Seit
dem Februar 2006 können sich Freiberufler, Selbstständige und
Existenzgründer freiwillig gegen die Folgen der
Arbeitslosigkeit versichern. Dies ist jedoch nur unter
bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dazu muss ein selbstständige
Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche vorliegen -
In den letzten 24 Monaten vor
Aufnahme der Tätigkeit muss mindestenz 12 Monate ein
versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden haben oder
Lohnersatzleistungen bezogen worden sein. Dies muss faktisch bis
zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit der Fall gewesen
sein.
Die Unterbrechung darf nicht mehr
als einen Monat betragen.
Der Antrag auf Weiterversicherung
muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen
Tätigkeit gestellt werden.
Auch wenn Sie am 1. Februaur 2006
bereits selbstständig sind, können Sie von dieser Regelung
profitieren und die freiwillige Weiterversicherung beantragen.
Das geht jedoch nur innerhalb der Zeitspanne vom 1. Februar 2006
bis zum 31. Dezember 2006.
Der monatliche Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung beträgt in den alten Bundesländern
rd. 40 Euro und in den neuen Bundesländern etwas mehre als 33
Euro.
Die Beiträge sind an die
Bundesagentur für Arbeit abzuführen.
Der Vorteil der freiwilligen
Weiterversicherung besteht darin, dass es Ihnen im Falle der
Arbeitslosigkeit zumindest für einige Monate erspart bleibt im
Harz 4 abzurutschen. Sie erhalten, je nach Dauer der
Beitragszahlung für Arbeitslosengeld für einen bestimmten
Zeitraum.
Haben Sie z. B. 12 Monate lang
eingezahlt, erhalten Sie sechs Monate lang Arbeitslosengeld.
Haben Sie zwei Jahre lang
eingezahlt, erhalten Sie das Arbeitslosengeld ein Jahr lang.
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