....zwischen ----- -----)-
Verkäufer und ---- ----- (Anschrift)-Käufer:
Der Käufer
erwirbt vom Verkäufer folgendes Pferd (Beschreibung des Pferdes).
Der Kaufpreis beträgt 1000€. Davon sind 200€ bereits
bezahlt. Der Rest wird heute bar bezahlt.
Hiermit geht das
Eigentum an diesem Pferd auf den Käufer über.
Es wird
vereinbart, das oben beschriebenes Pferd im Stall von ---- ----- eingestellt wird für monatlich
190€, ab Januar 2005.
Für einmal zusätzlichen Mistdienst pro Woche werden 20€
monatlich angerechnet. ----- ------- gewährt ---- ----- zinslosen Kredit auf die Einstellkosten bis Oktober
2005. ----- ----- zahlt bis dahin 100€ monatlich, dann den Kreditbetrag
voll, sowie den vollen Einstellbetrag jeweils.
Des weiteren wird
vereinbart, das ---- ----- oben genanntes Pferd bei Bedarf
und nach Absprache, ohne weiteren Kostenausgleich für Reitstunden
oder Ferienlager einsetzen darf. Hamburg, 25.12.2004 beide
Unterschriften.
Frage: Von mir als Verkäufer war die
Einstellung Bedingung für den Kaufvertrag und deshalb auch Teil
des Kaufvertrages, auch der Kaufpreis und die Kreditgewährung
bezogen sich darauf. Das wird heute von der Käuferin verneint und
als unbefristeter Einstellvertrag mit täglicher Kündigung
bewertet.
Besteht Aussicht (90 - 100%) auf Erfolg für meine
Ansicht.
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