Rechtsauskunft Anwaltsrecht _

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorweg habe ich Zweifel, ob ein Anwalt sich gegen einen Berufskollegen überhaupt äußern kann..

Berufsrecht Rechtsanwälte - Rechnung _

 
!
 Sie wünschen eine sofortige Online-Rechtsauskunft per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsrat online < und Sie erhalten sofort Ihre Informationen  
................................................................................
 
.... da es um eine Rechnung von meiner Anwältin geht, die mir äußerst überhöht erscheint. 

Zwecks Ehescheidung habe ich meine Anwältin Ende August aufgesucht. In unserem ersten Gespräch haben wir ferner erörtert, ob evtl. eine Eheaufhebung aufgrund arglistiger Täuschung in Betracht kommen könnte.

 Nachforschungen hierüber wurden von meiner Anwältin daraufhin im Internet angestellt. Desweiteren wurde ein Schreiben an meinen Ehemann versendet mit der Aufforderung, die Wohnung bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. 

Zwei Tage später bekam ich eine Rechnung über einen zu zahlenden Vorschuss in Höhe von --- € für - so wörtlich - "bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen". Wiederum zwei Tage später habe ich mitgeteilt, dass keine Leistungen mehr erbracht werden müssen, da ich nach einem klärenden Gespräch mit meinem Ehemann von einer Scheidung absehe und bat um Erstellung einer Abschlussrechnung in der Hoffnung, eine Rückzahlung zu erhalten. 

Daraufhin bekam ich eine Rechnung über noch zu zahlende --- € mit der Begründung, eine Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung unter Berücksichtigung meines dreifachen Nettogehaltes (im August bzw. September noch 1700 €, ab dem 01.10. nur noch 1200 €). 

Zugrunde gelegt wurden 1800 € x 3, also 5.400 €, mit Verweis auf eine großzügige Außerachtlassung des Gehaltes meines Mannes. Allerdings wurde bereits in unserem ersten und einzigen Gespräch erörtert, dass mein Mann über kein Einkommen verfügt. 

Ferner wurde die Rechnung damit begründet, dass ihre Tätigkeit über eine Beratung und Schriftverkehr mit meinem Mann hinausging, da die Möglichkeit einer Eheaufhebung bereits geprüft wurde. 

Sehr überrascht war ich daraufhin, da doch bereits in den --- € ein Vorschuss enthalten gewesen sein soll. Muss ich den Restbetrag tatsächlich überweisen? Eine Frist von zwei Wochen ist gesetzt worden. Eine Kontaktierung per E-Mail an o.a. Adresse wird gewünscht.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort zur Rechtsfrage
.............................................................................
................................................................................
......................................................................................................
Thema:  Rechtsauskunft Berufsrecht Rechtsanwälte - Standesrecht Anwälte - Rechnung - Honorar _ @
Copyright: Justitia Direct - Germany -  Deutschland - Saarbrücken (Saarland) | jdsbs3