Wenn die
Tierhaltung im Mietvertrag generell untersagt ist, heisst das
jedoch nicht, dass jegliche Art von Tierhaltung nicht gestattet
ist. Die
Haltung von Kleintieren muss der Vermieter gestatten. Zu
denen zählen leider nicht Katzen oder kleine Hunde. Die
Rechtsprechung dazu ist schon etwas eigenartig und von Stadt zu
Stadt doch manchmal recht verschieden. So
werden Hasen und Kaninchen nicht gestattet. Zwergkaninchen sollen
jedoch erlaubnisfrei sein. Es ist auch nicht ganz einzusehen,
warum Zwergkaninchen als nicht genehmigungspflichtige Haustiere
durchgehen und kaum wesentlich grössere Katzen es nicht mehr sein
sollen. Unproblematisch
sind auch Hamster, Vögel, Fische, Weisse Mäuse, Springmäuse
etc. Bei
Ratten streiten sich die Geister, bzw. die Richter. Manche sehen
in der Haltung keine Probleme, andere sehen Probleme. Für
alle diese Haustiere gilt: Es dürfen wegen der Haltung keine
baumassnahmlichen Veränderungen an der Mietwohnung vorgenommen
werden. Kleine
Haustiere von denen Emissionen ausgehen könnten, wie Gestank oder
Lärm sind wiederum genehmigungspflichtig, d. h., der Vermieter
müsste zustimmen. Sie
sehen also, dass vieles vakant ist und nur weniges wirklich klar. Ich
persönlich gebe in solchen Fällen immer den Tip, es mal mit
einer Katze zu versuchen. Sie könnten z. B. eine medizinische
Indikation (Vorbeugung, Vereinsamung) behaupten, wenn der
Vermieter denn irgendwann dahinterkommen sollte, dass sich in der
Wohnung Ihrer Mutter eine Katze befindet. Viel
kann nicht passieren. Der Vermieter könnte von Ihrer Mutter
fordern, dass diese die Katze wieder abschafft und mit Kündigung
drohen, wenn dies nicht geschieht. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass nur wenige Vermieter wirklich so hartherzig und gefühllos
sind, dass sie eine solche Drohung auch dann wahrmachen, wenn sie
erfahren, dass die Katze schon längere Zeit in der Wohnung ist,
ohne dass es irgendjemandem im Haus aufgefallen wäre. Wir
haben aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass - gerade ältere
Menschen - sich dann lieber eine neue Wohnung suchen oder suchen
lassen, weil sie ihr geliebtes Tier nicht wieder hergeben wollen.
Das Erkennen dieser Absicht hat ebenso schon manchen Vermieter
bewogen, dann doch noch seine Zustimmung zu erteilen.
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