Mit
dem Schlagwort "KOSTENLOS" gehen viele gerne auf
Kundenfang.
Da wird im Fernsehen mit
kostenlos oder ganz kleinen Beträgen geworben und am unteren
Bildrand wird ein Wust aus Buchstaben, Wörtern und Sätzen
eingeblendet.
Wer einen kleinen Fernseher hat,
hat sicherlich so seine Schwierigkeiten mit der Schriftgrösse.
Wer einen grossen hat, hat ein Problem mit der Zeit. Und dann:
Wohin mit den Augen? Während es oben flimmert und zappelt soll
unten das "Kleingedruckte" zur Kenntnis genommen
werden.
Sehr seriös ist das nach unserer
Meinung nicht und zudem wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Normalerweise ein Fall z. B. für die Wettbewerbszentrale, die,
wenn die Gegner kleiner oder klein sind - so wie es uns
erscheint - wesentlich weniger Hemmungen hat,
wettbewerbswidriges Verhalten unter die Lupe zu nehmen und dann
auch zu sanktionieren.
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Wir können an dieser dieser
Stelle nicht auf die z. Zt. angebotenen Offerten der einzelnen
Anbieter eingehen. Das heute Geschriebene könnte schon morgen
Makulatur sein.
Ein Bericht und Vergleich der
Verbrauchersendung Bonus bei DSL 2000 im einen der dritten
Programme am 11.07.2006 ergab, dass kostenlos alles andere als
kostenlos ist. Das Gesamtpaket aus Telefon und DSL gibt es ab
rd. 40 Euro, wobei Telefonate zu Sondernummern, Handys etc meist
und zusätzlich gesondert zur Berechung kommen.
Insgesamt gut schnitt ARCOR ab,
dies sowohl im Preis als auch in der Zeitdauer der
Vertragsbindung.
Einer der teuersten (oder sogar
der teuerste) Anbieter war die Deutsche Telekom.
----- jusdi102
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte erhalten täglich Anrufe von
Rechtssuchenden, die auf joviale und zweifelhafte
Werbebotschaften hereingefallen sind und die nicht begreifen
können, dass etwas "kostenlos" Angebotenes plötzlich
sehr teuer werden kann. Dieses Unverständnis ist durchaus
nachvollziehbar.
Es ändert aber nichts daran,
dass Verträge halt leider allzuoft "blauäugig"
unterschrieben werden, weil man sich an die Werbeaussagen
verlässt und nicht nachfragt.
Es soll aber auch schon
vorgekommen sein, dass auch auf Nachfrage des Verbrauchers,
dieser nicht wirklich aufgeklärt wird.
Wir können deshalb immer wieder
nur empfehlen:
Schauen Sie
sich das Kleingedruckte an und schauen Sie Sich vor allem die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Sicherlich ist es
zeitaufwendig und anstrengend sich die Angebote der einzelnen
Anbieter anzusehen und dann auch noch zu vergleichen.
Halten Sie es
für Zufall, dass dies so ist?
Kennen Sie das
nicht alles schon von Versicherungen und vielen anderen Anbietern?
Die Faktoren
"Faulheit und Zeitmangel" werden bewusst bei der
Gestaltung der Angebote miteinbezogen. Das darf zumindest
vermutet werden.
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Unser Tip: Lassen
Sie sich nichts aufschwatzen, Lesen Sie und fragen Sie nach. Ist
die Antwort nicht befriedigend fragen Sie wieder nach.
Wenn Sie
mündlich alles geklärt haben, lesen Sie sich auch ungedingt
noch mal durch, was man Ihnen zur Unterschrift vorlegt, damit es
Ihnen nicht so ergeht, wie einem unserer angeschlossenen
Rechtsanwälte berichtet und behauptet.
Der Anrufer
schilderte folgenden Fall: Er hatte beim Marktführer einen
Vertrag abgeschlossen und ein Handy erhalten. Dieses war nach
kurzer Zeit defekt, der Anfrager ging zum Reklamieren und
Umtauschen zum Verkaufspunkt in Saarbrücken und schilderte sein
Problem. Er erhielt ein neues Handy, unterschrieb (ohne
nachzulesen!) ein Formular, das ihm vorgelegt wurde und hatte
damit einen zweiten Vertrag abgeschlossen. Das aber merkte er
erst, als ihm zum erstenmal zwei Rechnungen für zwei
verschiedene Telefonnummern und Verträge ins Haus flatterten.
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