Gemäß
Ihrer Schilderung waren die Klaviere zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur
unversehrt. Dies
können Sie im Bestreitensfall auch beweisen, da
Sie hierfür gemäß Ihrer Schilderung Zeugen
haben.
Der
Spediteur haftet für Schäden, die er an von
ihm transportierten Gegenständen verursacht.
Er
hat dabei den finanziellen Schaden zu ersetzen,
der dem Geschädigten durch den Schadensfall
entstanden ist. Das kann die Reparatur der Klaviere sein oder sogar - wenn
sich eventuell durch Sachverständigengutachten
herausstellen sollte, daß eine Reparatur nicht
möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig
sein sollte - der Zeitwert der Klaviere.
Sofern
Sie dies in Ihrem Fall noch nicht getan haben,
sollten Sie dem Spediteur unter Hinweis auf
seine Schadensersatzpflicht eine Frist zur
Zahlung/Einholung eines Sachverständigengutachtens
setzen.
Die
Länge einer solchen Frist ist gesetzlich nicht
geregelt.
Laut Gesetz muß sie allenfalls
angemessen sein, also so lange, daß der
durchschnittliche Empfänger der Fristsetzung
bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge in der Lage
ist, die geforderte Handlung innerhalb der Frist
durchzuführen.
Für
eine Zahlung ist daher im Regelfall eine Frist
von 1-2 Wochen als angemessen anzusehen.
Für
eine Rückäußerung - etwa zur Frage der
Einholung eines Sachverständigengutachtens -
erscheint eine Frist von 1 Woche als angemessen.
Für
die Einholung des Sachverständigengutachtens
selbst sollte die Frist etwas länger sein (ca.
4 Wochen).
Desweiteren
sollten Sie dem Spediteur ankündigen, daß Sie
nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist
rechtliche Schritte in die Wege leiten werden
(Klage oder Mahnbescheid).
wenn der zu ersetzende Schaden der Höhe nach
bereits feststeht.
Ist
dies nicht der Fall, ist der Klageweg die
richtige Vorgehensweise. Selbst wenn die Höhe
des Schadensersatzes noch nicht feststeht, kann
eine solche erhoben werden.
Die
Höhe des zu ersetzenden Schadens kann dann auch
im Rahmen des Klageverfahrens festgestellt
werden. Die
Klage ist zu erheben bei dem Gericht, an dem der
Beklagte seinen Sitz hat.
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