Sassen
Sie heute - Dienstag den 7. März vorm Fernseher? Haben Sie
heute zufällig Kerner gesehen? Ein
Thema heute: Die einstweilige Verfügung mit welcher der als
"Kannibale von Rotenburg" benannte Armin Meiwes
verhinderte, dass der Film "Rothenburg" in Deutschland
in die Kinos kommt. Kerner
der Meister der brillianten Konservation (in einer Sendung
einige Tage zuvor zu einem tunesischen Koch: "Wieso
sprechen Sie so gut Deutsch? Nicht, dass ich etwas dagegen
hätte, es interessiert mich nur!") glänzte wieder in
gewohnter Mittelmässigkeit und wollte partout nicht verstehen,
wieso jemand, der an seinem Verbrechen nichts verdienen darf,
nicht doch einen Vertrag abschliessen darf, der
Vermarktungsrechte an Dritte überträgt. Bohlen
versuchte es zu erklären, Kerner der offensichtlich nichts
verstanden hatte, wollte es mal "So stehen lassen". Die
Krönung der Ignoranz an diesem Abend war jedoch "unser
Mann in Hollywood" Thomas Kretschmann, der meinte, dass
Menschen im Gefängnis keine Rechte mehr haben, auch sonst
überwiegend nur ziemlichem Unsinn von sich gab. Auch
wenn der Auftritt von Schauspieler Thomas Kretschmann keine wirkliche Bereicherung für die
Sendung darstellte, so belegte er doch zumindest, dass Bildung und
Intelligenz in Hollywood auch für einen Mann keine Voraussetzung für eine Karriere
zu sein scheinen. Worum
geht es? Es geht darum,
dass der zum heutigen Tag noch nicht verurteilte Armin Meiwes
sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Geschichte von den
Machern von "Rothenburg" gewinnbringend vermarktet
wird. Die Macher des Films
"Rothenburg" hatten sich eng an die wahre Geschichte
und die Person von Armin Meiwes angelehnt und den Film
reisserisch als Horrorfilm angekündigt. In
vielen spezifischen Foren zum Thema Horror wurde der Film denn
auch schon mit voyeuristischer Vorfreude diskutiert. Die
Richter haben schlicht die Freiheit der Kunst und die
Persönlichkeitsrechte gegenübergestellt, abgewogen und sich
die Rechte des Individuum entschieden. Dabei hatte die
Abscheulichkeit der Tat und die Schwere der Schuld des Klägers
als Beurteilungskriterium keine Rolle zu spielen. Rechtsprechung
muss (sollte) von persönlichen Meinungen unabhängig sein. Wenn
das Gesetz sagt, dass bestimmte Rechte für alle zu gelten
haben, dann haben sie auch - ohne Ausnahme - für alle zu
gelten. Das hat sich gegenwärtig für Armin Meiwes positiv
ausgewirkt, Armin Meiweis wird in absehbarer Zeit vergessen und
kein Thema mehr sein, dass Persönlichkeitsrechte gewahrt
bleiben, könnte jedoch in Zukunft für jeden einzelnen von uns
noch wichtig werden. Auch
wenn Künstler wie der Filmemacher Rosa von Braunheim nun schon
die künstlerische Freiheit bedroht sehen, so würde ein kurzer
Blick ins Grundgesetz Klarheit darüber verschaffen, dass die
Freiheit der Kunst dort ihre Grenze findet, wo die
Persönlichkeitsrechte Einzelner tangiert werden. Kunst
darf vieles, Kunst darf auch Grenzen überschreiten. Kunst darf
auch schlecht und geschmacklos sein. Kunst darf aber nicht
bedingungslos alles zum Selbstzweck vereinnahmen. Und nicht
überall wo Kunst draufsteht ist auch Kunst drin. ............. Wir
können nicht beurteilen, ob in diesem Fall die Entscheidung der
Richter sich für die Persönlichkeitsrechte zu entscheiden -
nach der Sachlage - richtig war. Wie können es ebenso wenig wie
viele, die sich nun - das Urteil zerreissend - in die Diskussion
einschalten. Was jedoch so falsch nicht gewesen sein kann, war die Einstellung des
Gerichts, sich von der Tat und "Volkes Stimme" nicht
beeinflussen zu lassen und eine unpopuläre Entscheidung zu
treffen, welche den indirekten Profiteuren des Verbrechens eine
Abfuhr erteilte. ......... An
dieser Stelle werden Sie sich vielleicht gefragt haben, warum
die Seite oben mit "Rechtsberatung Urheberrecht"
überschrieben ist. Die Erklärung ist recht einfach. Auch
Persönlichkeitsrechte oder Teile der Persönlichkeitsrechte
unterliegen dem Recht der Urheberschaft. Die
Lebensgeschichte eines Menschen oder Teile dieser
Lebensgeschichte sind ureigene Schöpfungen, für die der
Urheber das Recht hat zu bestimmen, wer diese darstellen und
interpretieren darf, soweit aus der Darstellung erkennbar ist,
um welche Persönlichkeit es sich handelt. Natürlich gibt es
hier wieder Grenzen, die sich daran orientieren, inwieweit eine
Person ein Gestalt des öffentlichen Interesses ist. Auch ist zu
unterscheiden, ob die Geschichte einer Person dokumentarisch
abgearbeitet wird oder ob die Geschichte z. B. in einen Roman
eingebunden wird. Aber
auch wenn diese Rechte eines Einzelnen sich hierdurch
reduzieren, so hat doch uneingeschränkt jeder ein Recht auf
eine wahrheitsgemässe Darstellung. ...........................
jusdi102 Links
zum Thema: Kannibale
von Rothenburg - Echte Verbrechen im Kino - Artikel
der FAZ .........
Der Film Rohtenburg
wurde verboten – wem ist dadurch geholfen?
Ein
etwas subjektiv eingefärbter Artikel aus der Sichtweise eines
Künstlers.
..............
Der Stern in zwei Artikeln zum
Thema:
Artikel
1 -
Die Produktionsfirma von "Rohtenburg"
will gegen das Verbot des Films klagen. Ein Gericht hatte
geurteilt, der Film verletze die Persönlichkeitsrechte Armin
Meiwes, der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt
geworden war.
Artikel
2
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