Rechtsberatung Rechnung -

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Sind Rechnungen per eMail korrekt und rechtens?

 Sie wollen direkt zum Rechtsrat online per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie gelangen direkt zu Ihren Informationen  
............................................................................
 
  Sie telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt?     
  Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische Rechtsauskunft
..............................................................................
 
  Fragestellung: Rechnungsstellung per Email rechtens?
  Datum: Dezember 2005  - Ort: Saarbrücken
Frage:
  .

Wir haben vor einigen Jahren damit angefangen im Internet zu verkaufen. Damals verstanden wir noch nicht so viel von der Materie und haben uns einen Provider (Hoster) ausgesucht, der in fast allen Zeitschriften die sich mit dem Internet beschäftigen immer wieder geworben hat. Er ist - nach eigenen Angaben - einer der grössten in Deutschland.

Wir haben dort eine Vielzahl von Pakten bestellt und hunderte von Domains gehostet.

In der ersten Zeit ging alles gut. Das hatte aber auch damit zu tun, dass wir die Rechnungen aus Zeitmangel nie überprüften. Dann wurde uns jedoch ein Betrag abgebucht, der uns viel zu hoch erschien.

Das was das erste Mal, dass wir eine Rechnung überprüften. Die Rechnung war falsch. Die Firma ---- hatte sich um einen Riesenbetrag zu unseren Ungunsten und zu Ihren Gunsten verrechnet.

Ab diesem Zeitpunkt hörte der Ärger nicht mehr auf. 

Statt unsere Reklamationen zu bearbeiten kamen immer wieder Mahnungen, begründet wurden diese damit, dass die Mahnabteilung und die Abteilung die unsere Reklamationen bearbeiteten nichts miteinander zu tun hätten und die Mahnungen automatisiert wären.

Dann kann wieder eine falsche Rechnung, wir verweigerten die Zahlung mit der Folge, dass man uns alle Internetseiten sperrte. Auch die bezahlten, um die es keinen Streit gab.

Unsere Firma war lahmgelegt, es blieb uns gar nichts andere übrig, als der Erpressung nachzugeben und die ungerechtfertigten Forderungen zu bezahlen.

Das Geld wurde genommen. Das war es aber auch. Es ist bis heute kein Geld zurückgekommen, unsere Reklamationen wurden bis heute nicht bearbeitet.

Auf ein ärgerliches Schreiben reagierte die Firma ------ so, dass Sie uns anschrieb, auf unschuldig und unwissend machte, uns mitteilte, dass man bemüht sei, die Kunden "zufriedenzustellen", man aber nicht vor "Klärung" der Sachlage zahlen könne. Man ging davon aus, dass dies auch unser "Verständnis" finden würde. Ansonsten verwies man uns darauf, dass wir den Vertrag ja kündigen und den Klageweg beschreiten könnten.

Nun ist es ein Riesenaufwand hunderte von Domains zu einem anderen Provider zu wechseln. Die wissen das und deshalb geben sie sich arrogant und überheblich.

Nachdem wir die für uns wichtigen Seiten nun von diesem Provider weg haben, haben wir es darauf ankommen lassen und neue Rechnungen mit unseren Forderungen verrechnet. Die Folge: man hat uns wieder einmal alle Domains (auch wieder die bezahlten und unstrittigen) vom Netz genommen.

Auch ins Kundenmenu kommen wir nicht mehr rein, d. h., wir haben keinen Zugriff mehr auf unsere Daten. Dazu gehören auch die dort eingestellten Rechnungen, die wir zur Vorlage beim Finanzamt brauchen.

Aufgemacht wird nur, wenn wir bezahlen. Das werden wir jedoch nicht mehr tun.

Jetzt haben wir die Firma --------- aufgefordert, die bisher in elektronischer Form und per eMail versandter Rechnungen in einer Form auszustellen, die den Erfordernissen des Finanzamts entsprechen. 

Der Sachbearbeiter unseres Finanzamtes sagt uns zu den per eMail versandten Rechnungen der Firma, dass er diese nur aus Kulanz akzeptiert hätte, sie würden nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Firma --- Internet teile uns nun mit, dass sie sich weigere die Rechnungen in Papierform auszustellen und verwies auf ihre AGB, in denen steht, dass Rechnungen per eMail zugestellt würden.

