haben Sie z. B. 12 Monate lang eingezahlt, erhalten Sie sechs Monate lang Arbeitslosengeld.

Haben Sie zwei Jahre lang eingezahlt, erhalten Sie das Arbeitslosengeld ein Jahr lang.

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