.... einen Sachschaden in einer
Wohnung einer Bekannten angerichtet.
Ich habe diesen Sachschaden der
Haftpflichtversicherung gemeldet, die aber nicht zahlen muß. Ich
habe dies bereits prüfen lassen. Nun ist die Bekannte zu einem
Rechtsanwalt gegangen, um die Schadensbegleichung
einzuholen.
Ich war immer gewillt den Schaden zu zahlen,
hatte aber über ein halbes Jahr immer wieder Schriftverkehr mit
der Versicherung. Ich habe auch mehrmals meine Bekannte
schriftlich und per SMS angefragt, welchen Schaden ich angerichtet
habe, da ich nichts mehr davon weiß, bzw. ich in dem Zustand der
Trunkenheit aus der Wohnung gegangen wurde.
Die Bekannte hat mir aber nie den genauen
Schaden mitgeteilt. Nun erhielt ich von Ihrer Rechtsanwältin
Bescheid, daß ein Schaden über 7000,00 € entstanden sei. Es
wären 2 Zeugen da.
Ich habe nun leider keine Zeugen und denke
mir wird jetzt was unter geschoben, da ich unter Garantie keinen
Schaden über 7000,00 € angerichtet habe. Da hätte ich ja die
Wohnung fast demoliert. Man schickte mir ein Gutachten eines
Fußbodenlegers mit und eine Auflistung der Schäden, bzw. die
Rechnung des Anwalt über ca. 1400,00 €., d.h. eine Gesamtsumme
von 8400,00 €.
Muß ich denn den Neuwert der beschädigten
Dinge zahlen? Ich weiß auch, daß im Fußbodenbelag bereits
Brandflecken waren, kann das aber natürlich nicht beweisen.
Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und bitte deshalb um
Ihre Hilfe, bzw. Auskunft wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank!