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Wenn Haustiere lt. Mietvertrag verboten sind!

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  Fragestellung: Hautiere, Tierhaltung in der Mietwohnung! Was geht, was geht nicht?
  Datum: Mai 2006 - Ort: Saarbrücken
Frage:
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Mein Vater ist vor einigen Wochen verstorben. Meine Mutter wohnt jetzt allein in der Mietwohnung und will aber auch nicht ausziehen. Sie will weder zu uns kommen, sie will in kein Altersheim und sie will in keine andere Wohnung, obwohl diese eigentlich viel zu gross für sie allein ist.

Wir haben uns nun überlegt, dass wir ihr zum nächsten Geburtstag (der ist bald) etwas Lebendiges, sprich ein Tier schenken, damit sie sich nicht so allein in der Wohnung fühlt. Meine Mutter liebt Tiere über alles.

Wir wissen jetzt aber nicht genau, was im Mietvertrag steht, glauben uns jedoch zu erinnern, dass die Tierhaltung lt. Mietvertrag verboten ist. Auch von den anderen Hausbewohnern ist nicht bekannt, dass diese Tiere hätten.

Wenn wir unsere Mutter jetzt direkt auf die Klausel im Mietvertrag ansprechen, könnte sie misstrauisch werden und uns wäre die Überraschung verhagelt. Sie ist zwar eine alte Dame, aber im Kopf immer noch topfit.

Können wir ihr ein Tier oder mehrere schenken, ohne dass der Vermieter Probleme machen könnte? Und wenn ja, was wäre denn "legal"?

............... jusdi102
Antwort:
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Wenn die Tierhaltung im Mietvertrag generell untersagt ist, heisst das jedoch nicht, dass jegliche Art von Tierhaltung nicht gestattet ist.

Die Haltung von Kleintieren muss der Vermieter gestatten.

Zu denen zählen leider nicht Katzen oder kleine Hunde.

Die Rechtsprechung dazu ist schon etwas eigenartig und von Stadt zu Stadt doch manchmal recht verschieden. 

So werden Hasen und Kaninchen nicht gestattet. Zwergkaninchen sollen jedoch erlaubnisfrei sein. Es ist auch nicht ganz einzusehen, warum Zwergkaninchen als nicht genehmigungspflichtige Haustiere durchgehen und kaum wesentlich grössere Katzen es nicht mehr sein sollen.

Unproblematisch sind auch Hamster, Vögel, Fische, Weisse Mäuse, Springmäuse etc.

Bei Ratten streiten sich die Geister, bzw. die Richter. Manche sehen in der Haltung keine Probleme, andere sehen Probleme.

Für alle diese Haustiere gilt: Es dürfen wegen der Haltung keine baumassnahmlichen Veränderungen an der Mietwohnung vorgenommen werden.

Kleine Haustiere von denen Emissionen ausgehen könnten, wie Gestank oder Lärm sind wiederum genehmigungspflichtig, d. h., der Vermieter müsste zustimmen.

Sie sehen also, dass vieles vakant ist und nur weniges wirklich klar.

Ich persönlich gebe in solchen Fällen immer den Tip, es mal mit einer Katze zu versuchen. Sie könnten z. B. eine medizinische Indikation (Vorbeugung, Vereinsamung) behaupten, wenn der Vermieter denn irgendwann dahinterkommen sollte, dass sich in der Wohnung Ihrer Mutter eine Katze befindet.

Viel kann nicht passieren. Der Vermieter könnte von Ihrer Mutter fordern, dass diese die Katze wieder abschafft und mit Kündigung drohen, wenn dies nicht geschieht. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur wenige Vermieter wirklich so hartherzig und gefühllos sind, dass sie eine solche Drohung auch dann wahrmachen, wenn sie erfahren, dass die Katze schon längere Zeit in der Wohnung ist, ohne dass es irgendjemandem im Haus aufgefallen wäre.

Wir haben aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass - gerade ältere Menschen - sich dann lieber eine neue Wohnung suchen oder suchen lassen, weil sie ihr geliebtes Tier nicht wieder hergeben wollen. Das Erkennen dieser Absicht hat ebenso schon manchen Vermieter bewogen, dann doch noch seine Zustimmung zu erteilen.

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Thema: Mietrecht - Mietvertrag - Haustiere - Urteile Haustierhaltung - Genehmigungsfreie Kleintiere  -  @

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