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Thema > Familienrecht - Neues Unterhaltsrecht _
Es wirk kommen - das neue Unterhaltsrecht! .

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Wie es aussehen wird ist erst klar, wenn es da ist.

Einige Änderungen sind jedoch schon klar.

So soll das Unterhaltsrecht insgesamt vereinfacht werden.

Kinder sollen gestärkt werden. Das Kindeswohl soll verstärkt Beachtung finden, indem z. B. der Mindestunterhalt wieder eingeführt wird.

Die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner soll betont werden. 

Der Rang der betreuenden Elternteile soll gestärkt werden.

Die Unterhaltstabellen sollen vereinfacht werden.

Auch soll die Bevorzugung des ersten ersten Ehegatten beseitigt werden und lediglich die Schutzbedürftigkeit entscheidend sein.

Die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sollen entstaubt werden.

Ehemalige Ehepartner sollen verpflichtet werden eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sprich, sie sollen zumindest versuchen sich selbst zu ernähren.

Höhe des Unterhalts und Zeitraum der Leistungspflicht des Unterhaltsverpflichteten sollen begrenzbar sein.

Nur wenn es einem ehemaligen Ehegatten wirklich unmöglich sein sollte für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, soll er einen Anspruch auf Unterhalt haben.df

Bisher orientierte sich der nachehelich Unterhalt an den Verhältnissen, die ein Unterhaltsberechtiger in der Ehe hatte. Vereinfacht: hatte eine Person in der Ehe im Luxus gelebt, hatte sie Anspruch auf eine Unterhalt, der es ihr ermöglichte, ihr Luxusleben mehr oder weniger fortzusetzen.

Das soll sich nun ändern.

Der Begriff der "ehemässig angemessene" Erwerbstätigkeit entfällt und wird durch "angemessene Erwerbstätigkeit" ersetzt.

Die Gerichte sollen zukünftig eine "Schubladenregelung" durch eine Betrachtung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Einzelumstände ersetzen.

Im Klartext heisst das alles:

Lieber Geschiedener, Du bist jetzt geschieden, schau, dass Du Dich in Zukunft selbst ernährst. Sind Kinder vorhanden, wird dies natürlich wegen des Kindeswohl Berücksichtigung finden. Das war es aber auch schon.

Möglicherweise werden dann die Zeiten, in denen sich ein einmal Geschiedener keine zweite Familie leisten konnte, vorbei sein.

Wir werden Sie in unserer Site informieren.

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 jusdi120 | 2008.02.21
Thema: Rechtsberatung - Neues Unterhaltsrecht - Familienrecht  
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