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  Interessante Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten -
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Thema Maklervertrag: Kann vereinbart werden, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die Provision bezahlen?

Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig, also auch grundsätzlich möglich, wenn dies so vereinbart wurde. Dazu gehört, dass kein sogenannter "Vertrauensmaklervertrag" geschlossen wurde.

Weiterlesen: Vertragsrecht - Maklervertrag

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Bei den bei Ebay durchgeführten Aktionen handelt es sich keineswegs um Auktionen, sondern um schlichte Kauf- und Verkaufsaktionen. Ebay ist also keineswegs ein Auktionshaus, sondern eine schlichtes Kaufhaus.

Wo Verträge - hier Kaufverträge - abgeschlossen werden, kann natürlich auch Schadensersatz gefordert werden, wenn eine der einen Vertrag schliessenden Parteien dann den geschlossenen Vertrag nicht einhält.

Die sogenannten Spassbieter bei Ebay sind berüchtigt. Sie richten Schaden und finden nichts dabei. Für Sie scheint die Welt in Ordnung.

Weiterlesen: Vertragsrecht - Schadenersatz

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Nicht jeder, der vielleicht mal seine Miete nicht mehr zahlen kann oder die Mietzahlungen aussetzt ist deswegen schon ein Mietnomade.

Mietnomaden zahlen normalerweise erst gar nicht einige Monate die Miete. Wenn es überhaupt Geld gibt, dann i. d. R. so ein- bis zweimal.

Auch wenn jemand unter einem falschen Namen einen Vertrag schliesst, ist dieser Vertrag zustande gekommen und rechtskräftig.

Weiterlesen: Mietrecht - Mietbetrug

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Wir bewegen uns hier im Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und der Problematik der mobilen Verkehrsschilder, die auch schon mal kurzfristig aufgestellt werden, wenn z. B. Gefahr in Verzug durch z. B. drohendes Hochwasser oder ähnliches ist.

Die Fragestellung ist nicht unkompliziert und stellt bei den zugrundeliegenden Normen die Beurteilung das Allgemeinwohl gegen die Interessen des Einzelnen.

Es stellt sich die Problematik, ob die explizite Kenntnisnahme Einzelner überhaupt bei Durchführung derartiger Massnahmen notwendig ist.

Weiterlesen: Verwaltungsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht

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Der Begriff "Schrottimmobilie" steht heute für Immobilien aus dem Osten Deutschlands, die niemand mehr haben will und die wohl nie mehr so etwas wie Rendite abwerfen werden. Sie kosten die Eigentümer meist nur noch Geld und so mancher hat derart viel investiert, dass er heute pleite ist.

Eine nicht unwesentliche Rolle beim "An den Mann (oder die Frau) bringen" spielten diverse Banken, denen eine erhebliche Mitschuld angelastet wird, dass viele Menschen sich ruiniert haben.

Prozesse laufen seit Jahren und einige dieser Verfahren landeten denn auch beim Bundesgerichtshof.

Weiterlesen: Bankrecht

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Thema: Bankrecht - Verwaltungsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Mietrecht, Mietbetrug - Vertragsrecht - Schadensersatz - Maklervertrag -  @

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