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Pflegeversicherung:

 

Frage: Kann ich als Altersresident in Spanien Pflegegeld erhalten?

Antwort: Ja! Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und erhalten

daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (205 €), II (410 €) und III (665 €). Die

Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt, der

ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung beauftragt oder eigene Ärzte entsendet. Das

Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in

Spanien gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichtert.

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Frage: Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel?

Antwort: Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur

nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse

zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben

wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.

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Frage: Was ist mit den Leistungen der künftigen spanischen Pflegeversicherung?

Antwort: Die in dem neuen Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt,

vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch

nehmen können wie Spanier. Die evtl. spanischen Geldleistungen werden aber nicht an die

deutschen Altersresidenten gezahlt. Allerdings wird demnächst die Frage zu stellen sein, ob

neben einer funktionierenden spanischen Pflegeversicherung weiterhin Pflegegeld aus

Deutschland gezahlt werden kann. Nach den europäischen Rechtsvorschriften werden

Geldleistungen nämlich nur exportiert, wenn keine Sachleistungen vor Ort erbracht werden.

 

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