Tipps
für Nutzer von Foren und Bloggs - Denken
Sie immer daran: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Was
im täglichen Leben ausserhalb des Internets Geltung hat, gilt
genauso im Internet. Auch
wenn Sie in Foren oder Bloggs unter einem Nicknamen unterwegs
sind, wird immer
die Person in Anspruch genommen, die sich hinter dem Nick
verbirgt, sollte es zu juristischen Streitereien kommen. Ist
diese Person nicht auffindbar, hört damit die Haftung nicht
auf, weil dann nämlich ein anderer - der Betreiber des Forums
oder Bloggs - in die Haftung genommen werden kann. Auch
in Foren und Bloggs sollten deshalb z. B. die
Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen gewahrt werden. Dazu
gehört u. a., dass niemand es immer hinnehmen muss mit vollem
Namen benannt zu werden. Gerade im langlebigen Internet ist das
besonders zu beachten. Darauf
einzugehen, wann eine Person mit vollem Namen benannt werden
darf und in welchen Konstellationen ein Name abzukürzen ist,
würde den Rahmen hier sprengen. Wenn Sie also auf jemanden
namentlich hinweisen wollen benutzen Sie Kürzungen wie Lieschen
M, statt Lieschen Müller. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die
Person sind, die einen Namen irgendwo als Erster einbringt. Namen
die Sie in Zeitungen oder Webseiten wie spiegel-online.de
ausgeschrieben sehen, können auch Sie relativ gefahrlos
ausschreiben, weil die meisten Redakteure wissen was sie tun. Stellen
Sie nur etwas als Tatsache dar, wenn Sie das von Ihnen
Behauptete auch beweisen können. Es nur zu wissen genügt
nicht. Es genügt auch nicht, wenn es irgendwo anders behauptet
wird. Wurde etwas durch Urteil festgestellt dürfen Sie es als
Tatsache verbreiten. Bemühen Sie sich also korrekt dazustellen.
Zu behaupten, dass etwas in der Internetseite www.xyz.de
behauptet wird entspricht der Wahrheit. Zu
behaupten, dass man Sie z. B. betrogen hat, nur weil Sie sich
betrogen fühlen, kann unangenehme Folgen haben, wenn sich ein
Betrug am Ende nicht beweisen lassen sollte. Sie
dürfen auch vermuten, schlussfolgern und in gewissen
Konstellationen auch unterstellen. Dann sollte die Vermutung,
Schlussfolgerung und Unterstellung auch als von Ihrer Person
ausgehende Meinungsäusserung von der Wortwahl her erkennbar
sein. .......... Sie
kennen es sicher aus der Presse: das Fragezeichen, das ein
scharfes Schwert sein kann. Fragen
dürfen Sie immer. Sie dürfen auch jede Frage an jeden richten. Wenn
Sie also jemanden für einen Betrüger halten, dies aber im
Ernstfall möglicherweise nicht beweisen können, so können Sie
jedoch immer hinterfragen ob derjenige, den Sie für einen
Betrüger halten, auch ein Betrüger ist. Also:
Ist Lieschen M. eine Betrügerin? Eine
Gratwanderung kann die Frageform in direkter Ansprache sein:
"Haben Sie (hast Du) nicht schon den und den
betrogen?", weil diese Form der Frage schon so etwas wie
eine unterschwellige Unterstellung beinhaltet. ..........
jusdi102 Auch vor unverblümten (!)
Aufrufen - wie das im Heiseforum im Falle des Mario D. geschehen
sein soll - zu Straftaten oder Aktionen die das Vermögen eines
anderen schädigen sollte man sich hüten. Wie die Bestätigung
der Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg
zeigt, wurden nicht die "Staftäter", sondern die
Betreiber des Forums in die Verantwortung genommen. ......... Wie
wir alle in der Vergangenheit gelernt haben ist getönt nicht
dasselbe wie gefärbt, auch wenn das Ergebnis das gleiche ist.
Die Nichtbeachtung kleiner feiner Unterschiede kann also teuer
werden. Auch hier hätte ein Fragezeichen oder eine
Relativierung wie "möglicherweise" dem Vorlauten viel
Geld erspart. ....... Urheberrecht,
Markenrecht, Wettbewerbsrecht - Wohl
die meisten rechtlichen Streitereien resultieren aus diesen
Ecken. Um hier mal eine in
Foren häufig gestellte Frage zu beantworten: Alles
was im Internet steht wurde irgendwann einmal von irgendjemanden
"geschaffen", also besteht auch für alles was im
Internet zu finden ist ein Urheberrecht. Eines extra Hinweises
darauf bedarf es nicht. Grundsätzlich darf etwas nur verwendet
(vervielfältigt) werden, wenn dies vom Rechteinhaber explizit
gestattet wird. Aber auch
wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, darf unter
Berücksichtigung bestimmter Kriterien, trotzdem kopiert und
zitiert werden. Auf die Voraussetzungen an dieser Stelle
einzugehen würde den Rahmen dieser Seite sprengen. Allgemein
gilt: Weniger ist mehr. In USA hat man dafür den Begriff des
"USE FAIR" geprägt. Auch
kennt man im deutschen Recht den Begriff der
"Schöpfungstiefe", was nicht anderes bedeutet, als
dass ein "Werk" eine bestimmte Schöpfungstiefe haben
muss, damit es unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten vor
Nachahmung (Vervielfältigung) geschützt ist. Hüten Sie sich
als Laie jedoch davor, eine "Schöpfungstiefe" selbst
einschätzen zu wollen. Im Streitfall würde darüber ein
Gericht urteilen und dieses könnte das ganz anders als Sie
sehen. Wie die Erfahrung
zeigt, ist in Foren die Gefahr durch Forenbeiträge relativ
gering, dass jemand mit Urheberrecht, Markenrecht,
Wettbewerbsrecht etc in Konflikt gerät. Zum einen scheinen
viele Menschen ein gesundes Gespür für eine "faire
Nutzung" zu haben, zum anderen verfolgen "Poster"
selten kommerzielle Zwecke, wenn Sie kopieren und
vervielfältigen. Beim
Kopieren (Zitieren) von Texten jeder Art sollten Sie darauf
achten, dass Sie nur soviel des Textes kopieren wie notwendig
ist, um das was Sie ausdrücken wollen verständlich zu machen.
Nennen Sie zusätzlich die Quelle oder besser - setzen Sie einen Link auf
die Quelle. Bei Marken und
Markenbegriffen kommt es grundsätzlich darauf an, wie ein
Markenbegriff genutzt wird und ob eine "markenmässige
Nutzung" vorliegt. Vereinfacht gesagt ist jede Nutzung
einer Marke eine markenmässige Nutzung, wenn jemand sich einen
Markennamen zu eigen macht oder dazu benutzt Profite zu machen. Benutzt
ein User eines Forums einen Markennamen wie z. B. Ferrari als
Nicknamen, kann darin im Prinzip keine markenmässige Nutzung
gesehen werden. "Im Prinzip" deshalb, weil Ferrari in
der Nutzung seiner Marke als Nick trotzdem eine Markenverletzung
sehen und einen Rechtstreit beginnen könnte. Wettbewerbsverstösse
in Forenbeiträgen dürften selten sein. Uns ist kein Fall
bekannt, in dem ein Wettbewerbsverfahren wegen eines Beitrags in
einem Forum geführt worden ist. ................... Haben
wir etwas vergessen? Sollte
Ihnen dazu etwas einfallen, lassen Sie es uns wissen. Wir werden
eine Beurteilung nachholen. Benutzen
Sie bitte das Formular
für Rechtsanfragen. ...........................................................................
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