Frage
eines Rechtsrat Suchenden nach den Rechten und Pflichten eines
Insolvenzverwalters _
Einleitend: Ein
Streit zwischen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder und Schuldner
über die Höhe des pfändbaren Einkommens ist vor dem
Prozessgericht auszutragen.
Auflösend bedingte Forderungen werden,
solange die Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren
wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.
Nicht fällige Forderungen gelten als fällig.
Das sich stellende
Problem ist, dass nach der Novelle des Insolvenzrechts vor einiger
Zeit vieles im Unklaren ist und erst durch entsprechende
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs korrigiert und festgelegt
wird.
So haben wir z. B.
die Befugnisse des Insolvenzverwalters, der weitgehende
Auslegungsrechte hat und sich im Normalfall an einer
„sauberen“ Abwicklung der ihm übertragenen Pflichten
orientieren sollte. Hier liegt das Augenmerk auf „Sollte“,
denn nicht immer läuft alles glatt. Das hat manchmal persönliche
Aspekte derart, dass ein Insolvenzverwalter eine Regelung schon
mal etwas ins Negative ausreizt. Oftmals ist es aber auch so, dass
die Insolvenzverwalter schlicht überfordert sind, weil sie für
ihre Handlungen und Fehler haftbar gemacht werden können.
Vorweg: Wenn es um
Fälle wie den Ihren geht, empfiehlt es sich immer einen
Rechtsanwalt einzuschalten. Das sollte jedoch möglichst einer
sein, der für Sie erreichbar ist und Sie auch über sein Tun
zeitnah informiert.
Für Gespräche
mit dem Insolvenzverwalter brauchen Sie keinen Rechtsbeistand,
jedoch ist aus der Praxis zu vermerken, dass viele
Insolvenzverwalter – selbst meist Juristen – juristische Laien
oft nicht ernst nehmen. Das hat auch den Grund darin, dass viele
Insolvenzverwalter sich nicht die Mühe machen „fehlerhafte“
Formulierungen dem Sinn nach zu interpretieren, was z. B. bei
Ihnen Grund dafür sein könnte, dass Ihre Forderung nicht
berücksichtigt wurde.
Auflösend
bedingte Forderungen sind, solange die Bedingung nicht eingetreten
sind, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen zu berücksichtigen.
Selbst wenn Ihre
Forderung dem Status unbestimmt zuzuordnen wäre, hätte zumindest diese Vorgabe geprüft werden sollen.
Ich gehe einmal
davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein starker ist, der für
seine Entscheidungen nicht die Zustimmung des Gerichts einholen
muss.
Wie Sie mir den
Fall schildern ist hier vieles unklar, schwer einschätzbar, die
Gefahr der Fehlinterpretation besteht. Dies gilt auch für meine
Beurteilung. Schon allein deshalb sollten Sie einen Anwalt
einschalten, der sich dann anhand von Sachstandsanfragen oder
Einsichten in Unterlagen ein genaues Bild machen kann, um danach
die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.
Einem Anwalt
sollte es auch leichter fallen auf die Entscheidungen des
Insolvenzverwalters unmittelbar Einfluss zu nehmen, da ein solcher
im Einzelfall besser zu beurteilen vermag welche Rechte und
Pflichten der Insolvenzverwalter hat. Juristen unter sich fällt
es leichter einen für beide Seiten tragfähigen Konsens zu
finden.
Devise: Mach Du
mir keine Probleme, dann mach ich Dir keine Probleme.
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