Pflegeversicherung:
Frage: Kann ich als Altersresident in
Spanien Pflegegeld erhalten?
Antwort: Ja! Altersrentner haben in der
Regel die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und erhalten
daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen
I (205 €), II (410 €) und III (665 €). Die
Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger
der deutschen Pflegeversicherung festgestellt, der
ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung
beauftragt oder eigene Ärzte entsendet. Das
Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem,
als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in
Spanien gezahlt. Familienangehörige sind
– wie in der Krankenversicherung – mitversichtert.
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Frage: Erhalte ich auch Sachleistungen
und Hilfsmittel?
Antwort: Sachleistungen, also etwa Betreuung
in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur
nach nicht nach Spanien exportiert werden.
Sie sind auf die deutschen Verhältnisse
zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste
können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben
wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein
Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.
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Frage: Was ist mit den Leistungen der
künftigen spanischen Pflegeversicherung?
Antwort: Die in dem neuen Gesetz, das
voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt,
vorgesehenen Sachleistungen werden die
deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch
nehmen können wie Spanier. Die evtl.
spanischen Geldleistungen werden aber nicht an die
deutschen Altersresidenten gezahlt.
Allerdings wird demnächst die Frage zu stellen sein, ob
neben einer funktionierenden spanischen
Pflegeversicherung weiterhin Pflegegeld aus
Deutschland gezahlt werden kann. Nach den
europäischen Rechtsvorschriften werden
Geldleistungen nämlich nur exportiert, wenn
keine Sachleistungen vor Ort erbracht werden.
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