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  Beiträge in Bloggs und Foren und die rechtlichen Risiken -
 
 
   
 

Tipps für Nutzer von Foren und Bloggs -

Denken Sie immer daran: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Was im täglichen Leben ausserhalb des Internets Geltung hat, gilt genauso im Internet.

Auch wenn Sie in Foren oder Bloggs unter einem Nicknamen unterwegs sind, wird immer die Person in Anspruch genommen, die sich hinter dem Nick verbirgt, sollte es zu juristischen Streitereien kommen.

Ist diese Person nicht auffindbar, hört damit die Haftung nicht auf, weil dann nämlich ein anderer - der Betreiber des Forums oder Bloggs - in die Haftung genommen werden kann.

Auch in Foren und Bloggs sollten deshalb z. B. die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen gewahrt werden. Dazu gehört u. a., dass niemand es immer hinnehmen muss mit vollem Namen benannt zu werden. Gerade im langlebigen Internet ist das besonders zu beachten.

Darauf einzugehen, wann eine Person mit vollem Namen benannt werden darf und in welchen Konstellationen ein Name abzukürzen ist, würde den Rahmen hier sprengen. Wenn Sie also auf jemanden namentlich hinweisen wollen benutzen Sie Kürzungen wie Lieschen M, statt Lieschen Müller. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die Person sind, die einen Namen irgendwo als Erster einbringt.

Namen die Sie in Zeitungen oder Webseiten wie spiegel-online.de ausgeschrieben sehen, können auch Sie relativ gefahrlos ausschreiben, weil die meisten Redakteure wissen was sie tun.

Stellen Sie nur etwas als Tatsache dar, wenn Sie das von Ihnen Behauptete auch beweisen können. Es nur zu wissen genügt nicht. Es genügt auch nicht, wenn es irgendwo anders behauptet wird. Wurde etwas durch Urteil festgestellt dürfen Sie es als Tatsache verbreiten. Bemühen Sie sich also korrekt dazustellen. Zu behaupten, dass etwas in der Internetseite www.xyz.de behauptet wird entspricht der Wahrheit.

Zu behaupten, dass man Sie z. B. betrogen hat, nur weil Sie sich betrogen fühlen, kann unangenehme Folgen haben, wenn sich ein Betrug am Ende nicht beweisen lassen sollte.

Sie dürfen auch vermuten, schlussfolgern und in gewissen Konstellationen auch unterstellen. Dann sollte die Vermutung, Schlussfolgerung und Unterstellung auch als von Ihrer Person ausgehende Meinungsäusserung von der Wortwahl her erkennbar sein.

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Sie kennen es sicher aus der Presse: das Fragezeichen, das ein scharfes Schwert sein kann.

Fragen dürfen Sie immer. Sie dürfen auch jede Frage an jeden richten.

Wenn Sie also jemanden für einen Betrüger halten, dies aber im Ernstfall möglicherweise nicht beweisen können, so können Sie jedoch immer hinterfragen ob derjenige, den Sie für einen Betrüger halten, auch ein Betrüger ist.

Also: Ist Lieschen M. eine Betrügerin?

Eine Gratwanderung kann die Frageform in direkter Ansprache sein: "Haben Sie (hast Du) nicht schon den und den betrogen?", weil diese Form der Frage schon so etwas wie eine unterschwellige Unterstellung beinhaltet.

.......... jusdi102

Auch vor unverblümten (!) Aufrufen - wie das im Heiseforum im Falle des Mario D. geschehen sein soll - zu Straftaten oder Aktionen die das Vermögen eines anderen schädigen sollte man sich hüten. Wie die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg zeigt, wurden nicht die "Staftäter", sondern die Betreiber des Forums in die Verantwortung genommen.

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Wie wir alle in der Vergangenheit gelernt haben ist getönt nicht dasselbe wie gefärbt, auch wenn das Ergebnis das gleiche ist. Die Nichtbeachtung kleiner feiner Unterschiede kann also teuer werden. Auch hier hätte ein Fragezeichen oder eine Relativierung wie "möglicherweise" dem Vorlauten viel Geld erspart.

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Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht -

Wohl die meisten rechtlichen Streitereien resultieren aus diesen Ecken.

Um hier mal eine in Foren häufig gestellte Frage zu beantworten:

Alles was im Internet steht wurde irgendwann einmal von irgendjemanden "geschaffen", also besteht auch für alles was im Internet zu finden ist ein Urheberrecht. Eines extra Hinweises darauf bedarf es nicht. Grundsätzlich darf etwas nur verwendet (vervielfältigt) werden, wenn dies vom Rechteinhaber explizit gestattet wird.

Aber auch wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, darf unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, trotzdem kopiert und zitiert werden. Auf die Voraussetzungen an dieser Stelle einzugehen würde den Rahmen dieser Seite sprengen.

Allgemein gilt: Weniger ist mehr. In USA hat man dafür den Begriff des "USE FAIR" geprägt.

Auch kennt man im deutschen Recht den Begriff der "Schöpfungstiefe", was nicht anderes bedeutet, als dass ein "Werk" eine bestimmte Schöpfungstiefe haben muss, damit es unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten vor Nachahmung (Vervielfältigung) geschützt ist. Hüten Sie sich als Laie jedoch davor, eine "Schöpfungstiefe" selbst einschätzen zu wollen. Im Streitfall würde darüber ein Gericht urteilen und dieses könnte das ganz anders als Sie sehen.

Wie die Erfahrung zeigt, ist in Foren die Gefahr durch Forenbeiträge relativ gering, dass jemand mit Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc in Konflikt gerät. Zum einen scheinen viele Menschen ein gesundes Gespür für eine "faire Nutzung" zu haben, zum anderen verfolgen "Poster" selten kommerzielle Zwecke, wenn Sie kopieren und vervielfältigen.

Beim Kopieren (Zitieren) von Texten jeder Art sollten Sie darauf achten, dass Sie nur soviel des Textes kopieren wie notwendig ist, um das was Sie ausdrücken wollen verständlich zu machen. Nennen Sie zusätzlich die Quelle oder besser - setzen Sie einen Link auf die Quelle.

Bei Marken und Markenbegriffen kommt es grundsätzlich darauf an, wie ein Markenbegriff genutzt wird und ob eine "markenmässige Nutzung" vorliegt. Vereinfacht gesagt ist jede Nutzung einer Marke eine markenmässige Nutzung, wenn jemand sich einen Markennamen zu eigen macht oder dazu benutzt Profite zu machen.

Benutzt ein User eines Forums einen Markennamen wie z. B. Ferrari als Nicknamen, kann darin im Prinzip keine markenmässige Nutzung gesehen werden. "Im Prinzip" deshalb, weil Ferrari in der Nutzung seiner Marke als Nick trotzdem eine Markenverletzung sehen und einen Rechtstreit beginnen könnte.

Wettbewerbsverstösse in Forenbeiträgen dürften selten sein. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Wettbewerbsverfahren wegen eines Beitrags in einem Forum geführt worden ist.

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Haben wir etwas vergessen?

Sollte Ihnen dazu etwas einfallen, lassen Sie es uns wissen. Wir werden eine Beurteilung nachholen.

Benutzen Sie bitte das Formular für Rechtsanfragen.

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Übersicht - Haftung für Foren, Bloggs etc

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Sehen Sie auch:

Fallstellungen zum Arbeitsrecht - Erbrecht - Mietrecht - Familienrecht
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Thema:  Foren - Bloggs - Tipps zur Nutzung für Nutzer zur Reduzierung rechtlicher Risiken - @

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