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Die teure "kostenlose" DSL-Flatrate -

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  Fragestellung: z. B. Kostenlose DSL-Flatrat - Wirklich kostenlos?
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  Mit dem Schlagwort "KOSTENLOS" gehen viele gerne auf Kundenfang.

Da wird im Fernsehen mit kostenlos oder ganz kleinen Beträgen geworben und am unteren Bildrand wird ein Wust aus Buchstaben, Wörtern und Sätzen eingeblendet.

Wer einen kleinen Fernseher hat, hat sicherlich so seine Schwierigkeiten mit der Schriftgrösse. Wer einen grossen hat, hat ein Problem mit der Zeit. Und dann: Wohin mit den Augen? Während es oben flimmert und zappelt soll unten das "Kleingedruckte" zur Kenntnis genommen werden.

Sehr seriös ist das nach unserer Meinung nicht und zudem wettbewerbsrechtlich bedenklich. Normalerweise ein Fall z. B. für die Wettbewerbszentrale, die, wenn die Gegner kleiner oder klein sind - so wie es uns erscheint - wesentlich weniger Hemmungen hat, wettbewerbswidriges Verhalten unter die Lupe zu nehmen und dann auch zu sanktionieren.

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Wir können an dieser dieser Stelle nicht auf die z. Zt. angebotenen Offerten der einzelnen Anbieter eingehen. Das heute Geschriebene könnte schon morgen Makulatur sein.

Ein Bericht und Vergleich der Verbrauchersendung Bonus bei DSL 2000 im einen der dritten Programme am 11.07.2006 ergab, dass kostenlos alles andere als kostenlos ist. Das Gesamtpaket aus Telefon und DSL gibt es ab rd. 40 Euro, wobei Telefonate zu Sondernummern, Handys etc meist und zusätzlich gesondert zur Berechung kommen.

Insgesamt gut schnitt ARCOR ab, dies sowohl im Preis als auch in der Zeitdauer der Vertragsbindung.

Einer der teuersten (oder sogar der teuerste) Anbieter war die Deutsche Telekom.

----- jusdi102

Die bei unserer Anwaltshotline angeschlossenen Rechtsanwälte erhalten täglich Anrufe von Rechtssuchenden, die auf joviale und zweifelhafte Werbebotschaften hereingefallen sind und die nicht begreifen können, dass etwas "kostenlos" Angebotenes plötzlich sehr teuer werden kann. Dieses Unverständnis ist durchaus nachvollziehbar.

Es ändert aber nichts daran, dass Verträge halt leider allzuoft "blauäugig" unterschrieben werden, weil man sich an die Werbeaussagen verlässt und nicht nachfragt. 

Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass auch auf Nachfrage des Verbrauchers, dieser nicht wirklich aufgeklärt wird.

Wir können deshalb immer wieder nur empfehlen:

Schauen Sie sich das Kleingedruckte an und schauen Sie Sich vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Sicherlich ist es zeitaufwendig und anstrengend sich die Angebote der einzelnen Anbieter anzusehen und dann auch noch zu vergleichen.

Halten Sie es für Zufall, dass dies so ist?

Kennen Sie das nicht alles schon von Versicherungen und vielen anderen Anbietern?

Die Faktoren "Faulheit und Zeitmangel" werden bewusst bei der Gestaltung der Angebote miteinbezogen. Das darf zumindest vermutet werden.

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Unser Tip: Lassen Sie sich nichts aufschwatzen, Lesen Sie und fragen Sie nach. Ist die Antwort nicht befriedigend fragen Sie wieder nach. 

Wenn Sie mündlich alles geklärt haben, lesen Sie sich auch ungedingt noch mal durch, was man Ihnen zur Unterschrift vorlegt, damit es Ihnen nicht so ergeht, wie einem unserer angeschlossenen Rechtsanwälte berichtet und behauptet.

Der Anrufer schilderte folgenden Fall: Er hatte beim Marktführer einen Vertrag abgeschlossen und ein Handy erhalten. Dieses war nach kurzer Zeit defekt, der Anfrager ging zum Reklamieren und Umtauschen zum Verkaufspunkt in Saarbrücken und schilderte sein Problem. Er erhielt ein neues Handy, unterschrieb (ohne nachzulesen!) ein Formular, das ihm vorgelegt wurde und hatte damit einen zweiten Vertrag abgeschlossen. Das aber merkte er erst, als ihm zum erstenmal zwei Rechnungen für zwei verschiedene Telefonnummern und Verträge ins Haus flatterten.

 

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JD

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