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Was, wenn eine Immobilie keinen Erlös bringt?

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  Fragestellung: Kann eine unverkäufliche Immobilie aus dem Verfahren herausgenommen werden?
  Datum: April 2006 - Ort: Bautzen
Frage:
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Ich bin verheiratet und lebe aber von meinem Mann getrennt. Er hat seinen Wohnsitz auch nicht mehr in Deutschland. Er lebt in Spanien.

Wir mußten wegen hoher Schulden, u.a. aus der ehemaligen und insolventen Firma, beide im Januar persönliche (Regelinsolvenz) Insolvenz anmelden.

Es wurden uns auch zwei verschiedene Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter zugewiesen.

Nun meine erste Frage: Wir besitzen ein Einfamilienhaus je zur Hälfte. Dieses ist noch hoch belastet, so dass es für die Verwalter nicht mit Gewinn verwertbar ist und höchstwahrscheinlich von beiden Rechtsanwälten  nach der Gläubigerversammlung aus der INSO-Masse rausgestrichen wird. 

Wir haben die beiden Rechtsanwälte befragt, und ein Rechtsanwalt ist der Meinung, dass wir danach mit der Bank eine Vereinbarung treffen können, um aus unserem nicht pfändbaren Einkommen eine Rückzahlung zu vereinbaren, um einen Verkauf oder Zwangsversteigerung des Hauses zu verhindern.

Ist dieses generell möglich?

Es sind jedoch mehrere Gläubiger vorhanden. Haben diese Gläubiger die Möglichkeit bzw. das Recht, sich jetzt oder später (nach Freigabe durch den Rechtsanwalt aus der Insolvenzmasse oder nach der Insolvenz) in das Grundbuch einzutragen. Wenn ja, hätten wir ja die ganzen Gläubiger wieder.

Welche Möglichkeiten gibt es aus Ihrer Sicht, den Verkauf oder die Versteigerung der Immobilie abzuwenden und das Haus im Eigentum zu behalten (ohne das die Gläubiger sich eintragen können)?

Falls eine Rückzahlungsvereinbarung möglich ist, sollte ich dann das Haus nur auf meinen Namen umschreiben lassen und geht das problemlos?

Könnte ich dann die Rückzahlungsvereinbarung allein mit der Bank treffen?

Mein zweites Thema:

Ich bekomme von meinem Mann Unterhalt für meine Tochter und Ehegattenunterhalt für mich.

Ist der Unterhalt auf mein Einkommen zuzurechnen, oder wird er nicht als Einkommen berücksichtigt? Wegen der Pfändungsfreigrenze.

Wenn er bei mir dazugerechnet werden sollte, müßte er ja bei meinem Mann als lohnmindernd rechnen. Bei ihm wird der komplette Nettolohn als Pfändungsbetrag genommen, also Unterhalt nicht abgezogen vom Netto.

Meine dritte Frage:

Wir leben seit ca. 6 Monaten getrennt, seit -- -- 06 ist mein Mann nach Spanien abgemeldet.

Muß man die Trennung beim Rechtsanwalt oder Notar machen lassen oder reicht auch die Vereinbarung, die wir beide getroffen haben? 

 

............... jusdi102
Antwort:

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Thema: Insolvenzrecht - Insolvenzmasse - Unverwertbare Güter - Immobilien - Häuser -  @

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