.. Seit 3 Jahren kann ich den
finanziellen Verpflichtungen jedoch nicht mehr nachkommen, so daß
sich genanntes Wohneigentum seit Dezember 2007 in der
Zwangsverwaltung mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung
befindet. Da ich seit 5 Jahren im Ausland lebe und arbeite, nutze
ich dieses Wohneigentum nur etwa alle 4 bis 6 Wochen jeweils am
Wochenende für Wohnzwecke (Besuch meines Vaters und
Sohnes/genannte Personen wohnen nicht in diesem Wohneigentum).
Der zuständige Zwangsverwalter hat mir nun
einen Nutzungsvertrag mit der Bitte um Unterzeichnung geschickt.
Darin werde ich zur Zahlung eines Betrages (Nutzungsentgeld)
rückwirkend ab dem Beginn der Beschlagnahme von ----,00 euro,
sowie zur Zahlung von Netto Kaltnutzungsentgelt und Heizkosten und
Betriebskosten in Höhe von --- euro monatlich aufgefordert.
Da ich sowohl das Nutzungsentgelt, als auch
die anfallenden laufenden Kosten in dieser Höhe aus finanziellen
Gründen nicht bezahlen kann, sondern nur die tatsächlichen
Verbrauchskosten wie Wärme und Wasser, habe ich folgende Fragen:
Eine sofortige Räumung der Wohnung ist mir
aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht möglich. Kann mich
der Zwangsverwalter bei Nichtunterzeichnung des Vertrages (Nutzungsvertrag)
zu den genannten Bedingungen deshalb gerichtlich zwingen, das
Wohneigentum zu verlassen und wenn ja, in welcher zeitlichen
Frist.
Wird das sich in der Wohnung befindliche
private Eigentum bei Nichträumung in der vorgegebenen Frist dann
beschlagnahmt oder bleibt es weiter mein Eigentum bzw. das
Eigentum beispielsweise meiner Frau. Es handelt sich hierbei um
privaten Hausrat vielleicht mit einem Zeitwert von 3 bis 4 Tausend
Euro.