Das kommt mir sehr bekannt vor. Kann es sein, dass es sich um die
Firma -------- handelt?
Grundsätzlich ist der mit Ihrem Provider geschlossene Vertrag in
genau der Form wirksam und für beide Seiten rechtsverbindlich, in
der er geschlossen wurde.
Hierzu gehört auch der Zahlungs- und Abrechnungsmodus.
Das heißt, wenn Sie die quartalsweise Abrechnung und Zahlung
vereinbart haben, muß sich hieran auch der Provider halten und
kann nicht ohne Weiteres dieses ändern.
Möchte er dies ändern, so kann er mit dem entsprechenden
Anliegen an Sie herantreten und Ihre Zustimmung erbitten. Dies ist
dann rechtlich gesehen der Angebot auf Abschluß eines Änderungsvertrages
zu dem bestehenden Vertrag.
Dieser Änderung können Sie zustimmen oder Sie ablehnen, ohne
daß Sie für eine Ablehnung besondere Gründe brauchen.
Dieses ist aber offensichtlich nicht geschehen, sondern die
Rechnungen "ereilten" Sie ohne Vorwarnung.
Ein Änderungsvertrag zu dem bestehenden Vertrag scheidet als
Rechtsgrundlage für die geänderte Abrechnung als Rechtsgrundlage
also aus.
Eine weitere Möglichkeit der Durchführung von Änderungen nutzen
viele Provider, indem Sie sich Änderungen in ihren AGB
vorbehalten und dem Kunden im Falle einer Änderung ein Kündigungsrecht
einräumen, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.
Voraussetzung ist aber, daß dem Kunden die Änderung der
Vertragsbedingungen bekannt gemacht worden ist.
Diesbezüglich sollten Sie nochmals erhaltene Post und
erhaltene E-Mails genau durchsehen.
Ist auch dieses nicht erfolgt, besteht der Vertrag in der ursprünglich
geschlossenen Form fort. Die nun erfolgte Abrechnung des Providers
ist demzufolge nicht rechtmäßig.
Die an Sie gestellte Forderung ist dann nicht berechtigt. Eine
Klage des Providers oder des Inkassounternehmens können Sie
letztlich nicht vermeiden.
Klagen kann in Deutschland jeder, der glaubt, im Recht zu sein.
Die Frage ist nur, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat und dies
sehe ich in Ihrem Fall dann nicht als gegeben an.
Wenn der Provider die nun in Rechnung gestellten Forderungen
tatsächlich zu unrecht einfordert, so muß man davon ausgehen, daß
dies dort bekannt ist.
Dennoch wird versucht, die Zahlungen über Druck (Mahnungen,
Schreiben von Inkassobüro, Anwalt etc.) doch zu realisieren.
Eventuell wird dann noch der Erlaß eines Mahnbescheides
beantragt. Legt hier der Kunde Widerspruch ein, ist aber meistens
Schluß, denn dann müßte der Provider die Sache an das Gericht
abgeben, das dann auch die Berechtigung der Forderung prüft.
Da man dort im Regelfall weiß, daß diese Berechtigung nicht
besteht, wird die Sache dann im Regelfall nicht weiterverfolgt.
Da Sie die Einschaltung des Inkassobüros im Falle der
rechtswidrigen Rechnungstellung nicht veranlaßt haben, haben Sie
die dort angefallenen Gebühren NICHT zu tragen. Diese muß das
Inkassobüro dann mit dem Provider abrechnen.
Sollte sich also nach Prüfung Ihrer Unterlagen herausstellen,
daß Sie weder einer Vertragsänderung noch einer Änderung der
AGB zugestimmt haben, so ist die Vorgehensweise des Providers
rechtswidrig.
Sie sollten sich dann nicht aus der Ruhe bringen lassen und
weiterhin auf korrekter Abrechnung bestehen.
Sollte man gegen Sie den Erlaß eines Mahnbescheides
beantragen, so legen Sie Widerspruch ein. Dann muß der Provider
vor Gericht seinen Anspruch begründen.
Dieses unterbleibt dann im Regelfall, weil man sich dort seines
Handelns durchaus bewußt ist.
.......
Anmerkung:
Mit einigen
Webspace Providern scheint es immer wieder zu Unregelmässigkeiten
zu kommen, denen immer eines gemein ist: der Kunde ist am Ende der
Dumme, der klagen müsste. Dabei tut sich einer der grossen,
bekannten "Preiswertprovider", der seit Jahren viel und
gerne in allen möglichen Publikationen sehr offensiv wirbt,
besonders hervor. Das Motto scheint zu sein: "Scheissegal ob
der Kunde zufrieden ist, Hauptsache es kommt Geld".
Viele kleinere
Provider bieten die gleiche und auch bessere Leistungen für
weniger Geld und sind bemüht ihre Kunden zufriedenzustellen, weil
sie wissen, dass Mund-zu-Mund Werbung die beste ist.
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