Ich
bin verheiratet und lebe aber von meinem
Mann getrennt. Er hat seinen Wohnsitz
auch nicht mehr in Deutschland. Er lebt
in Spanien.
Wir
mußten wegen hoher Schulden, u.a. aus
der ehemaligen und insolventen Firma,
beide im Januar persönliche
(Regelinsolvenz) Insolvenz anmelden.
Es
wurden uns auch zwei verschiedene
Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter
zugewiesen.
Nun
meine erste Frage: Wir besitzen ein
Einfamilienhaus je zur Hälfte. Dieses
ist noch hoch belastet, so dass es für
die Verwalter nicht mit Gewinn verwertbar
ist und höchstwahrscheinlich von beiden
Rechtsanwälten nach der Gläubigerversammlung
aus der INSO-Masse rausgestrichen
wird.
Wir
haben die beiden Rechtsanwälte befragt,
und ein Rechtsanwalt ist der Meinung,
dass wir danach mit der Bank eine
Vereinbarung treffen können, um aus
unserem nicht pfändbaren Einkommen eine
Rückzahlung zu vereinbaren, um einen
Verkauf oder Zwangsversteigerung des
Hauses zu verhindern.
Ist
dieses generell möglich?
Es
sind jedoch mehrere Gläubiger vorhanden.
Haben diese Gläubiger die Möglichkeit
bzw. das Recht, sich jetzt oder später
(nach Freigabe durch den Rechtsanwalt aus
der Insolvenzmasse oder nach der
Insolvenz) in das Grundbuch einzutragen.
Wenn ja, hätten wir ja die ganzen Gläubiger
wieder.
Welche
Möglichkeiten gibt es aus Ihrer Sicht,
den Verkauf oder die Versteigerung der
Immobilie abzuwenden und das Haus im
Eigentum zu behalten (ohne das die Gläubiger
sich eintragen können)?
Falls
eine Rückzahlungsvereinbarung möglich
ist, sollte ich dann das Haus nur auf
meinen Namen umschreiben lassen und geht
das problemlos?
Könnte
ich dann die Rückzahlungsvereinbarung
allein mit der Bank treffen?
Mein
zweites Thema:
Ich
bekomme von meinem Mann Unterhalt für
meine Tochter und Ehegattenunterhalt für
mich.
Ist
der Unterhalt auf mein Einkommen
zuzurechnen, oder wird er nicht als
Einkommen berücksichtigt? Wegen der Pfändungsfreigrenze.
Wenn
er bei mir dazugerechnet werden sollte, müßte
er ja bei meinem Mann als lohnmindernd
rechnen. Bei ihm wird der komplette
Nettolohn als Pfändungsbetrag genommen,
also Unterhalt nicht abgezogen vom Netto.
Meine
dritte Frage:
Wir
leben seit ca. 6 Monaten getrennt, seit
-- -- 06 ist mein Mann nach Spanien
abgemeldet.
Muß
man die Trennung beim Rechtsanwalt oder
Notar machen lassen oder reicht auch die
Vereinbarung, die wir beide getroffen
haben?
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