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Abonnement für Klingeltöne und Handylogos kündigen - Beispiel Jamba -

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  Klingeltöne - Handylogos am Beispiel Jamba - Kündigung und Widerruf von Verträgen -
 
 
   
 

Wir erhalten in den letzten Wochen vermehrt Anrufe aufgeregter Eltern, deren Kinder sich offenbar einen Klingelton oder ein Logo fürs Handy "bestellt" und heruntergeladen und damit ein Abonnement bebucht haben.

Die Anrufe betreffen bisher ohne Ausnahme den Anbieter Jamba.

Wir haben uns auf dem Markt umgesehen und werden die gefundenen Informationen dazu in Kürze hier einstellen.

Tatsächlich kann man auf den Seiten diverser Anbieter von Klingeltönen und Handylogos schnell die Übersicht verlieren.

Wie Sie ein Jamba-Abonnement kündigen können werden wir Ihnen auf dieser Seite sagen. Wir werden die Links und die Adressen einstellen unter dem Sie einen Vertrag kündigen können.

Auch gibt es bei Jamba die Möglichkeit Handynummern schon im Voraus sperren zu lassen, mit der Konsequenz, dass Ihr Kind dort nichts ordern kann.

Den Link zu dieser Option finden Sie auf der Webseite von Jamba unter dem etwas verwirrenden Begriff "Kindersicherung".

Wenn Sie also erst gar nicht in die Verlegenheit kommen wollen einen mit Jamba geschlossenen Vertrag kündigen zu müssen, gehen Sie dort auf die Webseite, klicken Sie den Link "Kindersicherung" an und lassen Sie in der dann aufgehenden Seite die Handynummer Ihres Kindes sperren.

Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind damit Verträge aller Art abschliessen kann. In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit derart abgeschlossen Verträgen zu widersprechen und diese somit hinfällig werden zu lassen.

So viel für den Moment. Die ausführlichen Informationen werden Sie demnächst hier finden.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.

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Hier schon mal einige Links vorab:

Auf dieser Seite können Sie die Handynummer eintragen, die Sie gesperrt haben wollen!

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf dieser Seite!

Unter Punkt 6 der AGB finden Sie auch eine Anleitung wie Verträge mit Jamba gekündigt werden können.

Auszug: Eine Kündigung ist durch beide Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. 

Der Nutzer kann den Vertrag schriftlich gegenüber der Jamba GmbH, Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin kündigen -

durch Senden einer SMS mit dem Keyword "STOP ALLE" an 33333 (zur Kündigung aller bestehenden Verträge) -

oder durch Versand einer E-Mail an hilfe@jamba.net kündigen. 

Die Kündigung per SMS wird sofort bei Empfang der SMS wirksam. Die Kündigung per E-mail oder Post wird zwei Werktage nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Jamba! wirksam.

Unser Tip:

Kündigen Sie schriftlich per Brief. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, tun Sie das per Einschreiben Rückschein. Geben Sie alle Daten an die Ihnen zur Verfügung stehen: Eigener Name und Anschrift, evtl. Name und Anschrift Ihres Kindes und - ganz wichtig - die Handynummer um die es geht!

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