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Verbraucherschutz: BGH stärkt die Banken -

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  Verbraucherschutz: Schlechte Karten für Anleger und mit "Schrottimmobilien" Geschädigte -
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  Die schöne neue Welt der neuen Bundesländer verhiess Anlegern goldene Zeiten. Goldene Zeiten sahen auch Verkäufer von Immobilien kommen und verkauften (blinden, weil geldgierigen?) Anlegern alles was sich irgendwie verkaufen liess.

Der Begriff "Schrottimmobilie" steht heute für Immobilien aus dem Osten Deutschlands, die niemand mehr haben will und die wohl nie mehr so etwas wie Rendite abwerfen werden. Sie kosten die Eigentümer meist nur noch Geld und so mancher hat derart viel investiert, dass er heute pleite ist.

Eine nicht unwesentliche Rolle beim "An den Mann (oder die Frau) bringen" spielten diverse Banken, denen eine erhebliche Mitschuld angelastet wird, dass viele Menschen sich ruiniert haben.

Prozesse laufen seit Jahren und einige dieser Verfahren landeten denn auch beim Bundesgerichtshof.

Dort gibt es verschiedene Senate, die schon einmal (fast) identische Sachverhalte zu beurteilen haben und auch wenn man unterstellt, dass sich beim Bundesgerichtshof die Elite der in Deutschland beheimateten Juristen findet, gibt es da schon mal unterschiedlich Meinungen, was im Übrigen nur zeigt, wie "schwierig" sich Rechtsfindung immer wieder gestaltet.

Richter sind halt auch nur Menschen.

Eine kleine harmlos klingende Pressemitteilung des BGH könnte nun für viele Anleger, die auf "Gerechtigkeit" hofften, nun zur Schreckensnachricht werden.

Dort gibt es zwei (II + VI) Senate, die sich mit der Problematik zu beschäftigen hatten.

Der eine berurteilte "freundlich im Sinne der Verbraucher", der andere eher mehr "bankenfreundlich" im Sinne "gesunder volkswirtschaftlicher Verhältnisse", was immer das auch sein mag.

Die zweite Fraktion hat sich nun weitestgehend durchgesetzt. 

In der Pressemitteilung heisst das dann so:

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Senat des Bundesgerichtshofs in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds sind beigelegt.

2004 hatte der II. Senat verbraucherfreundlich "Allgemeine Grundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen" aufgestellt.

So wurden z. B. den Banken der Rückzahlungsanspruch verneint, wenn diese Verbraucherschutzgesetze nicht genügend beachtet hatten.

Damit dürfte es nun vorbeisein.

Es bleibt ein mehr als schaler Nachgeschmack und es bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Geschädigte Anleger haben z. Zt. jedenfalls nicht gerade gute Karten.

Den Bilanzen der Banken wird es guttun.

 

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JD

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