Bei der von Ihnen genannten
Konstellation handelt es sich wohl eher um einen Computerfehler,
denn normalerweise kosten die 0900-Telefonnummern (bis zum
31.13.2005 auch 0190er Nummern) den
Minutenpreis, der vor dem Zustandekommen der Verbindung genannt
wird.
Es gibt zwar Möglichkeiten, von
den üblicherweise vorgesehenen Preisen (wie z.B. 1,99Minute bei Nummern, die mit
0900 beginnen) abzuweichen und
als Anbieter selbst einen höheren oder niedrigeren Preis zu
verlangen.
Das gilt dann aber grundsätzlich
für alle Anrufer dieser Telefonnummer.
Theoretisch könnte es auch sein,
daß verschiedene Mobilfunkanbieter Sonderabkommen mit
bestimmten Mehrwertdiensteanbietern haben und deshalb deren
Kunden dort vergünstigt anrufen können.
Wenn dies so wäre, würde dies aber
sicherlich als vorteilhaft beworben und würde generell für
eine Nummer gelten.
Da dem aber offensichtlich nicht
so ist, liegt es nahe, daß die Vergünstigungen unfreiwillig
erfolgen.
Auch wenn Kunden in
Vermutung Systemfehlers die betroffenenen Nummern nutzen und so in den
Genuß der günstigeren Preise kommen, so machen sich diese
keineswegs strafbar.
Dies wäre nur der Fall, wenn der
Kunde selbst durch Manipulation die niedrigeren Preise
hervorrufen würde.
Das ist gemäß Ihrer Schilderung aber nicht
der Fall.
Solange also die Kunden nur die
"Lücke im System" nutzen, kann ihnen weder ein Betrug
noch ein sonstiger Straftatbestand zur Last gelegt werden.
Sie sind als Kunde auch nicht
verpflichtet, die Gesprächszeiten aufzuzeichnen und den
abgezogenen Betrag zu errechnen.
Die korrekte Abrechnung der geführten
Gespräche ist einzig und allein Sache des Mobilfunkanbieters.
Das Aufzeichnen der Gesprächszeiten
durch Sie selbst macht für Sie nur dann Sinn, wenn Sie den
Verdacht haben, der Mobilfunkanbieter oder Provider rechnet falsch
ab.
Im übrigen aber ist es dessen
Problem, sein System auf Fehler zu überprüfen, fehlerfrei zu
halten und korrekte Abrechnungen zu erstellen.
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