Ihre
eMails werden immer direkt an einen
dienstbereiten Rechtsanwalt durchgeleitet.
Aber nicht immer
ist es dieser Rechtsanwalt, der Ihre Anfrage
beantworten wird. Deshalb ist es wichtig, dass
erkennbar ist, zu welchem Rechtsgebiet Ihr
Rechtsproblem gehört, damit Ihre eMail an einen
kompetenten Rechtsanwalt weitergeleitet werden
kann.
Oft kommt es es
zu Irrtümern darüber, in welche Kategorie ein
Problem einzuordnen ist.
Ein Beispiel:
Bei einem
Verkehrsunfall mir Fahrerflucht brauchen Sie
keinen Anwalt, der sich im Verkehrsrecht
auskennt, Sie brauchen einen Rechtsanwalt aus
den Bereich Strafrecht.
Das deutsche
Recht besteht im Grunde lediglich aus zwei
grossen Rechtsblöcken; dem Öffentlichen Recht
und dem Zivilrecht.
Unter das
Öffentliche Recht fällt z. B. das
Verwaltungsrecht, das Strassenverkehrsrecht, das
Strafrecht.
Zum Zivilrecht
gehören Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht,
Erbrecht, Mietrecht, Familienrecht etc.
Aber auch diese
Rechtsgebiete sind gesetzgeberische nicht in
diese Blöcke übersichtlich eingeteilt.
Tatsächlich meint man z. B. mit Arbeitsrecht
alle Gesetze und Regelungen, die sich dem
Arbeitsrecht zuordnen lassen.
Mit den sonstigen
Rechtsgebieten verhält es sich ebenso.
Verschiedene
sogenannte Rechtsgebiete, die man in letzter
Zeit im Internet findet, werden Sie hier nicht
finden.
Vielfach handelt
es sich bei diesen Rechtsgebieten um Erfindungen
von Anwälten, die in bestimmten Gruppierungen
Mandanten suchen.
Ein Beispiel mag
hier das "Ebayrecht" angeführt sein.
Wir halten solche Wortschöpfungen für
unverantwortlich und und markenrechtlich für
bedenklich.
Wenn Sie also
nicht so genau wissen sollten, wo Ihr
Rechtsproblem anzusiedeln ist, haben wir Ihnen
hier eine Stichwortliste mit den gebräuchlichen
"Rechtsgebieten" eingestellt.
Die Liste soll
Ihnen als Orientierungshilfe dienen.
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