... bei dem es um eine nicht
ordnungsgemäße Abwicklung des Verkaufsgegenstandes kam.
Folgendes hat sich zugetragen.
Ich habe am --.--.2007 eine Grafikkarte für
insgesamt 41€ (einschl. 3,50€ Versandkosten für
unversicherten Versand) ersteigert, die nach einem Test nicht
einwandfrei funktioniert und schon die Art der Verpackung ist mangelhaft.
Der Luftpolsterumschlag, in dem die Karte
transportiert wurde, war beschädigt und Bauteile auf der Karte
verbogen. Für mich ist daraus zu sehen, daß der Artikel nicht
ausreichend verpackt wurde und den Transportweg somit nicht sicher
überstanden hat.
Ich habe den Verkäufer, der privat tätig
ist bei ebay, sofort nach Eintreffen der Ware über die
beschädigte Verpackung informiert und darüber, daß Bauteile
beim Eintreffen verbogen waren und außerdem die Karte nach dem
Einbau nur fehlerhaft, mit Grafikstörungen, funktioniert.
Diese Grafikstörungen habe ich als Anhang
sichtbar gemacht, um dies zu beweisen. Ich habe den Verkäufer
aufgefordert, den Artikel zurückzunehmen und mir das Geld zu
überweisen. Dazu ist der Verkäufer nicht bereit, er argumentiert
damit, daß die Ware unversichert versendet wurde und ich deshalb
keinen Anspruch auf Schadensersatz habe.
Meine Frage: Muß ich das hinnehmen? Was
kann ich unternehmen, um mein Widerrufsrecht durchzusetzen und die
mangelhafte Ware zurückzuschicken? Ebay kann mir in diesem Fall
nur geringe Hilfe leisten. Ich denke, ich bleibe nach einer
negativen Bewertung, die ich höchstens abgeben kann, auf dem
Schaden sitzen.
Das kann ich mir aber einfach nicht leisten
zumal ich den Verkäufer sofort auf den Mangel aufmerksam gemacht
habe und ihn wiederholt aufgefordert habe, die Ware
zurückzunehmen, denn bei einem unversicherten Versand muß die
Ware doch auch sicher verpackt werden? Ich habe doch als
Verkäufer auch Pflichten, daß die Ware ordnungsgemäß ankommt,
oder?