Rechtsauskunft Haftung - Mitstörer -

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Haftung der Forenbetreiber für Nutzer der Foren -

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  Teil 2 | Sind Betreiber von Foren und Bloggs in der Haftung für Beiträge der Nutzer?
 
 
   
 

Aus dem Wettbewerbsrecht kennt man den Begriff des Störers. Störer ist derjenige, der sich durch ein wettbewerbswidriges Verhalten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft.

Auch aus dem Wettbewerbsrecht kennt man den Begriff des Mitstörers. Ein Mitstörer ist jemand, der es einem Störer durch irgendeine Unterstützung möglich macht sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern zu verschaffen.

Nun sagt uns die Logig, dass es eigentlich ganz normal ist denjenigen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, der sich "unredlich" verhält. Das ist aber leider nicht immer möglich und wenn das nicht möglich ist, könnte damit ein wettbewerbswidriges Verhalten nicht sanktioniert und in alle Ewigkeit fortgeführt werden.

Ganz Schlaue haben sich dann einmal überlegt, dass im Falle, dass ein Störer nicht in die Verantwortung genommen werden kann, man vielleicht mal überlegen sollte, ob es nicht möglich ist einem Störer die Unterstützung - so sie denn vorhanden ist - abzuschneiden. So war den der Mitstörer geboren. Zum Mitstörer kann jeder werden, der einen Störer irgendwie fördert oder unterstützt, auch wenn er gar keine Ahnung hat, was der Störer überhaupt so treibt.

Irgendwie ist auch das noch nachvollziehbar, dass man einem nicht greifbaren Störer das Wasser abgräbt indem man ihm die Unterstützung nimmt.

Noch viel Schlauere kamen dann mal auf die Idee, dass man einem Störer auch das Wasser abgraben kann, wenn man nicht erst ihn auf Unterlassung in Anspruch nimmt, sondern gleich diejenigen, die es ihm ermöglichen, dass er sich sichtbar machen kann. Also liess man den eigentlichen Störer, obwohl bekannt und greifbar, in Ruhe und nahm gleich diejenigen auf Unterlassung in Anspruch, die es ihm - auch wenn sie sich dessen nicht bewusst waren - direkt oder indirekt möglich machten sein wettbewerbswidriges Tun an die Öffentlichkeit zu transportieren.

Verkehrte Welt, aber es fanden sich Richter, die mitzogen und es finden sich immer mehr Richter die mitziehen.

So kann es Ihnen heute passieren, dass man Sie als Provider auf Unterlassung in Anspruch nimmt, wenn einer Ihrer Kunden auf seiner Webseite irgendetwas vorführt was widerrechtlich ist. Nehmen Sie die Webseite des sich angeblich widerrechtlich verhaltenen Kunden nicht vom Netz, müssen Sie eventuell stellvertretend für Ihren Kunden einen Prozess führen, in dem dann geklärt wird, ob Ihr Kunde tatsächlich widerrechtlich handelt.

....... jusdi102

Mit den gleichen Argumentationen werden Betreiber von Foren und Blogs heute als "Mitstörer" unter Umgehung der eigentlichen "Störer" in die Haftung zu nehmen versucht.

Das sich daraus ergebende Problem ist natürlich, dass kein Betreiber eines Forums allzu motiviert ist einen "Stellvertreterrechtstreit" zu führen. Somit würde der durch das Internet möglich gewordene "leichte" Informationsaustausch nun wieder schleichend beschnitten und eingeschränkt.

Die unglückselige Handhabung mit Unterstützung einiger Gerichte direkt - am eigentlichen "Störer" vorbei - einen "Mitstörer" in die Haftung nehmen zu können, schafft natürlich Spielraum für Missbrauch.

Der Versuchung missliebige Beiträge so problemlos aus Foren entfernen zu lassen, könnten wohl nur wenige widerstehen, mit der möglichen Folge, dass viele Foren abflachen würden. 

Sicherlich wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir auf den "Knackpunkt" der Hamburger Entscheidung zu Ungunsten des Heiseverlags nicht näher eingegangen sind. Der Grund ist ganz einfach der, dass wir es für mehr als unwahrscheinlich halten, dass sich eine Rechtsprechung, die Foren- und Bloggbetreiber schon in der Haftung sieht, bevor Kenntnis von "rechtswidrigen" Inhalten erlangt werden konnte, sich nicht durchsetzen wird.

Denkbar ist allenfalls, dass Betreiber von Foren mit einer sich an diese Argumentation angelehnten Begründung in die Haftung genommen werden könnten, wenn z. B. ein Betreiber auf der Masche der "Nichtkenntnis" reitet und der Anschein dafür spricht, dass einer gewissen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wurde.

Als Betreiber eines Forum sollte man einige grundlegende Überlegungen beachten. Sie sind zwar kein absoluter Schutz, können jedoch das Risiko juristischer Auseinandersetzungen erheblich reduzieren.

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Tipps für Betreiber von Foren, Bloggs, Chats etc   

  Übersicht - Haftung für Foren, Bloggs etc
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Thema: Wettbewerbsrecht - Störer - Mitstörer - Mitstörerhaftung v. Foren, Bloggs etc - @

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