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Zur Stellung des Insolvenzverwalters _

Streitereien zw. Gläubigern und Insolvenzverwalter _

 
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Frage eines Rechtsrat Suchenden nach den Rechten und Pflichten eines Insolvenzverwalters _

Einleitend: Ein Streit zwischen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder und Schuldner über die Höhe des pfändbaren Einkommens ist vor dem Prozessgericht auszutragen.

Auflösend bedingte Forderungen werden, solange die Bedingung nicht eingetreten ist, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen berücksichtigt.

Nicht fällige Forderungen gelten als fällig.

Das sich stellende Problem ist, dass nach der Novelle des Insolvenzrechts vor einiger Zeit vieles im Unklaren ist und erst durch entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs korrigiert und festgelegt wird.

So haben wir z. B. die Befugnisse des Insolvenzverwalters, der weitgehende Auslegungsrechte hat und sich im Normalfall an einer „sauberen“ Abwicklung der ihm übertragenen Pflichten orientieren sollte. Hier liegt das Augenmerk auf „Sollte“, denn nicht immer läuft alles glatt. Das hat manchmal persönliche Aspekte derart, dass ein Insolvenzverwalter eine Regelung schon mal etwas ins Negative ausreizt. Oftmals ist es aber auch so, dass die Insolvenzverwalter schlicht überfordert sind, weil sie für ihre Handlungen und Fehler haftbar gemacht werden können.

Vorweg: Wenn es um Fälle wie den Ihren geht, empfiehlt es sich immer einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das sollte jedoch möglichst einer sein, der für Sie erreichbar ist und Sie auch über sein Tun zeitnah informiert.

Für Gespräche mit dem Insolvenzverwalter brauchen Sie keinen Rechtsbeistand, jedoch ist aus der Praxis zu vermerken, dass viele Insolvenzverwalter – selbst meist Juristen – juristische Laien oft nicht ernst nehmen. Das hat auch den Grund darin, dass viele Insolvenzverwalter sich nicht die Mühe machen „fehlerhafte“ Formulierungen dem Sinn nach zu interpretieren, was z. B. bei Ihnen Grund dafür sein könnte, dass Ihre Forderung nicht berücksichtigt wurde.

Auflösend bedingte Forderungen sind, solange die Bedingung nicht eingetreten sind, im Insolvenzverfahren wie unbedingte Forderungen zu berücksichtigen.

Selbst wenn Ihre Forderung dem Status unbestimmt zuzuordnen wäre, hätte zumindest diese Vorgabe geprüft werden sollen.

Ich gehe einmal davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein starker ist, der für seine Entscheidungen nicht die Zustimmung des Gerichts einholen muss.

Wie Sie mir den Fall schildern ist hier vieles unklar, schwer einschätzbar, die Gefahr der Fehlinterpretation besteht. Dies gilt auch für meine Beurteilung. Schon allein deshalb sollten Sie einen Anwalt einschalten, der sich dann anhand von Sachstandsanfragen oder Einsichten in Unterlagen ein genaues Bild machen kann, um danach die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.

Einem Anwalt sollte es auch leichter fallen auf die Entscheidungen des Insolvenzverwalters unmittelbar Einfluss zu nehmen, da ein solcher im Einzelfall besser zu beurteilen vermag welche Rechte und Pflichten der Insolvenzverwalter hat. Juristen unter sich fällt es leichter einen für beide Seiten tragfähigen Konsens zu finden.

Devise: Mach Du mir keine Probleme, dann mach ich Dir keine Probleme.

 

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