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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar diesen Jahres habe ich unter starker Einwirkung von Alkohol...

Schadensersatz - Sachbeschädigung! Welcher Schaden ist in welcher Höhe zu ersetzen?

 
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.... einen Sachschaden in einer Wohnung einer Bekannten angerichtet. 

Ich habe diesen Sachschaden der Haftpflichtversicherung gemeldet, die aber nicht zahlen muß. Ich habe dies bereits prüfen lassen. Nun ist die Bekannte zu einem Rechtsanwalt gegangen, um die Schadensbegleichung einzuholen. 

Ich war immer gewillt den Schaden zu zahlen, hatte aber über ein halbes Jahr immer wieder Schriftverkehr mit der Versicherung. Ich habe auch mehrmals meine Bekannte schriftlich und per SMS angefragt, welchen Schaden ich angerichtet habe, da ich nichts mehr davon weiß, bzw. ich in dem Zustand der Trunkenheit aus der Wohnung gegangen wurde.

Die Bekannte hat mir aber nie den genauen Schaden mitgeteilt. Nun erhielt ich von Ihrer Rechtsanwältin Bescheid, daß ein Schaden über 7000,00 € entstanden sei. Es wären 2 Zeugen da. 

Ich habe nun leider keine Zeugen und denke mir wird jetzt was unter geschoben, da ich unter Garantie keinen Schaden über 7000,00 € angerichtet habe. Da hätte ich ja die Wohnung fast demoliert. Man schickte mir ein Gutachten eines Fußbodenlegers mit und eine Auflistung der Schäden, bzw. die Rechnung des Anwalt über ca. 1400,00 €., d.h. eine Gesamtsumme von 8400,00 €. 

Muß ich denn den Neuwert der beschädigten Dinge zahlen? Ich weiß auch, daß im Fußbodenbelag bereits Brandflecken waren, kann das aber natürlich nicht beweisen. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und bitte deshalb um Ihre Hilfe, bzw. Auskunft wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank!

 

Antwort zur Rechtsfrage
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Thema: Schuldrecht - Vandalismus - Sachbeschädigung- Schadensersatz -  neu für alt - Schadensermittlung _@
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