Rechtsauskunft Rechtliche Irrtümer _ | ||||
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Noch so ein rechtlicher Irrtum: Wer nicht angestellt arbeitet, muss eine Gesellschaft gründen oder zumindest ein Gewerbe anmelden, wenn er als "Selbstständiger" sein Geld verdient. | . | |||
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Das ist nicht ganz falsch, es ist aber auch nicht ganz richtig. Es gibt eine Vielzahl von Berufen und selbstständigen Tätigkeiten in denen weder das eine noch das andere notwendig ist. Ein Beispiel: Wenn Sie bei unserer Anwaltshotline anrufen oder einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Sie online per eMail rechtsberaten soll haben Sie es mit einem Menschen zu tun, der (meist) weder eine Gesellschaft gegründet hat und auch keinen Gewerbeschein besitzt, der es ihm erlauben würde als Selbstständiger sein Geld zu verdienen. Geregelt ist das in den Steuergesetzen und dort genau in den Bestimmungen zur Einkommenssteuer. Dort heisst es: Einkünfte
aus selbständiger Arbeit sind 1. 2. 3. 4. (2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich
nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt. (3)
1Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der
bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des
Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen
Arbeit dient.2§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 1 Satz 2 sowie Abs.
2 bis 4 gilt entsprechend. (4) 1§ 13 Abs. 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat.2§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden. § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) ...... Freiberufler,
und das sind alle, die in § 16 EStG aufgeführt sind, brauchen also weder
irgendeine Gesellschaftsform oder einen Gewerbeschein, um selbstständig
arbeiten und im Markt auftreten zu können. Sie unterliegen auch so der
Pflicht Einkommenssteuer zu zahlen. < Zurück - Index - Rechtsberatung online |
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jusdi120 | 2008.02.26 | ||||
Thema: | Rechtsberatung - Gewerbeanmeldung - Einkommenssteuer | |||
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