Aus
dem Wettbewerbsrecht kennt man den Begriff des Störers. Störer
ist derjenige, der sich durch ein wettbewerbswidriges Verhalten
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern
verschafft. Auch aus dem
Wettbewerbsrecht kennt man den Begriff des Mitstörers. Ein
Mitstörer ist jemand, der es einem Störer durch irgendeine
Unterstützung möglich macht sich einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber seinen Mitbewerbern zu verschaffen. Nun
sagt uns die Logig, dass es eigentlich ganz normal ist
denjenigen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, der sich
"unredlich" verhält. Das ist aber leider nicht immer
möglich und wenn das nicht möglich ist, könnte damit ein
wettbewerbswidriges Verhalten nicht sanktioniert und in alle
Ewigkeit fortgeführt werden. Ganz
Schlaue haben sich dann einmal überlegt, dass im Falle, dass
ein Störer nicht in die Verantwortung genommen werden kann, man
vielleicht mal überlegen sollte, ob es nicht möglich ist einem
Störer die Unterstützung - so sie denn vorhanden ist -
abzuschneiden. So war den der Mitstörer geboren. Zum Mitstörer
kann jeder werden, der einen Störer irgendwie fördert oder
unterstützt, auch wenn er gar keine Ahnung hat, was der Störer
überhaupt so treibt. Irgendwie
ist auch das noch nachvollziehbar, dass man einem nicht
greifbaren Störer das Wasser abgräbt indem man ihm die
Unterstützung nimmt. Noch
viel Schlauere kamen dann mal auf die Idee, dass man einem
Störer auch das Wasser abgraben kann, wenn man nicht erst ihn
auf Unterlassung in Anspruch nimmt, sondern gleich diejenigen,
die es ihm ermöglichen, dass er sich sichtbar machen kann. Also
liess man den eigentlichen Störer, obwohl bekannt und greifbar,
in Ruhe und nahm gleich diejenigen auf Unterlassung in
Anspruch, die es ihm - auch wenn sie sich dessen nicht bewusst waren - direkt oder indirekt möglich machten sein
wettbewerbswidriges Tun an die Öffentlichkeit zu
transportieren. Verkehrte
Welt, aber es fanden sich Richter, die mitzogen und es finden
sich immer mehr Richter die mitziehen. So
kann es Ihnen heute passieren, dass man Sie als Provider auf
Unterlassung in Anspruch nimmt, wenn einer Ihrer Kunden auf
seiner Webseite irgendetwas vorführt was widerrechtlich ist.
Nehmen Sie die Webseite des sich angeblich widerrechtlich verhaltenen Kunden nicht vom Netz, müssen Sie eventuell
stellvertretend für Ihren Kunden einen Prozess führen, in dem
dann geklärt wird, ob Ihr Kunde tatsächlich widerrechtlich
handelt. ....... jusdi102 Mit
den gleichen Argumentationen werden Betreiber von Foren und
Blogs heute
als "Mitstörer" unter Umgehung der eigentlichen
"Störer" in die Haftung zu nehmen versucht. Das
sich daraus ergebende Problem ist natürlich, dass kein
Betreiber eines Forums allzu motiviert ist einen
"Stellvertreterrechtstreit" zu führen. Somit würde
der durch das Internet möglich gewordene "leichte"
Informationsaustausch nun wieder schleichend beschnitten und
eingeschränkt.
Die unglückselige
Handhabung mit Unterstützung einiger Gerichte direkt - am
eigentlichen "Störer" vorbei - einen
"Mitstörer" in die Haftung nehmen zu können, schafft
natürlich Spielraum für Missbrauch. Der
Versuchung missliebige Beiträge so problemlos aus Foren
entfernen zu lassen, könnten wohl nur wenige widerstehen, mit
der möglichen Folge, dass viele Foren abflachen würden. Sicherlich
wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir auf den
"Knackpunkt" der Hamburger Entscheidung zu Ungunsten
des Heiseverlags nicht näher eingegangen sind. Der Grund ist
ganz einfach der, dass wir es für mehr als unwahrscheinlich
halten, dass sich eine Rechtsprechung, die Foren- und
Bloggbetreiber schon in der Haftung sieht, bevor Kenntnis von
"rechtswidrigen" Inhalten erlangt werden konnte, sich
nicht durchsetzen wird. Denkbar
ist allenfalls, dass Betreiber von Foren mit einer sich an diese
Argumentation angelehnten Begründung in die Haftung genommen
werden könnten, wenn z. B. ein Betreiber auf der Masche der
"Nichtkenntnis" reitet und der Anschein dafür
spricht, dass einer gewissen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen
wurde. Als Betreiber eines Forum
sollte man einige grundlegende Überlegungen beachten. Sie sind
zwar kein absoluter Schutz, können jedoch das Risiko
juristischer Auseinandersetzungen erheblich reduzieren. ..........
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