.... Der Vater meiner Kinder ist
nun Einzelkind, da sein Bruder bereits vor Jahren verstorben
ist.
Nun ist mir persönlich aber bekannt, dass
der Vater meiner Kinder gar nicht der leibliche Sohn seines Vaters
ist, was dieser bis heute nicht weiß. Seine Mutter ist mit seinem
Vater aus geldwerten Gründen immer noch verheirat obwohl diese
seit 10 Jahren getrennt leben und Ihr Mann seitdem eine andere
Lebensgefährtin hat.
Der leibliche Vater meines Partners ist mir
bekannt. Seine Mutter hat bis heute ihren Mann und allen anderen
auch ihrem Sohn verschwiegen, dass er nicht der leibliche Sohn
ist. Er trägt natürlich den angeheirateten Familiennamen des
Vaters. Da der Vater sehr vermögend ist, wird letztendlich alles
ihm vermacht werden.
Nun würde ich gerne wissen, wie sich das
Erbgesetz verhält, in dieser Angelegenheit, da die Mutter das ja
wissentlich verheimlicht und der Vater getäuscht wird. Hat der
Vater dann auch automatisch den Sohn als leiblichen Sohn anerkannt
gesetzlich auch unwissentlich?
Hat sich seine Mutter damit strafbar
gemacht?
Und ich persönlich lebe u.a. auch sehr
ungern mit dieser Lüge seiner Mutter, so dass ja eigentlich meine
Kinder mit ihm auch so gesehen keinen Anspruch hätten und würde
das lieber aufgedeckt haben.
Angenommen er würde beim Tod seines
Vaters erben, in diesem Denken er sei sein leiblicher Sohn und der
Sohn würde dann im Nachhinein die Wahrheit erfahren, müsste er
dann vom Erbe zurücktreten oder wie verhält sich die
Angelegenheit?
Oder angenommen der Sohn würde es vor dem
Tod seines Vaters erfahren und läßt wiederum seinen Ziehvater in
dem falschen Wissen und erbt dadurch wie leiblich, wie verhält
sich dann das Erbrecht und ein strafrechtliches Vorgehen?