Mit
der Verordnung Nr. 1888/2005 v. 26.10.2005 über die
Überwachung von Barmitteln, welche in die Gemeinschaft oder aus
der Gemeinschaft verbracht werden, reduziert sich der Betrag der
pro Person mitgeführt werden darf von 15 000 Euro auf 10 000
Euro ab dem 15.06.2007.
Beim Mitnehmen von Barmitteln
wird die Maximalregel auch schon heute oft sträflich
vernachlässigt und nicht beachtet. Das gilt auch für
Barbeträge, die innerhalb der EU mit über die Grenzen genommen
werden.
Sicherlich ist es so, dass solche
Beträge für so manchen nur Peanuts sind, die schon mal schnell
in einem Urlaubsort wie St. Tropez oder Las Vegas an einem
Nachmittag auf den Kopf gehauen werden.
Nichtanmelden kann trotzdem teuer
werden und ärgerlich ist es allemal, wenn wegen einer
Nachlässigkeit anschlissend tief in die Tasche gefasst werden
muss.
Ob damit die Verbringung von
Schwarzgeldern ins Ausland tatsächlich weiter eingeschränkt
werden kann, darf angezweifelt werden.
.........................
Ab 1. Januar 2007 wird das
Reinkommen in die Europäische Union für Nicht-EU-Bürger
erheblich teurer.
Das Visum kostet bisher 35 Euro.
Ab dem 1. Januar 2007 werden die Gebühren auf 60 Euro steigen.
Viel Geld für Menschen, die aus
"armen" Ländern kommen.
Diese Regelung gilt für alle
EU-Länder, die gegenseitige Grenzkontrollen eingestellt haben,
wie auch für die Länder Norwegen und Island, die nicht zur EU
gehören. Auch die Schweiz will nachziehen.
Begründet wird die happige
Preiserhöhung damit, dass auch die Visa sicherer gemacht werden
sollen.
Bei rd. 8 Millionen Visa, die
für die EU jährlich ausgestellt werden, davon rd. ein Viertel
allein für Deutschland, stellt die "Preiserhöhung"
einen ordentlichen Zugewinn dar.
|