Verkehrsrecht - Unfall - Leihwagen

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Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um einen Verkehrsunfall ....
 

Rechtsauskunft - Autounfall - Fremdfahrzeug - 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

es handelt sich um ein verkehrsdelik.


Eine bekannte hat bei einer autovermietung ein auto geliehen, weil ich sie darum gebeten habe. Ich selbst besitze keinen führerschein und musste am 22.12.2007 nach Hannover.
Sie ist gefahren, weil ich eben die möglichkeit dazu nicht hatte.


Sie ist als fahrerin und als mieterin im vertrag bei der autovermietung eingetragen. Ich habe allerdings das geld für das auto gezahlt und dies auch quittiert.


Sie führ das auto beim ausparken gegen einen parkhauspfeiler. Sie war im ersten moment geschockt, stieg aus, sagte es sei kein schaden entstanden und wir sind zurück nach Augsburg gefahren. Erst am abend beim volltanken habe ich, als ich durch zufall um das auto ging, gesehen, dass der komplette kotflügel zerkratzt und beschädigt war.

Sie ist nun der ansicht, da sie für mich gefahren ist (eine gefälligkeit keine auftragsfahrt), dass ich nun den zu zahlenden eigenanteil an der vollkasko übernehmen müsste.


Ich hätte gerne eine verbindliche rechtauskunft, ob ich zahlen muss und wenn ja wieviel.
die antwort würde ich per e-mail bevorzugen.

Ich bekanke mich im voraus und verbleibe _

mit freundlichen Grüssen

 

Antwort zur Rechtsfrage
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Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Leihwagen, Leihauto, Vollkasko, Schuldfrage, Parkhaus _ @
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