Zunächst
einmal: Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig,
also auch grundsätzlich möglich, wenn diese so vereinbart wurde.
Dazu gehört, dass kein sogenannter
"Vertrauensmaklervertrag" geschlossen wurde. Es
kommt hier entscheidend darauf an, ob Sie von der Vereinbarung
wussten, man Ihnen dies also als Bedingung zum Abschluss eines
Kaufvertrag bekannt gemacht hat. Das könnte auch dadurch zustande
gekommen sein, dass man Sie darüber informiert und Ihnen das zur
Kenntnis gebracht hat und Sie dem nicht widersprochen haben, Sie
also Ihre schweigende Zustimmung erteilt haben. Wenn
für Sie Konstellation derart gestaltet war, dass Sie davon
ausgehen konnten, dass zwischen Verkäufer und Makler eine
Vereinbarung bestand, dass der Verkäufer des Hauses die Provision
für den Verkauf übernimmt, könnten Sie versuchen mit diesem
Argument an der Makler heranzutreten. Eine
wie oben geschilderte Situation ist zwar nicht üblich, aber
durchaus denkbar. Das
Problem in Fällen wie dem Ihren ist immer, dass es nichts
Schriftliches gibt. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit gilt das,
was mündlich vereinbart wurde. Ich
sage Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich Ihnen befürchte,
dass Ihre Darstellung der Sachlage wahrscheinlich erheblich davon
abweichen könnte, was sie anderen an dieser Aktion beteiligten so
von sich geben könnten. Vor
Gericht gilt der Grundsatz: "Wer behauptet, muss
beweisen". Selten
wird etwas für einen Gegner im Zivilprozess Negatives dann auch
von dem Prozessgegner bestätigt. Dann "erinnert" man
sich nicht mehr, dann hat man etwas "ganz anderes"
gesagt oder gemeint. Oft
wird auch ganz einfach nur dreist gelogen. Raten
würde ich Ihnen den Makler zunächst mal anzuschreiben und darauf
hinzuweisen, dass ihm nach Ihrer Meinung kein Geld zusteht. Je
nachdem, was dann passiert sollten Sie vielleicht einen Anwalt in
Ihrer Stadt aufsuchen und mit diesem den Sachverhalt kleinklein
durchzugehen. Bei Ihrer Konstellation kommt es sicherlich auf
jedes Wort, auf jede Formulierung an und da dies alles mündlich
geschah auch darauf, was beweisbar ist.
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