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  Aktuell 07.03.2006 - Rothenburg - "Der Kannibale von Rothenburg" -
 
 
   
 

Sassen Sie heute - Dienstag den 7. März vorm Fernseher? Haben Sie heute zufällig Kerner gesehen?

Ein Thema heute: Die einstweilige Verfügung mit welcher der als "Kannibale von Rotenburg" benannte Armin Meiwes verhinderte, dass der Film "Rothenburg" in Deutschland in die Kinos kommt.

Kerner der Meister der brillianten Konservation (in einer Sendung einige Tage zuvor zu einem tunesischen Koch: "Wieso sprechen Sie so gut Deutsch? Nicht, dass ich etwas dagegen hätte, es interessiert mich nur!") glänzte wieder in gewohnter Mittelmässigkeit und wollte partout nicht verstehen, wieso jemand, der an seinem Verbrechen nichts verdienen darf, nicht doch einen Vertrag abschliessen darf, der Vermarktungsrechte an Dritte überträgt.

Bohlen versuchte es zu erklären, Kerner der offensichtlich nichts verstanden hatte, wollte es mal "So stehen lassen".

Die Krönung der Ignoranz an diesem Abend war jedoch "unser Mann in Hollywood" Thomas Kretschmann, der meinte, dass Menschen im Gefängnis keine Rechte mehr haben, auch sonst überwiegend nur ziemlichem Unsinn von sich gab.

Auch wenn der Auftritt von Schauspieler Thomas Kretschmann keine wirkliche Bereicherung für die Sendung darstellte, so belegte er doch zumindest, dass Bildung und Intelligenz in Hollywood auch für einen Mann keine Voraussetzung für eine Karriere zu sein scheinen.

Worum geht es?

Es geht darum, dass der zum heutigen Tag noch nicht verurteilte Armin Meiwes sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Geschichte von den Machern von "Rothenburg" gewinnbringend vermarktet wird.

Die Macher des Films "Rothenburg" hatten sich eng an die wahre Geschichte und die Person von Armin Meiwes angelehnt und den Film reisserisch als Horrorfilm angekündigt.

In vielen spezifischen Foren zum Thema Horror wurde der Film denn auch schon mit voyeuristischer Vorfreude diskutiert.

Die Richter haben schlicht die Freiheit der Kunst und die Persönlichkeitsrechte gegenübergestellt, abgewogen und sich die Rechte des Individuum entschieden. Dabei hatte die Abscheulichkeit der Tat und die Schwere der Schuld des Klägers als Beurteilungskriterium keine Rolle zu spielen. Rechtsprechung muss (sollte) von persönlichen Meinungen unabhängig sein. Wenn das Gesetz sagt, dass bestimmte Rechte für alle zu gelten haben, dann haben sie auch - ohne Ausnahme - für alle zu gelten. Das hat sich gegenwärtig für Armin Meiwes positiv ausgewirkt, Armin Meiweis wird in absehbarer Zeit vergessen und kein Thema mehr sein, dass Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, könnte jedoch in Zukunft für jeden einzelnen von uns noch wichtig werden.

Auch wenn Künstler wie der Filmemacher Rosa von Braunheim nun schon die künstlerische Freiheit bedroht sehen, so würde ein kurzer Blick ins Grundgesetz Klarheit darüber verschaffen, dass die Freiheit der Kunst dort ihre Grenze findet, wo die Persönlichkeitsrechte Einzelner tangiert werden.

Kunst darf vieles, Kunst darf auch Grenzen überschreiten. Kunst darf auch schlecht und geschmacklos sein. Kunst darf aber nicht bedingungslos alles zum Selbstzweck vereinnahmen. Und nicht überall wo Kunst draufsteht ist auch Kunst drin.

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Wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall die Entscheidung der Richter sich für die Persönlichkeitsrechte zu entscheiden - nach der Sachlage - richtig war. Wie können es ebenso wenig wie viele, die sich nun - das Urteil zerreissend - in die Diskussion einschalten. Was jedoch so falsch nicht gewesen sein kann, war die Einstellung des Gerichts, sich von der Tat und "Volkes Stimme" nicht beeinflussen zu lassen und eine unpopuläre Entscheidung zu treffen, welche den indirekten Profiteuren des Verbrechens eine Abfuhr erteilte.

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An dieser Stelle werden Sie sich vielleicht gefragt haben, warum die Seite oben mit "Rechtsberatung Urheberrecht" überschrieben ist. Die Erklärung ist recht einfach. Auch Persönlichkeitsrechte oder Teile der Persönlichkeitsrechte unterliegen dem Recht der Urheberschaft.

Die Lebensgeschichte eines Menschen oder Teile dieser Lebensgeschichte sind ureigene Schöpfungen, für die der Urheber das Recht hat zu bestimmen, wer diese darstellen und interpretieren darf, soweit aus der Darstellung erkennbar ist, um welche Persönlichkeit es sich handelt. Natürlich gibt es hier wieder Grenzen, die sich daran orientieren, inwieweit eine Person ein Gestalt des öffentlichen Interesses ist. Auch ist zu unterscheiden, ob die Geschichte einer Person dokumentarisch abgearbeitet wird oder ob die Geschichte z. B. in einen Roman eingebunden wird. 

Aber auch wenn diese Rechte eines Einzelnen sich hierdurch reduzieren, so hat doch uneingeschränkt jeder ein Recht auf eine wahrheitsgemässe Darstellung.

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Links zum Thema:

Kannibale von Rothenburg - Echte Verbrechen im Kino -

Artikel der FAZ

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Der Film Rohtenburg wurde verboten – wem ist dadurch geholfen?

Ein etwas subjektiv eingefärbter Artikel aus der Sichtweise eines Künstlers.

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Der Stern in zwei Artikeln zum Thema:

Artikel 1

Die Produktionsfirma von "Rohtenburg" will gegen das Verbot des Films klagen. Ein Gericht hatte geurteilt, der Film verletze die Persönlichkeitsrechte Armin Meiwes, der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt geworden war.

Artikel 2

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Übersichten: Arbeitsrecht | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht | | Scheidungsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Wettbewerbsrecht etc |
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