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Vertragsrecht: Nicht unüblich - der Lizenzvertrag -

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  Der Lizenzvertrag und die Tücke des Objekts -
  Die Globalisierung schreitet fort. Immer mehr Firmen arbeiten grenzüberschreitend.

Das internationale Vertragsrecht ist noch immer die Ausnahme und wird es wahrscheinlich auf absehbare Zeit auch bleiben. Üblich ist, dass Verträge nach nationalem Recht abgeschlossen werden.

Nicht immer ist das im Vertrag geregelt, es ergibt sich meist aus der Konstellation der Gegebenheiten.

Immer mehr in "Mode" kommt es, dass Firmen Lizenzen vergeben.

Der Lizenzvertrag ist jedoch für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei geht es auch beim Lizenzvertrag lediglich darum den Willen der Vertragsparteien zu fixieren.

Einer unserer Vertragspartner bietet den Service der Erstellung von Lizenzverträgen kostenlos an.

Wir nennen Ihnen hier bei Bedarf gerne die entsprechende Internetseite mit der Webadresse.

Der Service ist noch im Aufbau, das Programm noch lange nicht vollständig.

Sollte dies irgendwann der Fall sein, werden wir Ihnen den Service in dieser Seite umfassend bekannt machen.

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Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte helfen Ihnen bis dahin jedoch gerne dort weiter, wo der Service in seinen Leistungen noch nicht so weit ist.

Schildern Sie unseren angeschlossenen Rechtsanwälten was Sie beabsichtigen und man wird Ihnen mit Rat und Tat jederzeit gerne zur Seite stehen.

Dies kann z. B. derart geschehen, dass Sie einen bereits formulierten Lizenzvertrag, als Anhang einer eMail mitschicken. Dies kann aber auch geschehen, indem Sie den Vertrag mit einem Sie am Telefon beratenden Rechtsanwalt telefonisch durchgehen.

Auch wenn noch kein Vertrag besteht, helfen die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte Ihnen schnell und unbürokratisch weiter.

Sie schildern was Sie vertraglich festgehalten haben wollen und unsere Rechtsanwälte finden für Sie eine für alle Seiten verständliche Schriftform.

 

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JD

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Thema: Vertragsrecht - Lizenzen - Lizenzvertrag - Lizenzvereinbarung -  @

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