Scheidung - Scheidungsrecht - Immobilien

  Recht: Justitia Direct
Wie ist im Falle der Scheidung mit gemeinsamen Immobilien umzugehen?
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  Fragestellung: Scheidungsrecht - das gemeinsame Haus _

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Wir lebten seit unserer Hochzeit in Zugewinngemeinschaft und kauften gemeinsam ein Haus, welches im Grundbuch auf meine Frau eingetragen wurde.

Der Kaufpreis ist zu einhundert Prozent finanziert.

Meine Frau ist Kreditnehmer, ich bin der Bürge.

Meine Frau konnte aus ihrem Einkommen den Kredit nie bedienen, sodass ich diesen aus meinem Verdienst bedient habe. Das Haus wurde über jahrelang renoviert, sodass es heute sehr viel mehr wert ist, als zum Zeitpunkt des Kaufs.

Nun leben wir in Scheidung und meine Frau will das Haus verkaufen. Wie sieht es denn nun allgemein aus. Kann meine Frau das Haus ohne meine Zustimmung verkaufen?

Wie sieht es mit dem Zugewinnausgleich aus?

 

............... jusdi111
Antwort:
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Da das Haus gemäß ihrer Schilderung alleine auf den Namen der Frau eingetragen ist, ist diese rechtlich betrachtet Alleineigentümerin des Hauses.

Da es während der Ehe hinzuerworben wurde, fällt das Haus selbst somit in den Zugewinn der Frau.

Zum Zugewinn zählt nicht nur der aktive Zuwachs an Vermögen während der Ehe, sondern auch z.B. die Tilgung von Schulden bzw. Verbindlichkeiten.

Sofern der Mann Verbindlichkeiten der Frau bedient und so deren Schulden gemindert hat, liegt auch diesbezüglich ein Zugewinn seitens der Frau vor.

Der Zugewinn wird ermittelt, wie folgt:

Es wird geprüft, wieviel Vermögen der Mann am Tag der Eheschließung hatte und wieviel die Frau.

Weiterlesen > Zugewinn - Zugewinnausgleich

 

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Übersichten: Arbeitsrecht | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht

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2008.01.03.
Thema: Scheidung - Scheidungsrecht - Familienrecht - gemeinsame Immobilien - Wertgegenstände -  @

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