Ein
uns etwas seltsam erscheinendes Urteil fällte das
Oberlandesgericht Köln.
Es ging um Folgendes:
Ein Fernfahrer war in Frankreich
unterwegs und fuhr einen unbewachten Parkplatz an, um dort
einige Stunden zu schlafen. An Bord hatte er eine grössere
Anzahl Notebooks. Als er morgens aufwachte war sein LKW
ausgeraubt.
Der Fahrer hatte angegeben
während des Schlafes mehrmals durch kurze harte Stösse kurz
wachgeworden zu sein, um dann wieder einzuschlafen, weil er sich
dabei nichts gedacht hatte.
Das Oberlandesgericht Köln sah
darin eine grob fahrlässige Handlung und verurteilte den
Fernfahrer zum Schadensersatz.
Die Begründung:
Er hatte einen unbewachten
Parkplatz angefahren, obwohl sich im Umkreis von 20, 30
Kilometern mehrere bewachte Parkplätze befanden.
Bis hierhin ist die Argumentation
noch nachvollziehbar.
Nicht mehr ganz so
nachvollziehbar ist die weitere Argumentation.
Weil der LKW-Fahrer seinen Wagen
erst verlassen hatte, nachdem die Diebe sich davongemacht
hatten, war die Situation einer Situation gleichzusetzen, als
hätte er den LKW völlig unbewacht auf einem unbewachten
Parkplatz stehenlassen.
Die Meinung des Gerichts:
Der Fahrer des LKW hätte
zumindest durch Dauerhupen andere auf dem Parkplatz stehende
Fahrer von ebenfalls abgestellten LKWs alarmieren können.
AZ: 3 U 143/02 - OLG Köln
.......... jusdi102
Warum wir das Urteil etwas
"seltsam" finden?
So wie wir das Urteil verstehen,
geht das Gericht davon aus, dass der beraubte Fahrer den
Diebstahl keinesfalls verschlafen hat, sondern sich anscheinend
nicht "traute" Gegenmassnahmen zu unternehmen.
Wir meinen: Das war auch sehr
klug so. Es lohnt sich nicht wegen ein paar elektronischen
Geräten seine Gesundheit oder vielleicht sogar sein Leben zu
riskieren. Wahrscheinlich konnte der Mann auch nicht übersehen,
was das draussen um das abgestellte Fahrzeug herum vorging.
Da predigen Kriminalisten in den
Medien immer wieder auf keinen Fall den Helden zu spielen, wenn
jemand Zeuge oder Beobachter eines Verbrechens wird und nun
hätte das OLG Köln aber anscheinend erwartet, dass der
beklagte LKW-Fahrer genau das tut.
Man kann jemanden auch durch die
Seitenscheibe erschiessen, damit er Ruhe gibt.
Wie gesagt; ein etwas seltsames
Urteil.
Ob die beurteilenden Richter
jemals in einer Situation waren, in der sie verspürten was es
heisst Angst um Leben und Gesundheit zu haben?
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