Die
Globalisierung schreitet fort. Immer mehr Firmen arbeiten
grenzüberschreitend.
Das internationale Vertragsrecht
ist noch immer die Ausnahme und wird es wahrscheinlich auf
absehbare Zeit auch bleiben. Üblich ist, dass Verträge nach
nationalem Recht abgeschlossen werden.
Nicht immer ist das im Vertrag
geregelt, es ergibt sich meist aus der Konstellation der
Gegebenheiten.
Immer mehr in "Mode"
kommt es, dass Firmen Lizenzen vergeben.
Der Lizenzvertrag ist jedoch für
viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei geht es auch
beim Lizenzvertrag lediglich darum den Willen der
Vertragsparteien zu fixieren.
Einer unserer Vertragspartner
bietet den Service der Erstellung von Lizenzverträgen kostenlos
an.
Wir nennen Ihnen hier bei Bedarf
gerne die entsprechende Internetseite mit der Webadresse.
Der Service ist noch im Aufbau,
das Programm noch lange nicht vollständig.
Sollte dies irgendwann der Fall
sein, werden wir Ihnen den Service in dieser Seite umfassend
bekannt machen.
-------- jusdi102
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte helfen Ihnen bis dahin jedoch
gerne dort weiter, wo der Service in seinen Leistungen noch
nicht so weit ist.
Schildern Sie unseren
angeschlossenen Rechtsanwälten was Sie beabsichtigen und man
wird Ihnen mit Rat und Tat jederzeit gerne zur Seite stehen.
Dies kann z. B. derart geschehen,
dass Sie einen bereits formulierten Lizenzvertrag, als Anhang
einer eMail mitschicken. Dies kann aber auch geschehen, indem
Sie den Vertrag mit einem Sie am Telefon beratenden Rechtsanwalt
telefonisch durchgehen.
Auch wenn noch kein Vertrag
besteht, helfen die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte Ihnen
schnell und unbürokratisch weiter.
Sie schildern was Sie vertraglich
festgehalten haben wollen und unsere Rechtsanwälte finden für
Sie eine für alle Seiten verständliche Schriftform.
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