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Ist kein "Held" zu sein grobe Fahrlässigkeit?

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  Fragestellung: Transportrecht - Haftung eines LKW-Fahrers -
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  Ein uns etwas seltsam erscheinendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Köln.

Es ging um Folgendes:

Ein Fernfahrer war in Frankreich unterwegs und fuhr einen unbewachten Parkplatz an, um dort einige Stunden zu schlafen. An Bord hatte er eine grössere Anzahl Notebooks. Als er morgens aufwachte war sein LKW ausgeraubt.

Der Fahrer hatte angegeben während des Schlafes mehrmals durch kurze harte Stösse kurz wachgeworden zu sein, um dann wieder einzuschlafen, weil er sich dabei nichts gedacht hatte.

Das Oberlandesgericht Köln sah darin eine grob fahrlässige Handlung und verurteilte den Fernfahrer zum Schadensersatz.

Die Begründung:

Er hatte einen unbewachten Parkplatz angefahren, obwohl sich im Umkreis von 20, 30 Kilometern mehrere bewachte Parkplätze befanden.

Bis hierhin ist die Argumentation noch nachvollziehbar. 

Nicht mehr ganz so nachvollziehbar ist die weitere Argumentation.

Weil der LKW-Fahrer seinen Wagen erst verlassen hatte, nachdem die Diebe sich davongemacht hatten, war die Situation einer Situation gleichzusetzen, als hätte er den LKW völlig unbewacht auf einem unbewachten Parkplatz stehenlassen.

Die Meinung des Gerichts:

Der Fahrer des LKW hätte zumindest durch Dauerhupen andere auf dem Parkplatz stehende Fahrer von ebenfalls abgestellten LKWs alarmieren können.

AZ: 3 U 143/02 - OLG Köln

.......... jusdi102

Warum wir das Urteil etwas "seltsam" finden?

So wie wir das Urteil verstehen, geht das Gericht davon aus, dass der beraubte Fahrer den Diebstahl keinesfalls verschlafen hat, sondern sich anscheinend nicht "traute" Gegenmassnahmen zu unternehmen.

Wir meinen: Das war auch sehr klug so. Es lohnt sich nicht wegen ein paar elektronischen Geräten seine Gesundheit oder vielleicht sogar sein Leben zu riskieren. Wahrscheinlich konnte der Mann auch nicht übersehen, was das draussen um das abgestellte Fahrzeug herum vorging.

Da predigen Kriminalisten in den Medien immer wieder auf keinen Fall den Helden zu spielen, wenn jemand Zeuge oder Beobachter eines Verbrechens wird und nun hätte das OLG Köln aber anscheinend erwartet, dass der beklagte LKW-Fahrer genau das tut.

Man kann jemanden auch durch die Seitenscheibe erschiessen, damit er Ruhe gibt.

Wie gesagt; ein etwas seltsames Urteil.

Ob die beurteilenden Richter jemals in einer Situation waren, in der sie verspürten was es heisst Angst um Leben und Gesundheit zu haben?

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Thema: Arbeitsrecht - Transportrecht - Haftung des Arbeitnehmers bei Diebstahl - Grobe Fahrlässigkeit -  @

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