.... da es um eine Rechnung von meiner
Anwältin geht, die mir äußerst überhöht erscheint.
Zwecks Ehescheidung habe ich meine Anwältin
Ende August aufgesucht. In unserem ersten Gespräch haben wir
ferner erörtert, ob evtl. eine Eheaufhebung aufgrund arglistiger
Täuschung in Betracht kommen könnte.
Nachforschungen hierüber wurden
von meiner Anwältin daraufhin im Internet angestellt. Desweiteren
wurde ein Schreiben an meinen Ehemann versendet mit der
Aufforderung, die Wohnung bis zu einem bestimmten Termin zu
verlassen.
Zwei Tage später bekam ich eine
Rechnung über einen zu zahlenden Vorschuss in Höhe von --- € für
- so wörtlich - "bereits erbrachte und noch zu erbringende
Leistungen". Wiederum zwei Tage später habe ich mitgeteilt,
dass keine Leistungen mehr erbracht werden müssen, da ich nach
einem klärenden Gespräch mit meinem Ehemann von einer Scheidung
absehe und bat um Erstellung einer Abschlussrechnung in der
Hoffnung, eine Rückzahlung zu erhalten.
Daraufhin bekam ich eine Rechnung über
noch zu zahlende --- € mit der Begründung, eine Abrechnung
erfolgt gemäß Gebührenordnung unter Berücksichtigung meines
dreifachen Nettogehaltes (im August bzw. September noch 1700 €,
ab dem 01.10. nur noch 1200 €).
Zugrunde gelegt wurden 1800 € x 3,
also 5.400 €, mit Verweis auf eine großzügige Außerachtlassung
des Gehaltes meines Mannes. Allerdings wurde bereits in unserem
ersten und einzigen Gespräch erörtert, dass mein Mann über kein
Einkommen verfügt.
Ferner wurde die Rechnung damit begründet,
dass ihre Tätigkeit über eine Beratung und Schriftverkehr mit
meinem Mann hinausging, da die Möglichkeit einer Eheaufhebung
bereits geprüft wurde.
Sehr überrascht war ich daraufhin, da
doch bereits in den --- € ein Vorschuss enthalten gewesen sein
soll. Muss ich den Restbetrag tatsächlich überweisen? Eine Frist
von zwei Wochen ist gesetzt worden. Eine Kontaktierung per E-Mail
an o.a. Adresse wird gewünscht.
Mit freundlichen Grüßen
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