Wir versprechen uns u. a. von der Ausstellung in Papierform, dass wir endlich mal die Möglichkeit haben, alle gestellten Rechnungen zu überprüfen. Was wir von der Firma ------ erhalten haben ist mittlerweile so ein Wust an unkoordinierten Emails, dass kein Mensch mehr durchblickt. 

Auch hier glauben wir mittlerweile, dass dies kalkulierte Absicht ist.

Unsere Frage: Sind derartige Vereinbarungen in den AGB zulässig?

...............
Antwort:
.

Mal wieder die Firma -----! So wie diese Firma mit Ihren Kunden umspringt, verwundert es uns immer wieder, dass dort angeblich ständig neue Umsatzrekorde gefeiert werden. Kein andere Provider hat uns bis heute mehr Anfragen beschert. Und kein anderer Provider ignoriert so gezielt deutsche Verbrauchergesetzgebung. 

Motto: Reist Du gern? Dann klag doch an unserem Firmensitz. Wir haben Dein Geld, also musst Du schon zu uns kommen, wenn Du glaubst, dass wir Dir etwas schulden.

Es hat mit Ihrer Anfrage nur indirekt zu tun. Ich habe wegen dieser Firma bereits eine Vielzahl von Anfragen bearbeitet. Es ist immer die gleiche Vorgehensweise zum Nachteil der Kunden erkennbar. Aufgrund meiner Kenntnisse kann ich kann nur davon ausgehen, dass hier Juristen am Werk waren, welche die Übervorteilung der Kunden von vorneherein bewusst ins Geschäftskonzept eingearbeitet haben.

Zu Ihrer Anfrage:

Wenn Sie Verbraucher (Privatmensch) sind JA, wenn Sie gewerblich auftreten: Nein.

Vereinbarungen, die mit in Deutschland geltenden Normen kollidieren sind nichtig.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie gewerblich tätig sind und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) sind.

Im Umsatzsteuergesetz gibt es folgenden Passus_

Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder -

elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.

-----

Sie haben also einen Anspruch auf eine Rechnung die diesen Anforderungen entspricht.

Eine per gewöhnlicher Email versandte Rechnung entspricht NICHT diesen Vorgaben, egal was die Firma ------ in Ihren allgemeinen - in weitern Teilen - sowieso sehr fragwürdigen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) als vereinbart sehen will.

Schreiben Sie diese Firma (Papierform, Post, Einschreiben Rückschein!) an. Beachten Sie bitte die Hinweise! Dort kommen eMail und "gewöhnliche" Post aus unerfindlichen Gründen oft nicht an. Setzen Sie eine Frist zur Stellung der Rechnungen. Diese Frist wird wahrscheinlich fruchtlos verstreichen. Es würde mich - nach meinen Erfahrungen - wundern, wenn darauf irgendeine Reaktion - auch in Form eines Bla-Bla-Schreibens erfolgen würde.

Verstreicht die Frist, können Sie auf Rechnungsstellung klagen.

Ich persönlich hoffe, dass Sie klagen werden.

------- jusdi102

Ich bitte, mir die etwas emotionale Stellungsnahme zu Ihrem Problem zu entschuldigen. Sie sind nicht der Erste, der Probleme mit dieser Firma hatte und ich empfinde es als unglaubliche Dreistigkeit und Unverfrorenheit, wie diese Firma ganz gezielt - im System vorausschauend angelegt - immer wieder Gelder vereinnahmt - die ihr nicht zustehen, weil man dort von der sicherlich zutreffenden Annahme ausgeht, dass nur wenige wegen einer kleinen Summe einen Anwalt beauftragen werden, der dann in einer weit entfernten Stadt einen Rechtsstreit ausficht oder den Prozess selbst führt.

Kleinvieh macht auch Mist und dieses Kleinvieh dürfte dort in der Firmenkasse mittlerweile siebenstellige Summen ausmachen.

...................
  Empfehlungen - Lesetipps -
Machen Sie uns Ihre Seite mit zum Thema passenden Inhalt bekannt!

Rechtsanwälte beraten Sie sofort

   
 

Übersichten: Arbeitsrecht | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht | | Scheidungsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Wettbewerbsrecht etc |

| nach oben |
..............................................................................
Thema:  Rechnung - Rechnungsstellung - Rechnung und Quittung per eMail -  @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)