Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um ein
verkehrsdelik.
Eine bekannte hat bei einer autovermietung ein auto geliehen, weil
ich sie darum gebeten habe. Ich selbst besitze keinen
führerschein und musste am 22.12.2007 nach Hannover.
Sie ist gefahren, weil ich eben die möglichkeit dazu nicht hatte.
Sie ist als fahrerin und als mieterin im vertrag bei der
autovermietung eingetragen. Ich habe allerdings das geld für das
auto gezahlt und dies auch quittiert.
Sie führ das auto beim ausparken gegen einen parkhauspfeiler. Sie
war im ersten moment geschockt, stieg aus, sagte es sei kein
schaden entstanden und wir sind zurück nach Augsburg gefahren.
Erst am abend beim volltanken habe ich, als ich durch zufall um
das auto ging, gesehen, dass der komplette kotflügel zerkratzt
und beschädigt war.
Sie ist nun der ansicht, da sie
für mich gefahren ist (eine gefälligkeit keine auftragsfahrt),
dass ich nun den zu zahlenden eigenanteil an der vollkasko
übernehmen müsste.
Ich hätte gerne eine verbindliche rechtauskunft, ob ich zahlen
muss und wenn ja wieviel.
die antwort würde ich per e-mail bevorzugen.
Ich bekanke mich im voraus und
verbleibe _
mit freundlichen Grüssen
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