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Thema > Rechtsirrtümer: Disclaimer - Ausschluss der Haftung für Inhalte von verlinkten Webseiten _
Über den Sinn oder Unsinn von Disclaimern _

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Der bekannteste Disclaimer ist wohl der Haftungsausschluss auf Webseiten für die Inhalte von verlinkten Seiten.

Es ist schon einige Jahre her, da wurde vom LG Hamburg einer in die Pflicht genommen, weil er Links auf irgendwelche Seiten gesetzt hatte, die gegen irgendein Gesetz verstiessen. Welches das war ist zur Beurteilung der rechtlichen Sichtweise nicht wichtig.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Verlinker sich damit die Inhalte der verlinkten Seiten zu eigen gemacht hatte. Sprich: Durch die Verlinkung hatte er zu erkennen gegeben, dass er mit dem rechtswidrigen Inhalt konform ging, bzw. nicht zu erkennen war, dass er sich mit den dortigen Inhalten nicht identifizierte.

Erste ganz Schlaue kamen dann auf den Gedanken, dass man diese Mithaftung ja umgehen könne, indem man eine Haftung für seine Links von vorneherein durch einen entsprechenden Disclaimer ausschliessen könnte.

Damit war er geboren und ist seitdem nicht mehr tot zu kriegen.

Da er auch in Webseiten zu finden ist, deren Betreibern man eine gewisse Rechtskompetenz von vorneherein unterstellt, muss ja da etwas dran. sein.

So zumindest das naive Denken einiger Fans von Disclaimern.

Und tatsächlich findet sich dieser Haftungsausschluss für die Inhalte verlinkter Webseiten denn auch auf Webseiten von Architekten, Ingenieuren, Notaren und sogar Rechtsanwälte haben das Ding in Ihren Webseiten.

Was beweist uns das?

Das beweist uns, dass auch so mancher Anwalt in der ein oder anderen Rechtsangelegenheit nicht so wirklich fit ist.

Diesen Disclaimer kann man sich getrost sparen.

Sollte mal so eine Geschichte vor Gericht landen, bei der es um die Haftung von Links auf verlinkte Seiten geht, wird kein Gericht diesem Disclaimer Beachtung schenken.

Der Disclaimer könnte sogar ein Schuss sein, der für den Webseitenbetreiber nach hinten los geht.

Einen solchen Disclaimer könnte man auch so sehen, dass der diesen Disclaimer einstellende Seitenbetreiber weiss oder damit rechnet, dass auf der Webseite, auf die verwiesen wird rechtswidrige Inhalte eingestellt sind oder eingestellt werden könnte.

Ein Gericht würde die Umstände des Einzelfalls prüfen und glauben Sie es uns:

Ihr Disclaimer wäre dabei das Uninteressanteste und würde keine positive Beachtung finden.

Was Ihr Disclaimer über Sie verrät ist, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben und auch rechtlich ziemlich schlecht beraten zu sein scheinen.

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Eine gerade aufgekommene und sich rasant vermehrende Form der Verdummung sind Disclaimer am Ende von eMails.

Lesen Sie dazu: Disclaimer

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 jusdi120 | 101114
Thema: Rechtsberatung - Ausschluss der Haftung - Disclaimer in Webseiten _
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